Marc Roger war am 23. Februar 2007 in Sevilla festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Das Bundesamt für Justiz übermittelte am 27. Februar dem spanischen Justizministerium das formelle Auslieferungsersuchen, das sich auf einen Haftbefehl des zuständigen Genfer Untersuchungsrichters wegen Veruntreuung, Betrug und Misswirtschaft bzw. betrügerischen Konkurs stützt. Die spanischen Behörden bewilligten die Auslieferung, ordneten aber vor der Übergabe Rogers an die Schweiz eine ärztliche Untersuchung an. Das ärztliche Attest gelangte zum Schluss, dass Roger trotz der geltend gemachten Flugangst auf Luftweg ausgeliefert werden kann. Im Sinne einer Vorsichtsmassnahme erfolgte der Vollzug der Auslieferung in einem Privatflugzeug in Begleitung eines Arztes.
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Quelle:Bundesamt für Justiz