Fragen zur Liquidität des Infrastrukturfonds für die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs und der Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz

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Die Kommission führte zuerst Anhörungen zu den zwei Geschäften Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011 (09.083) und Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz (09.084) durch. Sie hörte Regierungsrat François Marthaler , Waadt, und Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer , Bern, von der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und Regierungsrat Markus Kägi , Zürich, von der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz an. Weiter gaben Renate Amstutz , Direktorin des Städteverbandes, und Markus Maibach als Verkehrsexperte Stellungnahmen ab. Die Angehörten äusserten sich positiv über die beiden Vorlagen, hatte jedoch Bedenken bezüglich Finanzierung und die durch die Kantone zu leistenden Vorfinanzierungen.

Aus dem Infrastrukturfonds stehen während 20 Jahren 6 Milliarden Franken für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen und 5,5 Milliarden für die Engpassbeseitigung auf den Nationalstrassen bereit.

Im Bereich Agglomerationsverkehr hat die Bundesversammlung von den 6 Milliarden bereits 2,6 Milliarden Franken für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben. Mit der Vorlage zeigt der Bundesrat auf, wie die restlichen 3,4 Milliarden Franken verwendet werden sollen. Ab 2011 werden 1,51 Milliarden Franken freigegeben. Diese Mittel aus der ersten Etappe fliessen nicht nur in die grossen Agglomerationen Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne-Morges, sondern auch in kleinere Agglomerationen. Die Vergabe der Mittel für die zweite Etappe erfolgt in rund vier Jahren mit einer neuen Botschaft des Bundesrates. Massgabe für die Vergabe der Mittel sind die vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien wie verbesserte Qualität des Verkehrssystems, mehr Siedlungsentwicklung nach innen, weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch sowie mehr Verkehrssicherheit. Die Kommission hat alle Begehren für die Aufnahme zusätzlicher Projekte in die Vorlage (Liste A) abgelehnt. Für die Finanzierung der Projekte sieht die Kommission Probleme bei der Liquidität des Fonds und stellte verschiedene Fragen betreffend Finanzierung und Vorfinanzierung und hat dazu einen Bericht von der Verwaltung auf die nächste Sitzung verlangt. Deshalb hat sie die Gesamtabstimmung noch nicht durchgeführt.

Die finanziellen Mittel der zweiten Vorlage sollen in die Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz fliessen. Mit dieser ersten Programmbotschaft beantragt der Bundesrat im Modul 1 die Freigabe von 1,36 Milliarden Franken. Es sind dringende und als sinnvoll beurteilte Projekte zur Behebung gravierender Engpässe, die planerisch bereits weit fortgeschritten sind. Es handelt sich um die 6-Spur-Ausbauten zwischen Härkingen und Wiggertal, Blegi und Rütihof, die einen Investitionsbedarf von 300 Millionen Franken haben und im Rahmen der konjunkturellen Massnahmen bereits beschlossen wurden. Hinzu kommen die Nordumfahrung Zürich sowie dringende Ausbaumassnahmen im Raum Crissier. Die Module 2 und 3 umfassen weitere, als gut beurteilte Projekte, die in den kommenden Jahren vertieft untersucht werden sollen. Definitiv zurückgestellt werden die Projekte im Modul 4. Die Kommission hat die Detailberatung dieser Vorlage vorgenommen. Es gab keine Abänderungsanträge. Die Gesamtabstimmung wurde auch bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt. Beide Vorlagen werden voraussichtlich in der Frühjahrssession 2010 im Ständerat behandelt werden.

Mit der Zustimmung der KVF-S, der parlamentarischen Initiative Aebi. Feldwerbung als Nebenerwerb für die Schweizer Bauern (08.419), Folge zu geben, kann die nationalrätliche KVF beginnen, eine Vorlage auszuarbeiten. Der Entscheid fiel in der ständerätlichen Kommission mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten. Die Initiative verlangt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Feldwerbung generell zugelassen wird. Somit soll diese Werbung auch entlang von Autobahnen möglich sein, wo sie heute verboten ist.

Schliesslich nahm die Kommission vom vierten so genannten Verlagerungsbericht Kenntnis.

Bern, 12. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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