Die Informationsvereinbarung zwischen der BCV und dem Kanton Waadt wurde verlängert

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Lausanne, 9. Dezember 2009 – Seit dem 13. September 2004 wird die Kommunikation zwischen der BCV und dem Kanton Waadt entsprechend den Bestimmungen von Artikel 13 des Waadtländer Kantonalbankgesetzes durch eine Informationsvereinbarung geregelt.

Diese Vereinbarung wurde von den beiden Parteien unlängst angepasst, und der neue Text trat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Neben den erforderlichen formalen Änderungen legt die Vereinbarung neu auch fest, welche Art von Informationen die Bank der Kantonsregierung mitzuteilen hat und in welchen Zeitabständen. Die Art der Berichte und Begegnungen zwischen den Vertretern beider Parteien sowie deren Häufigkeit sind in der Vereinbarung detailliert aufgeführt.

Damit will die BCV den Informationsaustausch mit ihrem Mehrheitsaktionär (67% des Kapitals) optimal und völlig transparent gestalten.

Die BCV freut sich, dass die Kantonsregierung die Mandate von drei ihrer Vertreter im Verwaltungsrat der Bank – Olivier Steimer, Präsident, Luc Recordon und Paul-AndrÈ Sanglard – für eine weitere Amtszeit von vier Jahren verlängert hat. Der vierte Vertreter der Kantonsregierung, Stephan Bachmann, wurde erst vor zwei Jahren in den BCV- Verwaltungsrat bestellt.

Quelle: Banque Cantonale Vaudoise

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