Archiv für November 2007

Stimmrechtsalter 16 auf Bundesebene wagen

Freitag, 30. November 2007

Mit ihrer parlamentarischen Initiative vom 22. Juni 2007 verlangt Nationalrätin Evi Allemann die Festlegung des aktiven Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre ( 07.456 Pa.Iv. Allemann. Stimmrechtsalter 16). In der Begründung verwies die Initiantin unter anderem auf den Kanton Glarus, dessen Landsgemeinde im Frühling die Einführung des Stimmrechtsalters 16 beschlossen hat. Die Kommission ist der Ansicht, dass auch der Bund diesen Schritt wagen kann. Die gesellschaftliche Entwicklung hat zu einer früheren politischen Urteilsfähigkeit vieler Jugendlicher geführt. Die Jugendlichen erhalten so Gelegenheit, das im Staatskundeunterricht Erlernte praktisch anzuwenden.

Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass dem Bund hier keine Vorreiterrolle zukomme. Zuerst müsse die Entwicklung in den Kantonen abgewartet werden. Noch in diesem Jahr haben sich zwei Kantonsparlamente (GR und AG) gegen das Stimmrechtsalter 16 ausgesprochen.

07.407 Pa.Iv. Fraktion S. Finanzierung von politischen Kampagnen mit Prämien aus der sozialen Krankenversicherung

Die von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), wonach es Krankenversicherern und ihren Branchenverbänden untersagt werden sollte, mit Prämiengeldern politische Kampagnen zu finanzieren. Die SPK spricht sich mit 11 zu 10 Stimmen gegen diese Initiative aus. Nach Ansicht der Kommission ist das Problem nicht gesetzgeberisch zu lösen, sondern durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch das Bundesamt für Gesundheit. Der Einsatz von Prämiengeldern in Abstimmungskämpfen ist bereits gemäss geltendem Recht und geltender Bundesgerichtspraxis als unzulässig zu beurteilen, wie dies verschiedene Gutachten bestätigen.

Die Kommissionsminderheit hätte es jedoch als sinnvoller erachtet, wenn die rechtliche Ausgangslage im KVG explizit verankert würde.

06.407 Pa.Iv. Fehr Hans-Jürg. Abgeltung von unverzichtbaren Leistungen der politischen Parteien

Nationalrat Hans-Jürg Fehr (SP, SH) möchte, dass den auf nationaler Ebene tätigen Parteien gemeinnützige Leistungen wie zum Beispiel die interne Bildungsarbeit abgegolten würden. Die Kommission erachtet jedoch auch eine beschränkte staatliche Parteienfinanzierung als überflüssig, da die Parteien auf indirekte Unterstützungen wie zum Beispiel durch Verbände oder durch den Staat (z.B. Beiträge für Parlamentsfraktionen) zählen können. Sie beantragt mit 12 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass die direkte Demokratie nur dank den Leistungen der politischen Parteien funktionieren könne. Es sei immer weniger gewährleistet, dass die Parteien diese Leistungen auch erbringen könnten.

06.471 n Pa.Iv. Kunz. Genehmigung von Verordnungen durch das Parlament

Die Kommission erachtet es kaum als umsetzbar, wenn die Bundesversammlung die Verordnungen des Bundesrates zu genehmigen hätte, wie dies Nationalrat Josef Kunz (SVP, LU) verlangt. Die grosse Anzahl Verordnungen könnten von der Bundesversammlung kaum in einem sinnvollen Zeitraum bewältigt werden. Die Kommission spricht sich deshalb mit 13 zu 6 Stimmen bei zwei Enthaltungen gegen die parlamentarische Initiative aus. Die parlamentarischen Kommissionen sind heute bereits am Prozess der Verordnungsgebung beteiligt, indem sie das Recht haben, zu Verordnungsentwürfen des Bundesrates konsultiert zu werden. Sie können auch jederzeit eine Gesetzesänderung vorschlagen, welche eine Anpassung des untergeordneten Verordnungsrechts erzwingt.

06.3445 Mo. SR Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, den Bundesrat mit der Prüfung der Frage zu beauftragen, ob zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer ein Rahmengesetz des Bundes erarbeitet werden soll. In der Frühjahrssession 2007 hatte der Ständerat einer von Ständerat Schiesser (FDP, GL) eingereichten Motion zugestimmt, die den Bundesrat verpflichten wollte, ein solches Rahmengesetz zu erarbeiten. Die Kommission will die Motion lediglich als Prüfungsauftrag überweisen, nachdem der Bundesrat Ende August einen integrationspolitischen Aktionsplan mit über 40 Massnahmen und Ende Oktober eine neue Integrationsverordnung verabschiedet hat. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion auch in ihrer abgeschwächten Form als Prüfungsauftrag ab, weil sie der Meinung ist, dass der Aktionsplan und die neue Verordnung als integrationspolitische Instrumente ausreichen.

06.414 n Pa.Iv. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristausdehnung

Schliesslich hat die Kommission von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihrem Vorentwurf für eine Gesetzesänderung Kenntnis genommen, durch die die Frist für die Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts von fünf auf acht Jahre erstreckt werden soll. In Anbetracht der mehrheitlich befürwortenden Stellungnahmen, insbesondere auch von der Seite der Kantone, hat die Kommission die Vorlage mit 12 zu 7 Stimmen unverändert zuhanden ihres Rates verabschiedet. Der Kommissionsbericht samt Gesetzesentwurf kann ab Mittwoch, 5. Dezember 2007 im Internet (www.parlament.ch) eingesehen werden.

Quelle: Schweizer Parlament

Mehr als 12’000 Roche Mitarbeitende laufen, um Aids-Waisen zu helfen

Freitag, 30. November 2007

„Seit dem ersten Aids Walk im Jahr 2003 haben bis heute Zehntausende von Roche Mitarbeitenden an 90 Standorten weltweit die Gesamtsumme von 4,4 Millionen Schweizer Franken aufgebracht, um den Aids-Waisen in Malawi langfristig zu helfen“, sagte Urs Jaisli, Vorsitzender des Nachhaltigkeitskomittes von Roche . „Roche ist stolz auf das Engagement ihrer Mitarbeitenden und wird zusammen mit der European Coalition of Positive People (ECPP) und UNICEF die Kindertages- und Ausbildungsstätten in Malawi weiter nachhaltig unterstützen“.

Mit den Spenden werden Tagesstätten unterstützt, in denen die Kinder Essen, Kleidung, medizinische Grundversorgung und Unterricht erhalten. Roche arbeitet zudem mit UNICEF Schweiz, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, um die Waisenkinder in ihrer Grundschulbildung an lokalen Schulen zu unterstützen. Einige Roche Konzerngesellschaften werden auch einen Teil der Spenden an lokale Projekte zur Unterstützung von Kindern geben, die an den Folgen von HIV/Aids leiden.

Malawi zählt gemäss den Vereinten Nationen (UN) zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. Das Land ist stark von Aids betroffen: Mehr als eine halbe Million Kinder in Malawi haben einen oder beide Elternteile durch Aids verloren (1). Diese Waisenkinder haben aufgrund ihrer Armut oft keine Möglichkeit, eine Schulbildung oder andere Ausbildung zu absolvieren.

Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung – eine Tradition bei Roche
Nachhaltigkeit ist in der Kultur und den Aktivitäten von Roche seit jeher ein engagiert gelebter Grundsatz. Roche setzt sich für eine Corporate Social Responsibility ein, die sowohl eigenen Vorstellungen als auch den neuesten Standards gerecht wird. Seit über einem Jahrhundert engagiert sich das Unternehmen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung auf der ganzen Welt und unterstützt Hilfsprojekte, die hauptsächlich den ärmsten Menschen dieser Welt zugute kommen.

Über Roche
Roche mit Hauptsitz in Basel, Schweiz, ist ein global führendes, forschungsorientiertes Healthcare-Unternehmen in den Bereichen Pharma und Diagnostika. Als weltweit grösstes Biotech-Unternehmen trägt Roche mit innovativen Produkten und Dienstleistungen, die der Früherkennung, Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten dienen, auf breiter Basis zur Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität von Menschen bei. Roche ist der weltweit bedeutendste Anbieter von In-vitro-Diagnostika sowie von Krebs- und Transplantationsmedikamenten, nimmt in der Virologie eine Spitzenposition ein und ist ferner auf weiteren wichtigen therapeutischen Gebieten aktiv, darunter Autoimmun-, Entzündungs- und Stoffwechselkrankheiten sowie Erkrankungen des Zentralnervensystems. 2006 erzielte die Division Pharma einen Umsatz von 33,3 Milliarden Franken und die Division Diagnostics Verkäufe von 8,7 Milliarden Franken. Roche beschäftigt weltweit rund 75’000 Mitarbeitende und unterhält Forschungs- und Entwicklungskooperationen und strategische Allianzen mit zahlreichen Partnern. Hierzu gehören auch Mehrheitsbeteiligungen an Genentech und Chugai. Die Division Diagnostics von Roche verfügt über ein aussergewöhnlich umfassendes Produkt-Portfolio und liefert ein breites Spektrum an innovativen Testprodukten und -dienstleistungen für Forscher, Ärzte, Patienten, Kliniken und Labors auf der ganzen Welt. Weitere Informationen zur Roche-Gruppe finden sich im Internet (www.roche.com).

Quelle: Roche Gruppe

Gurit: Sofortmassnahmen zur Verbesserung der Kostenbasis

Freitag, 30. November 2007

Aus der bisher durch das neue Managementteam vorgenommenen Analyse ergeben sich Sofortmassnahmen zur Kostensenkung, welche die Ertragslage in 2008 verbessern werden und nun umgehend umgesetzt werden:

In Newport/Grossbritannien soll in der Prepreg-Produktion für Windenergie-Anwendungen die Belegschaft um rund 40 Leute reduziert werden. Demgegenüber wird das Personal für die wachsende Produktion von Autokarosserieteilen ausgebaut.

In der Schweiz wird das in der Region Bern angesiedelte, in der heutigen Form nicht Ertrag bringende Geschäft mit Materialien für die Wintersport-Industrie umstrukturiert. Das Werk Ittigen wird in Abstimmung mit den Kunden bis im Frühling 2008 geschlossen; 30 Stellen werden dort abgebaut. Es ist ein Sozialplan vorgesehen. 10 Personen werden im nahe gelegen Werk Worb weiter beschäftigt, wohin auch kleine Geschäftsteile und dazugehörige Anlagen verlagert werden. Die Ertragslage des Skimaterial-Geschäfts wird durch diesen Schritt verbessert.

Die mit diesen Massnahmen verbundenen Restrukturierungskosten in der Grössenordnung von CHF 5 Mio. werden durch den im zweiten Halbjahr 2007 erzielten Gewinn aus dem Verkauf von Liegenschaften kompensiert. Der Liquiditätseffekt dieser Schliessung wird für Ende 2007/Anfang 2008 auf CHF -1 bis -2 Mio. veranschlagt.

Parallel zu diesen publizierungspflichtigen Sofortmassnahmen arbeitet das Management mit höchster Priorität an der Umsetzung der operativen Verbesserungspläne. Diese betreffen insbesondere das von Problemen betroffene Windenergie-Geschäft. Hier werden die zügige Inbetriebnahme der neuen Produktionskapazitäten, die Verhandlungen mit den Hauptkunden sowie die Optimierung von Prozessen und Strukturen forciert. Das Ziel dieser Massnahmen ist es, Gurit im Jahr 2008 zu ertragreichem Wachstum zu führen.

Quelle: Gurit Holding AG

Ausserordentliche Generalversammlung bei Valora Holding AG

Freitag, 30. November 2007

Der Verwaltungsrat wird so rasch wie möglich eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Beatrice Tschanz-Kramel wurde vom Verwaltungsrat interimistisch als Präsidentin gewählt. Sie wird an der ordentlichen Generalversammlung vom 29. April 2008 als Verwaltungsrätin der Valora Holding AG zurücktreten.

Wuelle: Valora Holding AG

Offenlegung von Beteiligungen gemäss Artikel 9 und 17 der Börsenverordnung-EBK

Freitag, 30. November 2007

Quelle: Gurit Holding AG

NEAT-Aufsichtsdelegation der eidg. Räte (NAD) unterstützt Abklärungen des UVEK

Freitag, 30. November 2007

NAD begrüsst Initiative des Vorstehers UVEK

Der Vorsteher UVEK orientierte die NAD über die laufende Prüfung verschiedener Möglichkeiten, um den durch die Beschwerde gegen die Vergabe der Bahntechnik GBT drohenden Verzögerungen mit Kostenfolgen entgegen zu wirken. Er skizzierte der NAD einen Vorschlag, bei dem das Beschaffungsrecht in einem dringlichen Verfahren so geändert werden soll, dass in Beschwerdeverfahren nur noch über Schadenersatzansprüche entschieden werden müsste. Der Vergabeentscheid wäre endgültig und die aufschiebende Wirkung hinfällig. Hängige Beschwerden würden abgeschrieben und die Parteien entschädigt.

Die NAD begrüsst die Initiative des Vorstehers UVEK und unterstützt die Weiterverfolgung und vertiefte Abklärung verschiedener Möglichkeiten durch das Departement.

Sie hat zudem die Feststellungen der Subkommissionen „Gerichte“ der beiden GPK zur Kenntnis genommen. Diese haben am 26. November 2007 in einer Aussprache mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) festgestellt, dass das BVGer im Rahmen seiner Möglichkeiten die nötigen organisatorischen Vorkehrungen zum Entscheid der hängigen Beschwerde getroffen habe und in Kürze einen Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde fällen werde.

In ihrem Bericht über die Vergabe des Bauloses Erstfeld (BBl 2007 3635) vom März 2007 hatte die NAD Empfehlungen für eine aktive Projektaufsicht und eine Optimierung des Beschwerderechts (restriktivere Handhabung der Erteilung der aufschiebenden Wirkung) formuliert. Am 12. September 2007 hatte sie den GPK eine Prüfung der organisatorischen Vorkehrungen des BVGer im Fall der Beschwerde Bahntechnik GBT empfohlen.

NEAT-Standbericht 2007/I des BAV (Projektstand am 30. Juni 2007)

Die NAD hat den NEAT-Standbericht 2007/I des BAV zur Kenntnis genommen. Sie unterstützt die Projektverantwortlichen in ihrem Entschluss, die bestehenden Unsicherheiten und Unabwägbarkeiten (Vergabe Bahntechnik, Verschiebung der Losgrenze von Sedrun Richtung Faido und Vortrieb in geologisch schwierigem Gestein im Abschnitt Faido) entsprechend dem Projektfortschritt weiter zu reduzieren. Ferner hat sie zur Kenntnis genommen, dass das BAV die Terminprognose zusammen mit der ATG bis zum nächsten Standbericht im Frühjahr 2008 vertieft analysieren wird.

Anfangs 2007 hatte die NAD verlangt, dass die Kostenprognosen alle mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Risiken enthalten sollen. Das BAV ist mit dem aktuellen Standbericht diesen Vorgaben nachgekommen. In den neu ermittelten, höchstwahrscheinlich bis Projektende anfallenden Projektkosten sind der Hirzel- und der Zimmerberg-Basistunnel sowie die Streckenausbauten der Achse Gotthard nicht enthalten. Die Terminprognose ist weitgehend unverändert geblieben.

Gesamtschau FinöV: Stellungnahme zuhanden der vorberatenden Kommission

Die NAD hat sich eingehend mit den für die Oberaufsicht über die NEAT relevanten Aspekten der Botschaft zur Gesamtschau FinöV ( 07.082 ) befasst. Eine erste Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage hatte sie in ihrem Tätigkeitsbericht 2006 (BBl 2007 3473) vom 7. Mai 2007 veröffentlicht.

Die NAD begrüsst, dass der Bundesrat eine Entkoppelung der Finanzierung der NEAT und der künftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) vorschlägt. Damit ist gewährleistet, dass die Mittel aus dem FinöV-Fonds – wie von der NAD gefordert – prioritär für die NEAT verwendet werden können.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament – analog zum Lötschberg-Basistunnel (LBT) – zusätzliche Leistungen für die Inbetriebsetzung des GBT und des Ceneri-Basistunnels (CBT) sowie für die Bahnstromversorgung im Umfang von rund 441 Millionen Franken (Preisstand 1998) aus dem NEAT-Gesamtkredit zu finanzieren. Nach Ansicht der NAD sollte im Rahmen der Beratung der Botschaft Gesamtschau FinöV eine explizite rechtliche Grundlage für die Finanzierung dieser Leistungen in den Alpentransit-Beschluss aufgenommen werden. In der Abstimmungsvorlage von 1992 war die Stromversorgung Bestandteil der NEAT, im Rahmen der Redimensionierung der NEAT wurde sie 1998 gestrichen. Seither fehlt eine entsprechende Regelung.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass im Planungszeitraum für ZEB (bis 2030) auf den Hirzeltunnel und den Zimmerberg-Basistunnel (ZBT) verzichtet werden kann, ohne dass das Verkehrsangebot gefährdet wird. Er schlägt vor, die Entscheide über letztgenannte Vorhaben auf einen Realisierungszeitpunkt nach 2030 zu verschieben und die dafür vorgesehenen NEAT-Finanzmittel von rund 827 Millionen Franken (Preisstand 1998) für ZEB zu verwenden. Die NAD erachtet einen Verzicht auf den Hirzeltunnel im Rahmen der Projekts NEAT aufgrund der in der Botschaft aufgeführten Begründung als vertretbar. Bezüglich ZBT empfiehlt sie der vorberatenden Kommission, eingehend zu prüfen, ob die vom Bundesrat beantragte Verschiebung des Entscheids auf einen Realisierungszeitpunkt nach 2030 gerechtfertigt ist. Die NAD legt dabei grössten Wert darauf, dass ein optimaler Betrieb der NEAT nicht beeinträchtigt wird (Kapazität der Nord-Süd-Achse, Erreichung der vom Parlament im Alpentransit-Beschluss festgelegten Ziele etc.).

Lötschberg-Achse: Betriebsvorbereitungen

Am 16. Oktober 2007 entgleiste auf einer Weiche bei Frutigen die Lokomotive eines in Richtung Süden fahrenden Rola-Zuges. Personen kamen nicht zu Schaden, an der Lokomotive, der Fahrbahn und an der Weiche entstand Sachschaden. Das Ereignis wird zurzeit durch die Unfalluntersuchungsstelle des UVEK untersucht. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Als Ursache haben die Projektverantwortlichen einen Softwarefehler in der Streckenzentrale erkannt. Der Softwarefehler wurde inzwischen im Rahmen eines Upgrades behoben. Aufgrund der Fehlerursache trägt die Lieferantin der Sicherungsanlagen den Schaden, dem Bund sollen daraus keine Kosten erwachsen. Die SBB als Systemführerin Schweiz für ETCS bestätigte der NAD, dass alle anderen fahrzeug- und streckenseitigen Komponenten der Sicherungsanlagen und das ETCS im vorliegenden Fall fehlerfrei funktionierten. Die Fehlerursache lag nicht beim Zugssicherungssystem ETCS. Aufgrund des aktuellen Zustandes der Infrastruktur, der eingeleiteten Massnahmen und der von der BLS eingereichten Nachweise geht das BAV davon aus, dass die Sicherheit gewährleistet ist und per 9. Dezember 2007 der fahrplanmässige Vollbetrieb mit ETCS Level 2 freigegeben werden kann.

Vortriebsarbeiten im Abschnitt Faido Richtung Sedrun

Die Vortriebsarbeiten nördlich der Multifunktionsstelle Faido (Teilabschnitt Faido) erfolgen zurzeit in sehr anspruchvollem Gestein. Die ATG orientierte die NAD über den Stand der Ausbrucharbeiten und die zur Risikominimierung eingeleiteten Massnahmen. Seit 12. Oktober 2007 ist auch die zweite Tunnelbohrmaschine (TBM) in der Weströhre im Einsatz. Die mittleren Vortriebsleistungen betragen rund 5,5 Meter pro Arbeitstag (Rückstand rund 3 Monate auf Gesamtterminprogramm). Die geringen Leistungen sind vor allem auf den hohen geologiebedingten Sicherungsaufwand zurückzuführen. Eine spezielle Arbeitsgruppe mit externen Fachleuten begleitet die Vortriebsarbeiten und stellt sicher, dass die neusten Erfahrungen aus Forschung und Praxis direkt genutzt werden können. Die schwierige Zone sollte Anfang 2008 durchörtert sein. Die NAD verfolgt die Entwicklung aufmerksam weiter.

Weitere Losgrenzenverschiebung von Sedrun Richtung Faido

Die ATG orientierte die NAD über den Stand der Abklärungen zu einer weiteren Verschiebung der Losgrenzen von Sedrun Richtung Faido. Mit einer solchen Verschiebung könnten die Terminverzögerungen im Gesamtterminprogramm des GBT vermieden und zum Teil kompensiert werden. Aufgrund der schwierigen geologischen Prognosen bestehen allerdings Unsicherheiten. Für die NAD handelt es sich um einen Entscheid von grosser terminlicher und finanzieller Bedeutung. Sie empfiehlt dem BAV deshalb, dass der Entscheid der ATG in enger Ansprache mit dem BAV und dem UVEK getroffen wird. Sie erwartet, dass dabei sämtliche Fakten in die Abklärungen miteinbezogen sowie alle Vor- und Nachteile (Konsequenzen auf die Termine und Kosten, Kosten-Nutzen-Analyse) umfassend gewürdigt werden.

Die NAD tagte am 27./28. November 2007 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hansruedi Stadler (CVP/UR) in Bern. An der Sitzung nahmen zeitweise teil der Vorsteher und der stv. Generalsekretär des UVEK, Vertreter der Bundesbehörden (EFK, BAV und EFV), der Betreiber (SBB und BLS) sowie der Ersteller (ATG).

Quelle: Schweizer Parlament

Die Pharmaindustrie, Rondo und die Braille-Schrift

Freitag, 30. November 2007

Das 300 Mitarbeiter zählende Unternehmen erzielte einen Umsatz von 38 Mio., wovon 90 % auf die Pharmaindustrie und der Rest auf die Lebensmittel- und Kosmetikindustrie entfallen. Der Export nach Europa, in die USA, Kanada und Porto Rico macht 40 % des Umsatzes aus. Rondo ist der führende Hersteller von Standard- und Spezialverpackungen. Entsprechend der Zertifizierung nach ISO 9001:2000 zeichnet sich Rondo durch sehr hohe Produktqualität aus.

Eine perfekte Zusammenarbeit!
Die EU-Richtlinie zur Kennzeichnung von Pharmaverpackungen mit Braille-Schrift stellte eine Herausforderung dar. Wie und wo sollen die Braille-Punkte aufgebracht werden? Braille-Schrift auf den Etiketten? Dieses Herstellungsverfahren ist teuer und langsam! Aufgedruckte Braille-Schrift? Ein zusätzlicher und teurer Fertigungsprozess, der die Durchlaufzeiten erhöht! Prägen der Braille-Schrift in der Stanzmaschine? Eine aufwändige Lösung, da sie ein Prägewerkzeug pro Nutzen erfordert und die Rüstzeiten der Stanzmaschine erhöht. Durch Verschmutzung der Matrizen in der Stanzmaschine und durch die mechanische Einwirkung des Einlegers der Faltschachtel-Klebemaschine wird die Qualität der Brailleprägung negativ beeinflusst. Weiter können bereits geprägte Zuschnitte sich verhaken und so zu Leistungseinschränkungen am Einleger der Faltschachtel-Klebemaschine führen.

Das Prägen der Blindenschrift (Marburg-Medium-Zeichensatz) auf Pharmaverpackungen ist das Spezialgebiet der Firma Rondo. Das Unternehmen wandte sich daher an die Firma BOBST, Hersteller von Stanzautomaten und Faltschachtel-Klebemaschinen und langjähriger Geschäftspartner von Rondo. Nach eingehender Untersuchung kam dieses Unternehmen zum selben Schluss wie Herr Alfred Kälin, Technischer Direktor der Firma Rondo: Das Prägen der Braille-Schrift in der Faltschachtel-Klebemaschine stellt die richtige Lösung dar! Ein Team von BOBST-Mitarbeitern wurde damit beauftragt, das neue, revolutionäre ACCUBRAILLE-Modul zu entwickeln.

Kontinuierlichkeit, Lesbarkeit und Präzision
Mit dem ACCUBRAILLE-Modul erfolgt die Braille-Prägung hinter dem Einleger der Faltschachtel-Klebemaschine. Aufgrund der dadurch erzielten unvergleichlich hohen Qualität bestehen die Rondo-Kunden nun darauf, dass alle ihre Schachteln mit dem ACCUBRAILLE-Modul hergestellt werden! Nach Angaben von Herrn Markus Staub, Direktor der Firma Rondo, ist der Erwerb weiterer Maschinen geplant.

Anlässlich des Rondo-Symposiums im vergangenen Oktober, wies Herr Kälin vor mehr als 40 anwesenden Kunden aus der Pharmaindustrie auf die Bedeutung dieses Moduls hin! «Auf einem Stanzautomaten lassen sich eine konstante Prägehöhe, Lesbarkeit, Präzision und ein klares Profil nur schwierig erzielen. Das ACCUBRAILLE-Modul schafft dies alles!» sagte Herr Kälin und verwies speziell auf die hohe Qualität und Gleichmässigkeit der Höhe der Prägepunkte (bis zu 0,24 mm). Das Werkzeug hat eine Verarbeitungskapazität von mindestens einer Million Schachteln. Darüber hinaus erlaubt das Modul Prägungen in bis zu 3 mm Abstand zur Rillung, Schnittkante oder Perforierung, was bei anderen Systemen unmöglich ist!

Mit Motivation, Innovationsgeist und gegenseitigem Respekt haben sich Rondo und BOBST als vertrauenswürdige Partner in dieser Branche einen Namen gemacht!

Quelle: Bobst SA

Besserer Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden – WBK nimmt Folgearbeiten an die Hand

Freitag, 30. November 2007

Nach umfangreichen Vorarbeiten ihrer Subkommission verabschiedete die WBK-N am 20. April 2007 eine Vorlage zur parlamentarischen Initiative Kohler, welche einen besseren Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden fordert ( 05.453 ). Sie beauftragte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mit der Durchführung der Vernehmlassung, die bis Mitte September dauerte. Der Bericht des BVET, der die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und die Auswertung der 230 eingegangenen Stellungnahmen zusammenfasst, wurde der WBK-N heute präsentiert und kann von der Öffentlichkeit unter www.parlament.ch/D/Seiten/ed-wbk-05453.aspx eingesehen werden.

Die WBK-N sieht sich durch die Vernehmlassung in ihrer Stossrichtung bestätigt. Der Vorschlag, eine Gesetzesregelung zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden auf Bundesebene zu erlassen, fand bei den Vernehmlassungsteilnehmenden grosse Zustimmung. Die Kantone und weitere gewichtige Teilnehmer bestätigten auch den Vorschlag, die Regelungen zu den gefährlichen Hunden im Tierschutzgesetz zu verankern. Die weiteren Vorschläge der Vorlage sind teilweise umstritten oder werden abgelehnt. Es handelt sich dabei insbesondere um die Frage möglicher Rasseverbote und die Einteilung der Hunde in drei Kategorien (gefährliche, potentiell gefährliche und wenig gefährliche Hunde). Auf Vorschlag der Subkommission, welche letztmals unter dem Vorsitz von Heiner Studer getagt hat, entschied die WBK-N heute, gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse und unter Einbezug der Verwaltung sowie in Zusammenarbeit mit Fachkreisen die Vorlage weiter zu bearbeiten. Die WBK-N will die Arbeiten ohne Aufschub an die Hand nehmen und wird die Subkommission bereits im Januar 2008 mit deren Ausführung beauftragen.

Die Kommission tagte heute unter dem Vorsitz von Kathy Riklin (CVP/ZH) in Bern und setzt morgen ihre Arbeiten in Rüschlikon ZH fort.

Quelle: Schweizer Parlament

Christoph Lanz zum neuen Generalsekretär der Bundesversammlung gewählt

Freitag, 30. November 2007

Nachdem die amtierende Generalsekretärin der Bundesversammlung, Mariangela Wallimann-Bornatico, im September ihren Rücktritt per Ende Mai 2008 bekannt gegeben hat, wählte die Koordinationskonferenz – nach Abschluss eines aufwändigen Evaluationsverfahrens – heute Herrn Christoph Lanz zum neuen Generalsekretär. Gemäss Parlamentsgesetz bedarf diese Wahl noch der Zustimmung durch die Vereinigte Bundesversammlung.

 

Der aus Basel stammende Christoph Lanz (Jg. 1948) ist gegenwärtig stellvertretender Generalsekretär der Bundesversammlung und Sekretär des Ständerates, er leitet die wissenschaftlichen Dienste der Parlamentsdienste. Nach Studien an den Universitäten Basel und Genf, promovierte Christoph Lanz 1975 in Bern zum Doktor der Jurisprudenz und 1979 an der Harvard Law School (USA) zum Master of Laws. Nach wissenschaftlichen Tätigkeiten an den Universitäten Basel und Bern, trat Christoph Lanz 1982 als wissenschaftlicher Adjunkt in die Parlamentsdienste ein. 1992 wurde er Sekretär des Ständerates und damit Mitglied der Geschäftsleitung der Parlamentsdienste, seit 2005 ist er stellvertretender Generalsekretär der Bundesversammlung. Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Christoph Lanz an der Universität Bern als Dozent für Parlamentsrecht tätig. Der verheiratete Vater dreier erwachsener Söhne lebt im Spiegel bei Bern.

Der Generalsekretär der Bundesversammlung leitet das Sekretariat des Büros des Nationalrates, der Verwaltungsdelegation und der Koordinationskonferenz. Er trägt die Verantwortung für den Ratsbetrieb und führt die Parlamentsdienste, die Stabsstelle der eidgenössischen Räte.

Quelle: Schweizerischer Parlament

Zwischenstand der Nachfolgeuntersuchung der GPK-N zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes

Freitag, 30. November 2007

Die von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) am 5. September 2007 mit den Abklärungen zu den neu aufgetauchten Dokumenten von Herrn Oskar Holenweger (Flipcharts/H-Plan) beauftragte Subkommission EJPD/BK der GPK-N hat anlässlich ihrer heutigen Sitzung ihre bisherigen Untersuchungshandlungen und Feststellungen in einem Zwischenbericht zusammengefasst.

Die GPK-N hatte am 23. November 2007 beschlossen, dass die Subkommission EJPD/BK im Hinblick auf die neue Zusammensetzung der GPK-N in der Legislatur 2007-2011 einen solchen Standbericht verfasst. Sie überliess den Entscheid über die Publikation dieses Standberichts der Subkommission EJPD/BK, die heute die Publikation aufgrund des grossen öffentlichen Interesses beschlossen hat.

Der Zwischenbericht hat den Charakter einer Sachverhaltsdarstellung aus Sicht der Subkommission EJPD/BK der GPK-N und stellt keine definitive Beurteilung dar.

Der Zwischenbericht kann unter folgender Internetadresse im neu eröffneten Dossier zu dieser Untersuchung der GPK-N herunter geladen werden:
Link

Quelle: Schweizerisches Parlament