Museumsgesetz: was lange währt

1 min read

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer letzten Sitzung der laufenden Legislatur eine erste Aussprache zur Botschaft über das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes ( 07.075 n) geführt. Heute verfügt der Bund über 15 eigene Museen und zahlreiche Sammlungen beweglicher Kulturgüter. Das Museumsgesetz soll die bis heute mangelhafte Koordination unter den Museen verbessern sowie strukturelle Neuerungen und gemeinsame Ziele einführen. Gleichzeitig bildet das Museumsgesetz die Rechtsgrundlage für das neue Schweizerische Nationalmuseum (SNM), das sich aus dem Landesmuseum Zürich, dem Schloss Prangins, dem Forum für Schweizer Geschichte Schwyz und dem neuen Sammlungszentrum Affoltern a. Albis zusammensetzen soll. Das SNM soll insbesondere die Geschichte unseres Landes und seiner Beziehungen zum Ausland darstellen und vermitteln, sich mit der Identität der Schweiz auseinandersetzen und seine Kompetenzen anderen Museen anbieten. Nach den Erläuterungen von Bundesrat Pascal Couchepin wurden Vertreter des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, des Schlosses Prangins sowie der EDK angehört. Die Kantone unterstützen die Vorlage, wünschen aber auch künftig ein klares Engagement des Bundes hinsichtlich bundeseigener Institutionen und Einrichtungen Dritter. Die WBK-S wird in ihrer neuen Zusammensetzung die Diskussionen zum neuen Museumsgesetz im nächsten Jahr weiterführen.

Die Kommission hat ferner das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin ( 01.056 n) zu Ende beraten. Sie hat einstimmig beschlossen, die Konvention mit einem neuen Vorbehalt zu Art. 6 zu verabschieden, der es den Kantonen erlaubt, bis zum Inkrafttreten des revidierten Erwachsenenschutzrechts ( 06.063 ) ihre gegenwärtig abweichenden Regelungen beizubehalten. In den entsprechenden Kantonen soll es möglich bleiben, dass Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung urteilsunfähiger Personen Entscheidungsbefugnisse wahrnehmen, sofern kein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist und keine Patientenverfügung vorliegt.

Als Gast bei der WBK-S stellte der neue Präsident der ETH-Zürich, Prof. Ralph Eichler, strategische Ausrichtungen und Inhalte der eidgenössischen Hochschulen vor. Er beantwortete unter anderem Fragen der Kommissionsmitglieder zu den Chancen der ETH-Studierenden auf dem Arbeitsmarkt, den Inhalten der angebotenen Ausbildungsgänge, zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und ETH, Erfahrungen mit dem Bolognasystem (Bachelor und Master) oder Fragen des neuen Hochschulgesetzes. Das Interesse für die Technik muss jedoch gemäss Prof. Eichler bereits in der Grundschule geweckt und gefördert werden. Er richtete auch seinen Wunsch nach Stabilität in der langfristigen Planung und damit nach finanzieller Sicherheit an die Kommissionsmitglieder.

Die Kommission tagte am 19. November 2007 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) in Bern.

Quelle: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

TW Energie AG: Strom aus Trink- und Abwasser

Next Story

Übernahme des Automobilzulieferers EFTEC vollzogen

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…