Erleichterte Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration: Vernehmlassung eröffnet

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Mit 16 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm die SPK-N einen Vorentwurf zur Änderung der Bundesverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes an, mit welchem die von Nationalrätin Ada Marra (S, VD) eingereichte parlamentarische Initiative 08.432 (Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen) umgesetzt wird. Die SPK-N will damit gewährleisten, dass die Einbürgerung der dritten Ausländergeneration gesamtschweizerisch einheitlich geregelt wird. Die Kommission sieht eine an bestimmte Bedingungen geknüpfte erleichterte Einbürgerung vor, will allerdings keinen Automatismus einführen. So schlägt sie vor, die Gewährung des Bürgerrechts von der Antragstellung durch die einzubürgernde ausländische Person oder gegebenenfalls durch deren Eltern abhängig zu machen. Der Entwurf der SPK sieht somit kein eigentliches «ius soli» vor. Um überhaupt einen Anspruch auf Einbürgerung kraft Geburt in der Schweiz geltend machen zu können, müssen strenge formale Kriterien erfüllt sein. Als Angehörige oder Angehöriger der dritten Ausländergeneration werden ausschliesslich Personen anerkannt, deren Grosseltern und Eltern bereits eng mit der Schweiz verbunden waren oder sind. So muss mindestens ein Grosselternteil bereits ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besessen haben und zudem mindestens ein Elternteil in der Schweiz geboren worden oder vor dem 12. Altersjahr in die Schweiz eingewandert sein. Weiter muss der Lebensmittelpunkt des betreffenden Kindes zum Zeitpunkt der Geburt in der Schweiz gelegen haben. Schliesslich muss der oder die Angehörige der dritten Ausländergeneration über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen. Obwohl aufgrund dieser Voraussetzungen nicht von einem «ius soli» im engeren Sinne gesprochen werden kann, erfolgt die Zuerkennung des Bürgerrechts letztlich doch aufgrund der Geburt in der Schweiz. Die vorgeschlagene Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ist deshalb nur möglich, wenn in Artikel 38 der Bundesverfassung neben Abstammung, Heirat und Adoption neu auch die Geburt in der Schweiz als Voraussetzung für eine erleichterte Einbürgerung aufgeführt wird.

In den Augen der Kommissionsminderheit sind die bestehenden rechtlichen Regelungen ausreichend. Da ihrer Meinung nach die Geburt in der Schweiz das wesentliche Einbürgerungskriterium wäre, würde die Einbürgerung in Wirklichkeit doch automatisch erfolgen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. Februar 2010. Der Entwurf der SPK-N kann ab Montag 9. November 2009 unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/08-432/Seiten/default.aspx

08.407 Pa. Iv. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss
Ferner stimmte die SPK-N in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jacques Neirynck (CVP, VD) mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Entwurf zu einer Änderung des Ausländergesetzes zu. Mit ihrer Vorlage will die SPK eine Reihe von Missständen bei der Zulassung von Studierenden sowie Studienabgängerinnen und -abgängern aus Nicht-EU/EFTA-Staaten beseitigen, die von Universitäts- und Wirtschaftskreisen seit Jahren beklagt werden. Die Kommission nahm Kenntnis vom überwiegend positiven Ergebnis des durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens. Der Entwurf sieht vor, dass Personen mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist. Die SPK-N hat ihren Vernehmlassungsentwurf noch in der Weise ergänzt, dass diese Personen für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung vorläufig zugelassen werden, um eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu finden. Für jene Kommissionsmitglieder, die den Entwurf ablehnen, reichen die geltenden Regelungen im Ausländerrecht aus, um die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft nach hoch qualifiziertem Personal zu befriedigen. Der Nationalrat wird diese Vorlage in der Frühjahrsession 2010 beraten.

Staatspolitische Auswirkungen der Medienkonzentration
Eine vielfältige Presse ist unabdingbar für eine lebendige Demokratie. Die SPK setzt sich deshalb seit Jahren mit der Frage der Presseförderung auseinander. So hat sie auch die Vorlage für die geltende Regelung der Posttaxenverbilligung ausgearbeitet. Nun steht die Posttaxenverbilligung für Zeitungen und Zeitschriften im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung wieder zur Diskussion. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation erachtet es die Kommission als wichtig, dass die 2007 beschlossene Unterstützung der Regional- und Kleinverleger sowie der Mitgliedschaftspresse – anders als dies der Bundesrat beantragt – unbefristet beibehalten wird. Sie wird der für die Postgesetzgebung zuständigen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) einen entsprechenden Antrag unterbreiten. Allerdings erachtet es die Kommission als notwendig, dass die immer wieder in Frage gestellte Wirksamkeit des Systems der Presseförderung mittels Posttaxenverbilligung erneut überprüft und nach neuen Mitteln für die Presseförderung gesucht wird. Sie hat deshalb ein Kommissionspostulat eingereicht, wonach der Bundesrat einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten hat.

09.467 Pa.Iv. Freysinger. Angemessene Vertretung der Interessengruppen in den Kommissionen
Bei Stimmengleichheit von 11 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat mit Stichentscheid ihres Präsidenten, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Oskar Freysinger für eine „angemessene Vertretung der Interessengruppen in den Kommissionen“ keine Folge zu geben. Der Initiant kritisiert die Übervertretung von Ratsmitgliedern mit gleichen Interessenbindungen in bestimmten Kommissionen. Er möchte durch eine Änderung des Parlamentsgesetzes die Ratsbüros als Wahlorgane der Kommissionen verpflichten, darauf zu achten, solche Übervertretungen zu vermeiden. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass dank der bereits bestehenden Vorschriften derartige problematische Übervertretungen offen gelegt werden. Dieses tatsächlich existierende Problem kann nur auf diese Weise gelöst werden, dass die Fraktionen bei der Bestellung der Kommissionen ihre politische Verantwortung besser wahrnehmen, als dies bisher teilweise der Fall gewesen ist. Das Problem kann hingegen nicht auf dem Wege der Gesetzgebung gelöst werden. Gesetzliche Vorschriften wären entweder zu offen und wären daher weitgehend wirkungslos. Oder sie wären zu detailliert und würden damit in der praktischen Umsetzung kaum lösbare Abgrenzungsprobleme aufwerfen und zu Ungleichbehandlungen führen.

Die Kommission tagte am 5./6. November 2009 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP, ZG).

Bern, 6. November 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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