Schweizer Klimapolitik nach 2012 – Eintreten auf die Revision des CO2-Gesetzes

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09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat mit 14 zu 12 Stimmen beschlossen, auf den Entwurf des Bundesrates betreffend die Totalrevision des CO2-Gesetzes einzutreten. Bundesrat Leuenberger hat im Rahmen der Eintretensdebatte der Kommission die Vorlage präsentiert, in der die Schweizer Klimapolitik nach 2012 geregelt werden soll und die der Bundesrat zudem als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ vorschlägt. Angesichts der nationalen Reduktionsverpflichtungen für die Zeit nach 2012, welche die EU und weitere Länder bereits eingegangen sind, will die Kommissionsmehrheit, dass auch die Schweiz die weiteren Schritte ihrer Klimapolitik jetzt festlegt, dies obwohl an der Weltklimakonferenz in Kopenhagen kein internationales Abkommen mit verbindlichen Verpflichtungen zu Emissionsreduktionen zustande gekommen war. Die Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten, insbesondere im jetzigen Zeitpunkt angesichts der Unklarheiten auf internationaler Ebene.

Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage begonnen, nachdem eine Mehrheit mit 15 gegen 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag zur Rückweisung des Gesetzesentwurfs an den Bundesrat abgelehnt hatte. Ein erster inhaltlicher Entscheid betraf die in Art. 3 festgelegten Reduktionsziele. Die Kommissionsmehrheit beantragt mit 14 gegen 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen ein Reduktionsziel der Treibhausgasemissionen von 20 % bis 2020 gegenüber 1990 und zwar gänzlich im Inland. Darüber hinaus soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, im Einklang mit internationalen Vereinbarungen das Reduktionsziel auf 40 % zu erhöhen. Diese zusätzlichen Reduktionen dürften höchstens zu 75 % durch im Ausland durchgeführte Massnahmen erfolgen. Demgegenüber hält eine Minderheit am Vorschlag des Bundesrates fest, der eine Reduktion von 20 % fordert, die sich nicht auf rein inländische Massnahmen beschränken. Eine zweite Minderheit schlägt vor, die Treibhausgasemissionen um 10 % zu reduzieren. Eine weitere Minderheit will ein Reduktionsziel von 30 %.

UREK 09-16 Information über die laufende Revision des StromVG

Die Kommission hörte Vertreter der energieintensiven Branche sowie dem Stromnetzbetreiber Swissgrid an über ihre Erfahrungen mit dem neuen StromVG. Dabei stellte sie fest, dass gewisse Anpassungen im Gesetz angebracht sind und reichte zwei Motionen ein. Die Kommissionsmotion 10.3000 UREK-N „Korrekte Umsetzung des Stromversorgungsgesetzes“ beauftragt den Bundesrat die Verteilnetzbetreiber zu verpflichten, ihren Verbrauchern bzw. den nachgelagerten Netzwerkbetreibern den Strom (im Umfang des Bedarfs der Endverbraucher mit Grundversorgung) zu Gestehungskosten zu liefern. Zudem sollen Endverbraucher sich nur dann im freien Markt befinden, wenn sie dies ihrem Verteilnetzbetreiber explizit mitteilen. Die Motion 10.3001 UREK-N „Ausserordentliche Gewinne von Elektrizitätsunternehmen der öffentlichen Hand“ fordert vom Bundesrat eine Gesetzesänderung, damit Kantone oder Gemeinden, die mehrheitlich an Elektrizitätsunternehmen beteiligt sind, von diesen keine ausserordentlichen Gewinnablieferungen an ihre Haushalte einfordern dürfen.

09.469 n Pa. Iv. Favre Laurent. Bestockte Weiden der Landwirtschaftszone zuteilen

Die von Nationalrat Laurent Favre eingereichte parlamentarische Initiative verlangt mit einer Änderung des Wald-, des Landwirtschafts- und des Raumplanungsgesetzes, dass die bisher als Waldzone geltenden bestockten Weiden künftig zur Landwirtschaftszone zugeteilt werden. Die Kommission unterstützt mit 14 gegen 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen das Anliegen, den landwirtschaftlichen Charakter dieser Flächen, die sich vor allem im Jurabogen und im Alpenraum befinden, anzuerkennen. Damit soll die Nutzung bestockter Weiden klar definiert und die an diesen Orten oftmals unerwünschte Ausdehnung der Waldfläche eingeschränkt werden. Die parlamentarische Initiative geht nun zur Vorprüfung in die Schwesternkommission.

08.328 s Kt. Iv. BS. Kantonale Regelungsfreiheit für Lärmemissionen von Gastwirtschaftsbetrieben

Die Kommission folgte dem Beschluss des Ständerates und beantragt, der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass die Kantone für die Beurteilung von Lärmemissionen aus Gastwirtschaftsbetrieben und für die Begrenzung solcher Emissionen eigene Regelungen erlassen können. Die Kommission stellte fest, dass die Bundesgesetzgebung den Vollzugsbehörden genügend Handlungsspielraum lässt, um den lokalspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

UREK 10-01 Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich

Die Kommission beschloss mit einer knappen Mehrheit von 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, eine Motion einzureichen (10.3002 n Mo. UREK-N. Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich). Diese beauftragt den Bundesrat, einen Erlassentwurf zu erarbeiten, welcher die Weiterentwicklung und die verstärkte Nutzung von Technologien zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien fördert. Der Gesetzesentwurf soll unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit dazu beitragen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser aus Sonnenenergie, Umweltwärmenutzung, Biomassenutzung, erneuerbarer Anteil aus Abwasser und Abfall, Geothermie) bis zum Jahr 2020 auf 12 Prozent (2008: 5,96 Prozent) erhöht werden kann.

Die Kommission hat am 11. und 12. Januar 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 12. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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