SGK-S: Zustimmung zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat sich zunächst mit der Zusatzfinanzierung zur IV ( 05.052 n, 5. IV-Revision. Vorlage 2 und 05.053 n, IV Zusatzfinanzierung) befasst. An der Sitzung vom 28. August 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Erlassentwurf zur Errichtung eines eigenständigen Ausgleichsfonds der Invalidenversicherung auszuarbeiten (siehe MM vom 29. August 2007). Der Entwurf sieht eine Streichung der Schuld der IV beim Ausgleichsfonds der AHV vor sowie eine einmalige Überweisung aus dem Konto der AHV in der Höhe von 5 Milliarden. Mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die Kommission auf die Vorlage eingetreten. Für die Sitzung vom 8. November 2007 erwartet sie einige Präzisierungen. Zudem will sie noch die Sozialpartner anhören. Einig ist sich die Kommission darin, dass für die Bereinigung des strukturellen Defizits eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer beantragt werden muss. Die Trennung von AHV-Fonds und IV-Fonds führt zu Transparenz in Bezug auf die Fonds der verschiedenen Sozialversicherungen. Damit wird verhindert, dass der AHV-Fonds weiterhin durch die Schulden der IV ausgehöhlt wird. Mit der Trennung wird auch die Schuldensituation bereinigt. Der Kommission ist es ein Anliegen, diesbezüglich die mehrheitsfähigste Lösung zu finden.In der Herbstsession 2007 hat der Nationalrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“ ( 05.055 s) angenommen, der die vom Ständerat beantragte Verfassungsbestimmung mit dem Ziel erweitert, im Gesundheitswesen mehr Wettbewerbselemente bei verbesserter Koordination zuzulassen. Die Kommission hörte Herrn Gutzwiller als Vertreter der SGK-N an und beauftragte ihre Subkommission, unter Beizug eines Experten die Fassung des Nationalrats zu überarbeiten.

Ferner befasste sich die Kommission mit der Differenzbereinigung der Vorlage über den Risikoausgleich ( 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vorlage 2) . In Bezug auf die Befristung schloss sie sich dem Nationalrat an, beantragt aber die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011. Die Aufnahme eines Morbiditätsindikators als zusätzliches Kriterium für den Risikoausgleich lehnt sie ab, wird aber an ihrer nächsten Sitzung ein Kommissionspostulat beraten, wonach der Bundesrat diese Frage prüfen soll.

Mitte 2008 läuft der Zulassungsstopp für Ärzte aus. Als Nachfolgeregelung steht die Einführung der Vertragsfreiheit ( 04.032 s, Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit) zur Diskussion. Da diese Vorlage noch hängig ist, hat die Kommission die Verwaltung beauftragt, auf die Sitzung vom 9. November 2007 eine Vorlage zur Verlängerung des Ärztestopps – voraussichtlich auf 2 Jahre – zu unterbreiten. Gleichzeitig wurde das Departement beauftragt, eine modifizierte Vorlage auszuarbeiten in dem Sinn, dass zwischen Leistungserbringern in einem Managed Care Modell und anderen Leistungserbringern differenziert wird.

Nach dem zweiten Nichteintretensentscheid des Nationalrates am 14.Juni 2004 auf die letzte Revision des Betäubungsmittelgesetzes hat die SGK des Nationalrates eine parlamentarische Initiative unterbreitet, die die mehrheitsfähigen Elemente der gescheiterten Vorlage aufnimmt. Am 20. Dezember 2006 hat der Nationalrat dieser pa.Iv. SGK-NR. Teilrevision Betäubungsmittelgesetz ( 05.470 ) zugestimmt. Die SGK des Ständerats hat die Vorlage einstimmig, mit 11 zu 0 Stimmen, angenommen. Dabei ist sie in einzelnen Artikeln der Stellungnahme des Bundesrates gefolgt und beantragt ausserdem, im Zweckartikel nicht nur die Verhinderung von unbefugtem Konsum von Betäubungsmitteln, namentlich durch Förderung der Abstinenz, aufzunehmen, sondern auch die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken. In diesem Zusammenhang nimmt sie zwei Petitionen „Für eine auf Abstinenz gerichtete Drogenpolitik“ und „Für eine Schweiz ohne Drogenmissbrauch“ des Vereins „Sag Nein zu Drogen“ zur Kenntnis.

Anschliessend hat die Kommission die Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ ( 06.066 ) vorberaten. Grossmehrheitlich findet sie, dass eine „umfassende“ Berücksichtigung der Komplementärmedizin, wie dies die Initianten fordern, zu weit geht. Es besteht aber auch Konsens darüber, dass im Bereich der Komplementärmedizin ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Trotz der zeitlichen Befristung (die Behandlungsfrist läuft am 14. März 2008 ab) wird sie an ihrer Sitzung vom 9. November 2007 prüfen und entscheiden, ob der Volksinitiative ein indirekter Gegenvorschlag in Form einer Kommissionsinitiative vorzulegen sei.

Im Weiteren hat die Kommission eine Reihe von Motionen behandelt. Abgelehnt hat sie die Motion Fraktion C. Spezialitätenliste. Streichung der Medikamente für Bagatellerkrankungen ( 05.3015 n ). Die Umsetzung dieser Forderung scheint nicht realistisch, da zahlreiche Medikamente sowohl für leichte Erkrankungen als auch für sehr schwere Krankheiten eingesetzt werden können.

Umstritten war die Motion Kleiner. Erleichterte Zulassung von in EU-Ländern zugelassenen OTC-Produkten ( 05.3391 n) . Diese verlangt, dass rezeptfreie Arzneimittel, auch OTC-Arzneimittel genannt (OTC – over the counter) vereinfacht zugelassen werden. Wie die Vertreter der Verwaltung ausführten, wurde seit Einreichung der Motion die Zulassung solcher Arzneimittel vereinfacht; anderseits dürfen gewisse Sicherheitsstandards nicht unterschritten werden. Mit 6 zu 5 Stimmen entschied sich die Kommission trotzdem für Annahme der Motion. Sie weist darauf hin, dass wegen der komplizierten Zulassungsverfahren zahlreiche, vor allem in KMU hergestellte Präparate nicht mehr lohnend produziert werden können und damit aus dem Markt verschwinden.

Ohne Gegenantrag angenommen hat die Kommission Punkt 1 der Motion Leutenegger Oberholzer. Liberalisierung des Heilmittelhandels ( 06.3786 n), der verlangt, dass die nichttarifären Handelshemmnisse bei der Einfuhr markengeschützter Produkte und bei Arzneimitteln, deren Patentschutz abgelaufen ist, zu beseitigen sind.

Ebenfalls ohne Opposition angenommen hat die Kommission die Motion Hochreutener. Klinische Versuche. Einheitliche Verfahren ( 04.3742 n) , die verlangt, dass nicht mehr mehrere Ethikkommissionen für die Beurteilung desselben klinischen Versuchs zuständig sind. Dem Anliegen der Motion soll im Bundesgesetz über die Forschung am Menschen Rechnung getragen werden, das zurzeit in Erarbeitung steht.

Die Motion Fraktion C. Unabhängigkeit bei der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten ( 05.3016 n) fordert den Bundesrat auf, gesetzliche Grundlagen zu schaffen für die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln. In der 2. Etappe der 1. Revision des Heilmittelgesetzes soll eine Lösung für diese Problematik vorgeschlagen werden. Daher sistiert die Kommission diese Motion und wird sie zusammen mit der Revision des HmG beraten.

Sistiert hat die Kommission auch die Motionen Heim. Medizinische Mittel und Gegenstände. Sparpotenzial ( 05.3522 n) und Humbel Näf. Wettbewerb bei den Produkten der Mittel- und Gegenständeliste ( 05.3523 n) . Die Kommission sieht Handlungsbedarf im Bereich der Abgabe von Hilfsmitteln, hält aber den vorgeschlagenen Weg über den Abschluss von Tarifverträgen zwischen Versicherern und Lieferanten nicht für die beste Lösung. An ihrer Sitzung vom 9. November wird sie über eine Abänderung des Motionstextes in einen Prüfungsauftrag entscheiden.

Die Kommission tagte am 15./16. Oktober 2007 in Bern unter dem Vorsitz von Erika Forster (FDP, SG), teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

Auskünfte:
Erika Forster, Kommissionspräsidentin, Tel. 071 220 88 85
Ida Stauffer, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 40

Quelle: Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates

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