Schweiz und Frankreich vertiefen Polizei-Zusammenarbeit

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Das revidierte Abkommen regelt Fragen der gegenseitigen Unterstützung bei Grossereignissen, Katastrophen oder schweren Unglücksfällen, so unter anderem den Informationsaustausch, die Koordination gemeinsamer Massnahmen, aber auch die Entsendung von Einsatzkräften (Ordnungseinheiten und Spezialeinheiten). Diese Kräfte werden in jedem Fall der operationellen Kontrolle und Führung der territorial zuständigen Behörden unterstellt.

Zudem bringt das revidierte Abkommen einen präziseren Rahmen für die grenzüberschreitende Observation und die Nacheile. Schliesslich ermöglicht es auch eine bessere Bekämpfung von Strassenverkehrsvergehen.

Mit dem revidierten Abkommen wird das bestehende Abkommen von 1998 ersetzt. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden. Dessen ungeachtet wird im nächsten Sommer ein allfälliger Einsatz von französischen Polizei-Einheiten («Police nationale» und «Gendarmerie nationale») zu Gunsten der EURO 2008 in der Schweiz möglich sein, auch für den Ordnungsdienst. Innenministerin Alliot-Marie und Bundesrat Blocher haben sich darauf in einem Briefwechsel verständigt, der sich auf das bestehende Abkommen stützt.

Am Rande des Treffens in Paris wurden auch Fragen der Terrorismusbekämpfung und der Stand der Dinge in der Umsetzung des Schengen-Vertragswerkes durch die Schweiz erörtert.

Adresse für Rückfragen:
Sascha Hardegger, Informationsdienst EJPD, +41 (0)31 322 18 18

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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