Bundesrat für Öffnung des Postmarkts in zwei Schritten mit flankierenden Massnahmen

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Dass der Postmarkt nach den Reformen der vergangenen Jahre weiter zu öffnen sei, hatte der Bundesrat bereits im Mai 2006 beschlossen. Er folgt damit der Entwicklung der Postmärkte in der EU: Gemäss Entscheid des EU-Parlaments sollen die Postmärkte spätestens Ende 2010 für Private vollständig geöffnet werden. Weil Postunternehmen, die im eigenen Land noch unter Monopolbedingungen arbeiten, nur eine beschränkte Zulassung in bereits geöffnete Märkte erhalten dürften, müsste die Post mit Umsatzeinbussen beim Auslandgeschäft rechnen. Zudem braucht die Post nach Ansicht des Bundesrats Rahmenbedingungen, die es ihr ermöglichen, in geöffneten Märkten erfolgreich zu bestehen.

Der Bundesrat will den Postmarkt daher weiter öffnen – und zwar in zwei Schritten: Zunächst soll mit Inkrafttreten des Postgesetzes (voraussichtlich gegen 2011) das Briefmonopol auf 50 Gramm gesenkt werden. Nach einer im Gesetz festgelegten Frist von zwei bis fünf Jahren entscheidet das Parlament mit einem Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht, über eine vollständige Öffnung. Weiterhin gewährleistet ist die Grundversorgung. Sie umfasst die landesweite und flächendeckende Zustellung von Postsendungen, ein flächendeckendes Netz von Poststellen und Agenturen sowie Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Falls die Post die Grundversorgung nicht aus eigener Kraft finanzieren kann, sieht das Gesetz die Schaffung eines Fonds oder staatliche Abgeltungen vor. Zudem wird das UVEK die finanzielle Auswirkung der Marktöffnung in einer separaten Studie untersuchen lassen. Die Resultate werden bis Ende des Jahres und damit auf den Zeitpunkt der Vernehmlassungseröffnung vorliegen.

Arbeitsbedingungen im Gesetz festschreiben
Damit die Marktöffnung nicht zulasten der Arbeitnehmer geht, sieht das Gesetz branchenübliche Arbeitsbedingungen sowohl für die Post als auch für alle privaten Postunternehmen vor. Zudem wird die Post verpflichtet, über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zu verhandeln. Der Abschluss eines GAV für die ganze Branche ist Sache der Sozialpartner.

Ausserdem soll die Post von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zu einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft mit zwingender Mehrheitsbeteiligung des Bundes umgewandelt werden. Diese Änderung der Rechtsform, die der Bundesrat ebenfalls schon im Mai letzten Jahres beschloss, ermöglicht es der Post, im europäischen Binnenmarkt mit anderen Unternehmen zu kooperieren und Allianzen eingehen.

Die Vernehmlassung soll anfangs 2008 eröffnet werden. Danach haben interessierte Kreise drei Monate Zeit, sich dazu zu äussern.

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