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Aggressives Telemarketing: Gemäss Sorgenbarometer Jahr für Jahr Sorge Nr. 3 der Konsumentinnen und Konsumenten

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Wir fordern:

  1. Die gesetzliche Verankerung eines 7-tägigen Widerrufsrechts bei
    Telefonverträgen, analog den Haustürgeschäften
  2. Die Festlegung einer Vorwahlnummer zur Identifizierung von Telefonverkäufern
  3. Ein Verbot der Unterdrückung von Rufnummern für Telefonverkäufe

Auf einer Notenskala von 1 (überhaupt nicht Besorgnis erregend) bis 6 (sehr Besorgnis
erregend) gaben die rund 1000 befragten Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten
dem Thema „aggressive und belästigende Werbung“ die Note 4,4. (2005: Note 4,6) Der
„Dauerbrenner“ Telemarketing macht hierbei den wichtigsten Anteil aus, dies trotz bereits ergriffener Massnahmen.

Die Befragung bestätigt das im Vorjahr vermittelte Bild, dass sich Frauen sowie ältere Konsumentinnen und Konsumenten generell eher mehr Sorgen machen als Männer und jüngere Befragte. Gerade im Bereich Telemarketing sind ältere, oft einsame Menschen, welche den geschulten Verkäufern hilflos ausgeliefert sind, in der Regel leichter zu beeinflussen und daher speziell betroffen.

Dem Konsumentenforum kf sind Fälle bekannt, bei welchen aufgrund von bewusster Fehlinformation ein Vertragsschluss zustande kam. So wurde beispielsweise mit missbräuchlichen Preisinformationen operiert (9.90 Fr. statt 99.0 Fr.). Gerade bei mündlichen Vertragsabschlüssen via Telefon, wo die Beweisführung schwierig ist, wird zu besonderer Vorsicht geraten. Um solche unter Druck oder infolge fehlerhafter Angaben abgeschlossenen Verträge leichter rückgängig machen zu können, fordern wir ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht innerhalb von 7 Tagen.

Zusätzlichen Schutz vor unerwünschtem Telemarketing bietet der Stern-Eintrag im Telefonbuch. Das Konsumentenforum kf rät Konsumentinnen und Konsumenten, davon vermehrt Gebrauch zu machen. Wie die Praxis zeigt, wird dieser Eintrag leider jedoch nicht von allen Telemarketingfirmen beachtet. Daher fordern wir, wie auch die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen, die Festlegung einer Vorwahlnummer für Telefonverkäufer, welche diese als solche identifizierbar macht, sowie ein Verbot der anonymisierten Anrufe durch unterdrückte Rufnummern.

Bereits eine kleine Zahl von schwarzen Schafen schadet der ganzen Branche. Eine klare Regelung kommt daher auch den seriösen Telemarketingfirmen zu Gute. Auf Anfrage teilt uns der Verband Schweizer Markt- und Sozialforscher VSMS mit, dass bei ihnen grossen Wert auf die Abgrenzung von Meinungserhebungen und Werbung gelegt wird. Gemäss einer internen Umfrage wurden von den 1,6 Mio. von ihnen realisierten Telefoninterviews in der Schweiz 6% mit unterdrückter Institutsnummer durchgeführt (Tendenz sinkend).

An einen solchen „Ehrenkodex“ halten sich aber bei Weitem nicht alle Telemarketingfirmen, und telefonische Meinungsumfragen werden keineswegs von allen Konsumentinnen und Konsumenten geschätzt. Deshalb besteht auch hier ein grosses Bedürfnis, dass der Anrufer immer im Voraus identifiziert werden kann.

Wir sind gespannt, was die diesjährige Auswertung unseres Sorgenbarometers im November zeigen wird und befürchten, dass aggressives Telemarketing nach wie vor eine „Spitzenposition“ einnehmen wird. Denn die Branche macht sich bereits die neuen Technologien zu nutze, um mit immer aggressiveren, aufdringlicheren Methoden ihre Produkte an die Frau / den Mann zu bringen.

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