Klimarappen weist den Weg

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Heute bestätigt sich, dass der Klimarappen als freiwillige Massnahme der Wirtschaft ein absoluter Glücksfall, um nicht zu sagen das „Ei des Kolumbus“ für die Klimapolitik des Bundes darstellt: Dies deshalb, weil der Klimarappen – insbesondere aufgrund von Projekten hoher Qualität im Ausland – wirkungsvoll und zielgerichtet CO2 reduzieren und damit seine Soll-Reduktionsvorgabe von jährlich 1,8 Millionen Tonnen um rund 40 Prozent übertreffen kann. Der Klimarappen ist somit auch ohne weiteres dazu fähig, die 0,5 Millionen Tonnen, um welche die CO2-Zielsetzung offenbar verfehlt wird, abzudecken. Die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffen erübrigt sich.

Es zeigt sich im Weiteren, dass die freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft viel effizienter und rascher umsetzbar sind als jene des Bundes wie z.B. die Förderung von Biotreibstoffen oder das Bonus-Malus-System bei neuen Personenwagen.

Der Klimarappen weist damit für die schweizerische Klimapolitik exemplarisch den richtigen Weg, der nach Abschluss der ersten Kyoto-Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 zu beschreiten ist: Weil die Schweiz eine ausgesprochen geringe Treibhausgasintensität hat und weil die Emissionen von energieintensiven Produkten, die heute grösstenteils importiert werden, im Ausland anfallen, muss die hiesige Klimapolitik in Zukunft eben auch vermehrt auf wirksame Massnahmen im Ausland setzen. Das vom Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) vorgeschlagene Konzept einer klimaneutralen Schweiz ist diesbezüglich die richtige globale Antwort auf ein ebenfalls globales Problem.

Zusammen mit der Erdöl-Vereinigung (EV) hatten die Strassenverkehrsverbände im Jahr 2004 intensiv nach freiwilligen Lösungen im Rahmen des CO2-Gesetzes gesucht und schliesslich als innovative sowie effiziente Massnahme den Klimarappen auf Treibstoffen aus der Taufe gehoben. Damit kann der motorisierte Strassenverkehr an den Instrumenten des CO2-Gesetzes partizipieren, ohne dass mit jedem einzelnen Konsumenten eine Vereinbarung zur Befreiung von der CO2-Abgabe abgeschlossen werden müsste.

Quelle: strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS

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