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Aussprache der Subkommissionen Gerichte mit dem Bundes-verwaltungsgericht zum Beschwerdeverfahren zur Vergabe der Bahntechnik für den Gotthard-Basistunnel

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Die Subkommissionen Gerichte der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte haben mit dem Bundesverwaltungsgericht zur hängigen Beschwerde zur Vergabe der Bahntechnik für den Gotthard-Basistunnel eine Aussprache geführt. Durch das Beschwerdeverfahren wird der Beginn des Baus der bahntechnischen Anlagen verzögert. Dadurch entstehen beträchtliche Mehrkosten. Die Subkommissionen erachteten es deshalb als im öffentlichen Interesse wichtig, die Frage zu klären, ob das Bundesverwaltungsgericht organisatorisch und personell in der Lage ist, im hängigen Beschwerdeverfahren innert nützlicher Frist einen Entscheid zu fällen, und ob beim Bundesverwaltungsgericht die dazu notwendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen worden sind. Aufgrund der Aussprache stellten die Subkommissionen fest, dass das Vorgehen des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgte. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht in Kürze einen Zwischenentscheid über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde fällen wird. Im Weiteren erörterten sie mit dem Bundesverwaltungsgericht allgemeine Fragen zur Behandlung von umfangreichen Beschwerden im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. In diesem Zusammenhang wiesen die Subkommissionen auf die Bedeutung der Bestimmung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen hin, wonach der Beschwerde – anders als im übrigen Bundesverwaltungsrecht – grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt (Art. 28 BoeB).

Die Subkommissionen Gerichte, die bei ihren Abklärungen im Rahmen der Oberaufsicht über die eidgenössischen Gerichte der Einhaltung der Gewaltenteilung stets grosse Beachtung schenken, setzten sich nicht mit der materiellen Beurteilung des konkretes Falles auseinander. Sie beschränkten ihre Abklärung auf organisatorische Fragen.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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