Aussenwirtschaftspolitik 2015 – Stärkung des Standorts Schweiz

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Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) würdigte den Bericht als eine umfassende Bestandsaufnahme der Tätigkeiten in diesem Bereich und hielt es – obwohl einige Kommissionsmitglieder auf ein paar Mängel in der Analyse hinwiesen – für besonders erfreulich, dass die Stärkung des Standorts Schweiz Priorität eingeräumt und das Netz von Freihandelsabkommen weiter ausgebaut wird. So spricht sich die Kommission für die Genehmigung von drei internationalen Abkommen aus: die Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Serbien beziehungsweise Albanien empfiehlt sie mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihrem Rat zur Annahme. Die Genehmigung des Protokolls über den Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten beantragt die Kommission ihrem Rat hingegen einstimmig. Ausserdem schlägt die Kommission ihrem Rat einstimmig vor, die im Jahr 2015 getroffenen zolltarifarischen Massnahmen zu genehmigen.

Die Kommission teilt nach eingehender Prüfung des Berichts die Meinung des Bundesrates, dass den Wirtschaftsakteuren der Schweiz bestmögliche Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen geboten werden soll. Zudem nimmt die APK-N zur Kenntnis, dass im Berichtsjahr die Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen über die Zuwanderung die Europapolitik des Bundesrates stark prägten. Wie im Bericht dargelegt wird, zeigen Untersuchungen, dass das Weiterführen der Bilateralen I den Interessen der Schweiz eher gerecht werden als ein umfassendes Freihandelsabkommen mit der EU. Auf Basis des im Berichtsjahr geänderten Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 2004 soll ab 2018 der automatische Informationsaustausch mit der EU nach dem OECD-Standard eingeführt werden.

Im Bericht hervorgehoben wurde auch, dass die Schweiz im Berichtsjahr wichtige Beiträge zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank und bei der Umsetzung des Grünen Klimafonds gesprochen hat. Die Kommission nahm schliesslich zur Kenntnis, dass die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit sich fortan konsequent auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Agenda 2030 ausrichten und dies insbesondere in der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-2020 konkretisiert werden soll.

Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch

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