Revision des Rechnungslegungsrechts: Vorlage verabschiedet

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08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht (Vorlage 2: Rechnungslegungsrecht)
Die Kommission hat ihre Beratungen zur Revision des Rechnungslegungsrechts zu Ende geführt und die Vorlage mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Es handelt sich dabei um jenen Teil des Entwurfes des Bundesrates zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts (Botschaft vom 21. Dezember 2007), welcher vom Ständerat in eine Vorlage 2 ausgegliedert wurde, um eine vom aktienrechtlichen Teil verfahrensmässig getrennte Beratung zu ermöglichen. Mit der Vorlage soll das sachlich veraltete Rechnungslegungsrecht umfassend revidiert werden. Der Entwurf schafft eine einheitliche Ordnung für alle Rechtsformen des Privatrechts, wobei die Anforderungen nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens differenziert werden.

In den meisten Punkten folgt die Kommission der bundesrätlichen Vorlage. Insbesondere in zwei Bereichen beantragt sie jedoch Änderungen:

– Die Kommissionsmehrheit beantragt mit 6 zu 3 Stimmen, dass nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens Fr. 250’000.- erzielen, sowie juristische Personen der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfes unterliegen (Art. 957 E OR). Eine Minderheit beantragt, in diesem Punkt dem Bundesrat zu folgen und als Kriterium die Eintragung ins Handelsregister zu übernehmen.

– Weiter beantragt die Kommissionsmehrheit mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, unter bestimmten Voraussetzungen die Delegation der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes Unternehmen zu ermöglichen (Art. 963 E OR). In gewissen Fällen ist dies ihrer Ansicht nach praktikabler und entspricht eher der wirtschaftlichen Realität. Eine Minderheit beantragt auch hier, dem Bundesrat zu folgen und dem kontrollierenden Unternehmen die Delegationsmöglichkeit nicht zuzugestehen. Diese birgt ihrer Ansicht nach ein erhebliches Missbrauchspotential.

Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches
Die Kommission diskutierte über die am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, namentlich über das neue Sanktionssystem. Sie prüfte zehn vom Nationalrat angenommene Motionen (09.3059, 09.3233, 09.3300, 09.3313, 09.3427, 09.3428, 09.3443, 09.3444, 09.3445, 09.3450; Sondersession „Verschärfung des Strafrechts und Kriminalität“ vom 3. Juni 2009), zwei im Ständerat eingereichte Motionen (09.3158, 09.3621) und zwei Standesinitiativen (08.322 [GE] und 09.318 [SG]).

Die Kommission beantragt ihrem Rat, acht der zehn vom Nationalrat angenommenen Motionen (09.3059, 09.3233, 09.3313, 09.3427, 09.3428, 09.3443, 09.3444, 09.3450) in Prüfungsaufträge umzuwandeln, die Motion 09.3445 anzunehmen und die Motion 09.3300, entsprechend dem Bundesrat, abzulehnen. Die Beratung der beiden Standesinitiativen und der Motion 09.3158 wurde ausgesetzt, die Motion 09.3621, die der Bundesrat ebenfalls zur Ablehnung empfahl, wurde zurückgezogen.

Die Kommission erinnert daran, dass die Anfang 2007 in Kraft getretene Revision des Strafgesetzbuches zuerst durch verschiedene Expertinnen und Experten, dann durch den Bundesrat und die Bundesverwaltung und schliesslich durch das Parlament über Jahre hinweg sorgfältig erarbeitet wurde. Sie ist deshalb der Auffassung, dass die damaligen Entscheide in voller Kenntnis der Sachlage getroffen wurden. Angesichts der ersten Reaktionen aus der Praxis müsse zwar über einige Anpassungen nachgedacht werden, dies namentlich was die kurzen Freiheitsstrafen, die bedingten Strafen oder das Verhältnis zwischen Bussen und Geldstrafen anbelangt. Deswegen sei der neue Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches aber nicht grundsätzlich in Frage zu stellen; dieser stelle in verschiedener Hinsicht einen Fortschritt dar. Mit dem Antrag an ihren Rat, dem Bundesrat Prüfungsaufträge zu erteilen, möchte die Kommission zum Ausdruck bringen, dass sie die bereits laufenden Evaluationsarbeiten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes unterstützt (vgl. z.B. Medienmitteilung des EJPD vom 1. Juli 2009: „Kurzfristig realisierbare Änderungen des Strafrechts geplant – Erste Ergebnis der Umfrage zu den Neuerungen im Strafrecht“).

08.081 n OR. Miete und Pacht
Mit 7 zu 4 Stimmen trat die Kommission auf die Vorlage zur Änderung des Mietrechts zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen ein. Sie hebt hervor, dass in den letzten zehn Jahren mehrere Vorschläge zur Revision des Mietrechts unterbreitet wurden und weiterhin Revisionsbedarf besteht. Deshalb will die Kommission im Rahmen der Detailberatung nach einer gesetzgeberischen Lösung suchen. Sie wird die Beratung im Januar 2010 fortsetzen.

08.3841 n Mo. Nationalrat (Schmid-Federer). Verdeckte Ermittlungen im Vorfeld von Strafverfahren
Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission dem Ständerat, die vom Nationalrat angenommene Motion abzulehnen. Die Kommission weist darauf hin, dass es sich bei der von der Motion verlangten Ergänzung der Strafprozessordnung (StPO) nicht um eine strafprozessuale Materie handelt, zu deren Regelung der Bund kompetent ist, sondern um Polizeirecht, welches grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone liegt. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass der Katalog der strafbaren Vorbereitungshandlungen erweitert werden müsste, wenn man dem Anliegen der Motionärin Rechnung tragen will.

Die Kommission hat am 10. November 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Janiak (S, BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Bern, 11. November 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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