Keine Einfuhr von Robbenprodukten

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Am 24. September 2009 hat der Ständerat der Kommissionsmotion der WBK-S Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd (09.3739) insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz und eine nachhaltige Nutzung der Bestände zugestimmt. Mit dieser Motion soll die Robbenjagd nicht untersagt werden, jedoch nach festgelegten Kriterien erfolgen. Ein- und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie deren Handel und Verarbeitung sollen gemäss der Motion in unserem Land nur zugelassen werden, sofern die Produkte aus einer Jagd stammen, die staatlich bewilligt und kontrolliert wird und welche unter Einhaltung der Tierschutzstandards erfolgt. Der Bundesrat soll die Rechtsgrundlagen, unter Beachtung der maßgeblichen bilateralen Abkommen mit der EU anpassen und die Einführung einer obligatorischen Etikettierungsregelung (Zertifikate), nach Möglichkeit auf internationaler Ebene, prüfen. Die WBK-N lehnt jedoch diesen Vorstoss einstimmig ab. Sie fordert – im Einklang mit der Verordnung der Europäischen Union vom 17. Juli 2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen – ein umfassenderes Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen. Einstimmig beschloss die WBK eine eigene Kommissionsmotion einzureichen, welche die Bestimmungen der erwähnten EU-Verordnung übernimmt. Die Schweiz soll innerhalb Europa keine Ausnahme bilden und das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen ebenfalls praktisch verbieten. Ausgenommen von diesem Verbot sind einzig Erzeugnisse die aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäss betrieben wird und zu deren Subsistenz beiträgt. Auch Waren zum persönlichen Gebrauch von Reisenden oder ihrer Familien dürfen eingeführt werden.

Volk und Stände haben am 17. Mai 2009 mit der Annahme des Verfassungsartikels ihrem Willen Ausdruck gegeben, die Komplementärmedizin im Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Die Kommission nahm die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Graf-Litscher. Integration der Komplementärmedizin in die Ausbildung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern (09.463) vor. Diese verlangt, dass das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Chiropraktik den Kenntnissen über Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin angepasst wird.
Mit 13 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung gab WBKN der Initiative Folge. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass der Bund mit der Umsetzung dieser Initiative in die Kantonshoheit eingreife. Aber auch Fragen der möglichen zusätzlichen Kosten eines Studienangebotes in Komplementärmedizin sowie die Wirksamkeitsnachweise wurden intensiv debattiert. Bevor weitere Schritte zur Umsetzung des Anliegens unternommen werden können, wird nun die Kommission des Ständerates konsultiert.

Der Präsident der EPFL und der Rektor der UNIL informierten die Mitglieder der WBK-N über ihre Zusammenarbeit, ihre Projekte und Herausforderungen. Interessant und informativ waren auch die Ausführungen der Vertreter des SNF. Sie präsentierten der Kommission die Forschung in der Schweiz, insbesondere die Rolle des SNF und über den Einsatz der Förderungsmittel. Aber Themen wie Wissenstransfer, Nachwuchsförderung und die Ziele der nationalen Forschungsschwerpunkte wurden angeregt diskutiert.

Schliesslich hatte die Kommission die Gelegenheit, die ECAL (École cantonale d’Art de Lausanne) zu besuchen. Der Direktor präsentierte Arbeiten und Arbeitsweisen der Schule und rollte ihre Geschichte ebenso wie Herausforderungen und Perspektiven für die Zukunft auf.

Die WBK-N tagte zum letzten Mal unter dem Präsidium von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD) in Lausanne und Renens. Am Donnerstagabend wurde sie im Namen des Waadtländer Staatsrates von der Vorsteherin des Departementes für Bildung, Jugend und Kultur, Staatsrätin Anne-Catherine Lyon, empfangen.

Bern, 6. November 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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