Verlängerung der Verjährungsfristen bei Spätschäden Abschaffung der Bedenkfrist bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren

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Die Kommission hat sich mit der Vorprüfung von zwei parlamentarischen Initiativen ( 06.404 n Pa.Iv. Heim Bea. Verjährungsfristen im Haftpflichtrecht; 06.473 Pa. Iv. Leutenegger Filippo. Asbestopfer. Schliessen der Lücken in der heutigen Gesetzgebung) befasst, die eine Revision des Haftpflichtrechts im Obligationenrecht verlangen. Ziel der parlamentarischen Initiativen ist, die Verjährungsfristen bei unerlaubten Handlungen derart zu verlängern, dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche gegeben sind. Gemeint sind insbesondere Opfer von schädlichen Bausubstanzen wie Asbest oder später eintreffende Bauschäden. Die Kommission anerkennt einen Handlungsbedarf in diesem Sinne und verweist auf den Beschluss des Bundesrates, die Revision des Haftpflichtsrechts nicht in das Gesetzgebungsprogramm 2003-2007 aufzunehmen. Mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung hat sie eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, mit einer Revision des Haftpflichtrechts die Verjährungsfristen derart zu verlängern, dass auch bei Spätschäden Schadenersatzansprüche gegeben sind. Die parlamentarischen Initiativen bleiben in der Kommission hängig.

Die Kommission hat eine weitere parlamentarische Initiative von Nationalrätin Bea Heim behandelt, die eine Revision des Haftpflichtrechts im Strafgesetzbuch bezweckt ( 06.402 ). Bei der Frage, wann die Verjährungsfrist beginnen soll, wurde mehrheitlich ein Handlungsbedarf gesehen. Die Kommission möchte diese Thematik im Zusammenhang mit der Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern“ und dem vom Bundesrat beantragten indirekten Gegenentwurf behandeln. Auch diese parlamentarische Initiative bleibt in der Kommission hängig.

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches betreffend der Bedenkzeit im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren ( 04.444 n Pa.Iv. Obligatorische Bedenkfrist und Art. 111 ZGB (Jutzet)). Am Vernehmlassungsverfahren nahmen 25 Kantone, vier politische Parteien sowie 12 Organisationen teil. Die grosse Mehrheit begrüsst die Aufhebung der obligatorischen Bedenkzeit. Die Begründungen folgen im Wesentlichen der Argumentation der Kommission. Mit 14 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die Kommission an ihrem Entwurf festzuhalten und lehnte einen Antrag auf Abschreibung der parlamentarischen Initiative ab. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen sprach sie sich gegen eine Ergänzung des Entwurfs aus, welche den Parteien die Berechtigung einräumen will, innert sieben Tagen nach der ersten gerichtlichen Anhörung die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen schriftlich beim Gericht zu widerrufen. Eine Minderheit erachtet eine Widerrufsmöglichkeit aufgrund der Bedeutung einer Scheidung als notwendig. Die Kommission nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen an. Eine Minderheit beantragt die Abschreibung der Initiative, da sie gegen eine punktuelle Revision des Eherechts ist.

Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative 05.454 (Förderung glaubhafter Schuldensanierungspläne betriebener Schuldner) keine Folge zu geben. Die Initiantin, Nationalrätin Francine John-Calame, möchte das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs dahingehend ändern, dass ein betriebener Schuldner, der einen glaubhaften Schuldensanierungsplan vorlegt, vom Betreibungsamt die Bewilligung erhalten kann, dass seine Steuer an der Quelle erhoben und direkt der Steuerbehörde überwiesen wird. Die Kommissionsmehrheit möchte am bestehenden Ermessensspielraum der Steuerbehörden festhalten; sie befürchtet, dass der Abzug der laufenden Steuern die pfändbare Quote drastisch herabsetzt oder sie dadurch gar ganz wegfällt. Die Kommissionsminderheit hingegen betont, wie wichtig es sei, den Schuldnerinnen und Schuldern, die ihre Schulden ernsthaft abbauen wollen, die Möglichkeit zu bieten, der Schuldenfalle zu entkommen.

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Heiner Studer ( 05.445 Pa. Iv. Verfassungsgerichtsbarkeit) mit 9 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen Folge gegeben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Frage der Verfassungsgerichtsbarkeit erneut geprüft werden sollte und bejaht den Handlungsbedarf; die Art und Weise der Verfassungsgerichtsbarkeit muss allerdings vertieft diskutiert werden. Eine Minderheit möchte, der Initiative keine Folge zu geben.

Mit 10 zu 9 Stimmen hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot-Mangold ( 06.419 Pa. Iv. Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt) Folge gegeben. Die Initiative fordert die Schaffung einer gesetzlichen Norm, die Kinder explizit vor Körperstrafe und anderen schlechten Behandlungen schützt, welche die physische und psychische Integrität der Kinder verletzen.

Ferner hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der parlamentarischen Initiative 06.432 (Erbrechtliche Zuwendungen und Schenkungen an Personen mit einer besonderen beruflichen Funktion) Folge zu geben. Wie die Initiantin, Nationalrätin Silvia Schenker, will auch die Kommissionsmehrheit das Zivilgesetzbuch ändern, um erbrechtliche Zuwendungen respektive Schenkungen an Personen einzuschränken, die aufgrund ihrer beruflichen Funktion in einem besonderen Vertrauensverhältnis zur verfügenden Person stehen (Anwältinnen und Anwälte, Pflegepersonen, Ärztinnen und Ärzte usw.). Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Auffassung, die bestehenden Regelungen seien ausreichend und die vorgeschlagene Änderung erhöhe die Rechtssicherheit nicht.

Die Kommission hat sich weiter über die interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten und ihre Auswirkungen informiert. Diese Vereinbarung ist erst seit Juli 2006 in Kraft. Mit 13 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschloss die Kommission, die Vorprüfung sowohl einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Heiner Studer ( 04.437 Pa. Iv. Revision des Lotteriegesetzes), als auch einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Anne-Catherine Menétrey-Savary ( 05.422 Pa. Iv. Spielwut und Spielsucht. Vorbeugungsmassnahmen) zu sistieren. Die Vorprüfung soll fortgesetzt werden, sobald weitere Erfahrungen mit dem Konkordat gemacht worden sind.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 17 zu 3 Stimmen das Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (OP CEDAW) zu genehmigen ( 06.096 ). Die Kommissionsmehrheit begrüsst das Protokoll, das mit einem Mitteilungsverfahren und einem Untersuchungsverfahren Instrumente zur Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau zur Verfügung stellt und einen Beitrag zum weltweiten Menschenrechtsschutz von Frauen leistet. Die Auffassungen und Empfehlungen des UNO-Ausschusses sind für die Vertragsstaaten juristisch nicht bindend, sondern politischer Natur. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie ist der Meinung, dass die konkreten Auswirkungen einer Ratifikation nicht genügend untersucht worden sind.

Die Kommission für Rechtsfragen hat am 11. und 12. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) in Bern getagt.

Auskünfte:
Daniel Vischer, Kommissionspräsident, Tel. 01 211 71 01 / 079 682 43 92
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10

Quelle: Das Schweizer Parlament

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