Weko genehmigt Zusammenschluss der SWX, SIS und Telekurs nur unter Auflagen

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Der Zusammenschluss zwischen SWX Group als Betreiberin der Schweizer Börse SWX und der virt-x, SIS Group als Abwicklungsgesellschaft für Börsentransaktionen und Telekurs Group als Anbieterin diverser Finanzdienstleistungen kann aus kartellrechtlicher Sicht vollzogen werden. Die vorläufige Prüfung durch die Weko ergab jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Zusammenschluss der drei Gemeinschaftsunternehmen der Schweizer Banken neue Möglichkeiten zur Marktabschottung und Diskriminierung von potenziellen Wettbewerbern schafft. Dies könnte die bisherige Marktstellung der Gemeinschaftsunternehmen verstärken.

Aus diesem Grund hat die Weko Auflagen angeordnet. Es handelt sich um Verpflichtungen, welche dem Ansatz des European Code of Conduct for Clearing and Settlement folgend eine Öffnung der nationalen Finanzmarktinfrastruktur durch die folgenden Prinzipien garantieren soll: Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zuganges und der Interoperabilität zwischen Wettbewerbern, Wahlfreiheit der Banken und Händler im Rahmen der Börsenabwicklung, Herstellung von Preistransparenz und Entbündelung von Produkten und Dienstleistungen. Die Auflagen garantieren weiterhin eine offene Architektur der Finanzmarktinfrastruktur sowie den freien Zugang zum Börsenhandel und zur Abwicklung von Börsentransaktionen sowohl auf der Stufe des Clearing als auch des Settlement. Allfällige aufsichtsrechtliche Problemstellungen werden hingegen durch die Eidgenössische Bankenkommission EBK geprüft.

Quelle: Wettbewerbskommission

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