„Umwelt für Europa“: Ministerkonferenz in Belgrad

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Ziel der 6. Ministerkonferenz «Umwelt für Europa» ist es, eine Bilanz über den Zustand der Umwelt und über die Umsetzung der Umweltpolitik auf paneuropäischer Ebene zu ziehen. Als Grundlage dafür dient der Vierte Umweltbericht der europäischen Umweltagentur. Die Minister werden die künftige Ausrichtung des paneuropäischen Prozesses sowie die Finanzierung der geplanten Tätigkeiten erörtern. Nachdem fast alle ehemaligen Ostblockstaaten ihre Gesetzgebung im Hinblick auf einen Beitritt zur Europäischen Union (EU) angepasst haben, muss der Schwerpunkt nun auf die Zusammenarbeit insbesondere mit den zentralasiatischen Staaten, den Ländern der Kaukasusregion sowie Südosteuropas gelegt werden. Zum Abschluss der Konferenz soll eine Ministererklärung über die Weiterführung des Prozesses verabschiedet werden.

Für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied dient diese Konferenz als Plattform für Treffen mit den Umweltministern aus dem gesamten paneuropäischen Raum. Von besonderem Interesse für die Schweiz sind namentlich die Beschlüsse, welche die Länder Zentralasiens und des Kaukasus betreffen, denn sie engagiert sich seit mehreren Jahren im Rahmen des Globalen Umweltfonds in diesen Regionen (siehe Kasten 1). Nicht zuletzt liefert der Prozess «Umwelt für Europa» wichtige Impulse für die nationale Umweltpolitik, zumal die Schweiz noch nicht alle Übereinkünfte ratifiziert hat, die aus diesem Prozess hervorgegangen sind (siehe Kasten 2).

An der Konferenz wird die Schweizer Delegation für eine konsequente Umsetzung der bestehenden multilateralen Übereinkünfte in den Bereichen Artenvielfalt, Chemikalien und Wasser plädieren. Darüber hinaus wird sie darlegen, wie die paneuropäische Umweltpolitik im Hinblick auf die paneuropäische Strategie für die biologische und landschaftliche Diversität, das Protokoll über die Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister und das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen in der Schweiz konkretisiert wird.

Den globalen Zustand der Umwelt verbessern
Die erste paneuropäische Ministerkonferenz «Umwelt für Europa» wurde 1991 von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) durchgeführt mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Umweltbereich zu stärken. In den ersten Jahren des Prozesses stand die Anpassung der Umweltgesetzgebung der Transitionsländer des ehemaligen Ostblocks im Vordergrund. Seither wurde der Prozess auf die Staaten der früheren Sowjetunion – namentlich Russland, die Ukraine sowie die kaukasischen und zentralasiatischen Republiken – ausgeweitet. Der Prozess zielt darauf ab, die Umweltqualität im gesamten paneuropäischen Raum zu verbessern und zu diesem Zweck anzugleichen.

Schweizer Projekte in Zentralasien und im Kaukasus
Im Bereich der Ostzusammenarbeit finanziert das Seco grundlegende Infrastrukturen für die Wasser- und Stromversorgung. Unter anderem beteiligt es sich an einem umfangreichen Projekt zur Sanierung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung in den aserbaidschanischen Städten Ganja und Sheki. Gegenwärtig gehen in dem maroden Netz 60 bis 80 Prozent des transportierten Wassers verloren. In Tadschikistan unterstützt das Seco ein Projekt der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in dessen Rahmen ein Drittel des Wasserversorgungsnetzes der Stadt Khudzhand saniert wird. Darüber hinaus wird das Netz an eine neue Trinkwasserfassung angeschlossen, damit künftig nicht mehr verschmutztes Grundwasser genutzt werden muss.

Die DEZA unterstützt in Kirgisistan ein Projekt zur Wasserbewirtschaftung nach den Grundsätzen des Integrierten Wasserressourcenmanagements (IWRM). Die Herausforderung besteht darin, den bisherigen auf die Lieferanten fokussierten Top-down-Ansatz in der Wasserwirtschaft durch einen kundenorientierten Ansatz abzulösen und so den Bedürfnissen der mehreren Tausend kleiner Landwirtschaftsbetriebe gerecht zu werden, die auf eine angemessene, transparente und gerechte Versorgung mit Wasser angewiesen sind.

Auf dem Gebiet der internationalen Umweltpolitik bildet die Schweiz seit 1999 zusammen mit Aserbaidschan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Kasachstan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe im Globalen Umweltfonds. In diesem Kontext hat sie einen Beitrag zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen zentralasiatischen Staaten in Umweltfragen leisten können. Das BAFU schliesslich engagiert sich insbesondere zugunsten des Projektes «Tox care». Dieses zielt darauf ab, durch bessere Praktiken bei der Handhabung von gefährlichen Substanzen die Verschmutzung an der Quelle sowie die Abfälle zu vermindern. Darüber hinaus beteiligt sich das BAFU bei der Ausarbeitung von Leitlinien, die die Umsetzung des Espoo-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen erleichtern sollen.

Übereinkommen und Protokolle, die aus dem Prozess «Umwelt für Europa» der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN-ECE) hervorgegangen sind

Vorauszuschicken ist, dass die Schweiz die wichtigsten UN-ECE-Übereinkommen, die einen Bezug zur Umwelt aufweisen, ratifiziert hat. Es sind dies z.B. Regelungen zur Luftreinhaltung oder zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese wurden vor Initialisierung des Prozesses ,Umwelt für Europa“ verabschiedet.

Im Rahmen des ,Umwelt für Europa-Prozesses“ hat die Schweiz folgende Vereinbarungen bereits ratifiziert:

Zwei Zusatzprotokolle zum UN-ECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, wovon sich das eine auf Schwermetalle (durch die Schweiz 1998 ratifiziert) und das andere auf persistente organische Schadstoffe bezieht.

Das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zum UN-ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Aarhus).

Folgende Texte hat die Schweiz noch nicht ratifiziert:

Das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Aarhus). Bevor die Schweiz diesbezüglich Verpflichtungen auf internationaler Ebene eingehen kann, muss sie auf nationaler Ebene die Frage des Verbandsbeschwerderechts für Umweltschutzorganisationen klären.

Das Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum UN-ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Übereinkommen).

Das Protokoll über die Haftung und den Ersatz für Schäden, die sich aus grenzüberschreitenden Einwirkungen von Industrieunfällen auf grenzüberschreitende Gewässer ergeben (dieses Protokoll bezieht sich auf zwei Übereinkommen der UN-ECE).

Paneuropäische Strategie für die biologische und landschaftliche Diversität unter Schweizer Vorsitz

Robert Lamb von der Abteilung Internationales des BAFU wird im Anschluss an die Ministerkonferenz in Belgrad den Vorsitz der Paneuropäischen Strategie für die biologische und landschaftliche Diversität übernehmen. Dieses Organ überwacht die Umsetzung des UNO-Rahmenübereinkommens über die biologische Vielfalt auf paneuropäischer Ebene. 53 Staaten sowie die Europäische Union beteiligen sich an dieser Strategie mit den folgenden Schwerpunkten:

  • paneuropäisches ökologisches Netzwerk
  • Mobilisierung von Finanzmitteln
  • nachhaltige Einbindung der Anliegen der Artenvielfalt in den Wirtschaftssektoren und insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft

Robert Lamb wird das leitende Organ der Strategie bis 2009 präsidieren.

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