Zweiter Bericht der GPDel zum Funkaufklärungssystem „Onyx“

2 mins read

Der erste Bericht der GPDel aus dem Jahr 2003 befasste sich vor allem mit den Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Onyx, das der Aufklärung von Satellitenkommunikationsverbindungen dient. In ihrem neuen Bericht „Rechtmässigkeit und Wirksamkeit des Funkaufklärungssystems Onyx“ vom 9. November 2007 stellt die GPDel fest, dass vier von sechs Empfehlungen ihres ersten Berichts umgesetzt wurden.

Das VBS entwickelte eine Informationspolitik zu Onyx und setzte sie im Sinne der GPDel um. Zudem verfasste das VBS den verlangten Bericht über die technischen und finanziellen Risiken des Projektes Onyx. Zwei weitere Empfehlungen erfüllte der Bundesrat mit dem zweiten Revisionspaket zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Der Bundesrat schlägt darin eine gesetzliche Grundlage für Aufträge des Dienstes für Analyse und Prävention im EJPD (DAP) an Onyx vor. Die GPDel hatte dies als notwendig erachtet, falls der DAP Onyx auf permanenter Basis nutzen sollte. Die zur Revision gehörende Änderung des Militärgesetzes nennt explizit die Funkaufklärung – mit Onyx oder anderen Aufklärungssystemen – als Mittel zur Informationsbeschaffung für die Nachrichtendienste des VBS und präzisiert damit die gesetzlichen Grundlagen im Sinne der GPDel.

Der neue Bericht hält fest, dass die geltenden Rechtsgrundlagen für Onyx nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz kam im Jahr 2004 zum Schluss, dass ein Gesetz im materiellen Sinne (Gesetz oder Verordnung) regeln solle, welche Nachrichtendienste Aufträge an Onyx erteilen dürfen. Dies ist immer noch ausstehend, obwohl die Verordnung über die Elektronische Kriegführung inzwischen zweimal revidiert worden ist. Im neuen Bericht fordert die GDel den Bundesrat nun auf, umgehend die Auftraggeber von Onyx auf Verordnungsstufe aufzuführen.

Im Übrigen stellt die GPDel fest, dass Onyx gemäss den geltenden Vorgaben rechtmässig eingesetzt wird. Die GPDel kann der Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI), die vom Bundesrat geschaffen wurde, ein gutes Zeugnis ausstellen. Die UKI bietet ausreichend Gewähr dafür, dass keine unrechtmässige Aufklärungstätigkeit auf Dauer ihrer Aufmerksamkeit entgeht. Die Vorsteher von VBS und EJPD haben bisher alle Empfehlungen der UKI in ihren Departementen umgesetzt, und der Bundesrat nimmt den Rechenschaftsbericht der Kontrollinstanz jährlich zur Kenntnis.

Die weitestreichende Empfehlung des ersten Onyx-Berichts forderte eine Fünfjahresstrategie für alle nachrichtendienstlichen Beschaffungsmittel im VBS und im EJPD. Im Jahresbericht 2006 hatte die GPDel bereits festgestellt, dass die Strategie des VBS, die vom Bundesrat Ende 2006 genehmigt worden war, nicht alle ihre Erwartungen erfüllt hatte. Die Strategie zeigt weder die kommenden Investitionsentscheide auf, noch bietet sie Hand, mit einer Verstärkung des Auswertepersonals die Resultate von Onyx besser nutzen zu können.

Die Fünfjahresstrategie für Onyx enthält überdies Zielsetzungen, die in verschiedenen Aufklärungsgebieten nicht erfüllbar sind. Die GPDel zog diesen Schluss aufgrund einer Studie über die grundsätzliche Machbarkeit der Aufklärung mit Onyx, die sie beim VBS eingefordert hatte. Die GPDel verlangt deshalb für Onyx eine Neuauflage der Fünfjahresstrategie. Für die geplanten Aufklärungsgebiete soll jedoch zuvor die Machbarkeit in Abhängigkeit von den technischen Investitionen und personellen Ressourcen abgeklärt werden. Falls die Umsetzung der Strategie neue gesetzliche Grundlagen verlangt, ist dies auszuweisen.

Die GPDel untersuchte auch die Wirksamkeit von Onyx, wie sie es sich in ihrem ersten Bericht vorgenommen hatte. In gewissen Aufklärungsgebieten lieferte Onyx gute Resultate, aus Geheimhaltungsgründen äussert sich der Bericht jedoch nicht dazu. Für andere Aufklärungsgebiete waren die ursprünglichen Erwartungen des VBS aber zu hoch, wie die GPDel dieses Jahr aus der Studie des VBS zu den Aufklärungsmöglichkeiten mit Onyx schliessen musste. Wegen diesen unzutreffenden Annahmen hatte der Strategische Nachrichtendienst (SND) in den letzten Jahren dem Vorsteher VBS ein Bild über das Potenzial von Onyx vermittelt, das nur teilweise zutraf. Diese internen Wirksamkeitskontrollen konnten somit weder dem VBS noch dem Bundesrat alle Informationen liefern, die für die Wahrnehmung der politischen Verantwortung und Führung notwendig gewesen wären. Eine weitere Empfehlung des Berichts verlangt deshalb vom VBS, dass die Kontrolle der Wirksamkeit von Onyx von einer Stelle ausserhalb der Nachrichtendienste wahrgenommen wird.

Quelle: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Aktienkursverluste aufgrund wachsender Sorge um Abschreibungen der Finanzinstitute

Next Story

Mindestquote in der beruflichen Vorsorge: Gesetzgeberischer Wille nicht verletzt

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…