Zahlreiche Massnahmen gegen die Jugendgewalt ergriffen

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Das Problem Jugendgewalt ist seit Ende der 1990er Jahre auf mehreren Ebenen angegangen worden. Um die Koordination der laufenden Bestrebungen zu verbessern, hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) am 29. Juni 2007 den Entwurf zu einem Bericht Jugendgewalt in die Konsultation geschickt, der eine Problemanalyse vornimmt. Zudem wurden für die Bereiche Polizei, Strafverfolgung, Strafvollzug und Migration verschiedene konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Diese Beschränkung auf vorwiegend repressive Vorkehrungen ergibt sich aus der Zuständigkeit des EJPD in den Bereichen Integration und Sicherheit. Für die Umsetzung der Massnahmen sind das Bundesamt für Justiz, das Bundesamt für Migration oder das Bundesamt für Polizei verantwortlich.

Auch im neuen Ausländergesetz, das voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, sind präventive Elemente zur Vorbeugung von Gewalt durch eine verbesserte Integration enthalten. So soll zum Beispiel ein früherer Familiennachzug sicherstellen, dass Jugendliche noch einige Jahre in der Schweiz ausgebildet werden und so einen besseren Zugang zur Erwerbstätigkeit gewährleisten. Im Weiteren hat der Bundesrat Ende August 2007 über 40 Integrationsmassnahmen beschlossen, welche unter der Leitung des Bundesamtes für Migration departements- und ämterübergreifend erarbeitet wurden.

Bezüglich der Forderung nach zusätzlichen Polizeibeamten ist der Grundsatz der kantonalen Polizeihoheit zu beachten.

Die Aussage der CVP, der Vorsteher des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, habe keine effektiven Massnahmen gegen die Jugendgewalt ergriffen, ist deshalb nicht zutreffend. Ungeachtet dessen steht ausser Frage, dass der Jugendgewalt nur mit einer Kombination aus präventiven und repressiven Massnahmen wirksam begegnet werden kann und dass die zuständigen Behörden und Privaten bei deren Umsetzung partnerschaftlich zusammenarbeiten müssen. Der erste Schritt hierzu besteht darin, das Problem Jugendgewalt offen zu diskutieren. Entsprechend ist das EJPD erfreut, dass die Parteien die zunehmende Jugendgewalt als ernst zu nehmendes Problem anerkennen.

Adresse für Rückfragen:
Informationsdienst EJPD, Tel. +41 (0)31 322 18 18

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

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