Weiterführung der Massnahmen gegen Hooliganismus nach 2009

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Die Kommission ist auf die Vorlagen des Bundesrates zur Weiterführung der zur Zeit bis Ende 2009 befristeten Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooliganismus) eingetreten (07.067 Bekämpfung von Gewalt an Sportanlässen. Verfassungsgrundlage. Änderung des BWIS). Die betroffenen Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam) wurden 2006 wegen ihrer umstrittenen Verfassungskonformität nur befristet ins Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) aufgenommen. Zur Weiterführung dieser Handlungsinstrumente ist einmal der Weg einer Verfassungsänderung, die dem Bund die Kompetenz für derartige Massnahmen verleiht, möglich. Die Massnahmen würden in diesem Fall zeitlich unbefristet ins BWIS aufgenommen werden. Ein zweiter möglicher Weg ist jener einer Übernahme der Massnahmen in kantonales Recht. Ein entsprechendes Konkordat, welches die Massnahmen aufnimmt, wurde erarbeitet und liegt den Kantonen zur Ratifizierung vor. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament sowohl einen Entwurf zu einer entsprechenden Verfassungsänderung, als auch Entwürfe zur Änderung des BWIS für jede der beiden möglichen Varianten. Die Kommission bevorzugt grundsätzlich die Lösung mittels des interkantonalen Konkordates. Da zur Zeit aber noch unklar ist, wie viele Kantone dem Konkordat rechtzeitig beitreten werden, wird die Kommission im kommenden Mai entscheiden, ob sie sich für eine Verfassungsänderung ausspricht oder nicht. Indem sie auf alle Vorlagen eingetreten ist und die Detailberatung durchgeführt hat, hält sie sich alle Möglichkeiten offen. Gleichzeitig verabschiedete sie ein Postulat, welches vom Bundesrat einen Bericht über die bestehenden Massnahmen zur Prävention von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen verlangt. Der Bericht sollte sich auch mit im Ausland gemachten Erfahrungen befassen.

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Immobiliarsachenrechts eingetreten (07.061 Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht). Sie wird an ihrer nächsten Sitzung die Detailberatung aufnehmen. Eines der Hauptziele der Revision besteht darin, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Immobiliensachenrechts nachhaltig zu verbessern. Daneben soll das Grundbuch noch vermehrt seine Funktion als zeitgenössisches Bodeninformationssystem erfüllen können, indem es in zuverlässiger und aktueller Form Auskunft über Grundstücke gibt. Die zentrale Neuerung ist die Einführung des papierlosen Schuldbriefs (Register-Schuldbrief), der neben den bisherigen Papier-Schuldbrief tritt. Der Register-Schuldbrief entsteht mit der Eintragung im Grundbuch, ohne dass ein Wertpapier ausgestellt werden muss. Seine Übertragung erfolgt ebenfalls im Grundbuch.

Die Kommission hat das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Christian Waber (07.085) geprüft. Nach der Pressekonferenz zur Präsentation der eidgenössischen Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten», für die derzeit Unterschriften gesammelt werden, gab Nationalrat Waber als Mitglied des Initiativkomitees der Zeitschrift FACTS ein Interview. Darin schildert er die Gefahren, die der Islam in seinen Augen darstellt. Eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB; SR 311.0) wurde gegen Herrn Waber eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Zürich ersuchte die eidgenössischen Räte, die parlamentarische Immunität von Nationalrat Waber aufzuheben. Da die Vorwürfe in den Augen der Kommission «in Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit» (Art. 17 Abs. 1 ParlG; SR 171.10) stehen, beschloss sie einstimmig, auf das Gesuch einzutreten. Hingegen verzichtete sie auf die Aufhebung der Immunität, da ihrer Auffassung nach das Interesse an einer Strafverfolgung nicht über demjenigen eines ungehinderten Ratsbetriebs steht. Somit folgte die Kommission dem Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 2007. — Das vollständige Interview findet sich im Anhang zum Bericht vom 15. November 2007 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates.

Die Kommission beantragt ihrem Rat, zwei Motionen abzulehnen, welche der Nationalrat angenommen hatte:
– Mit der ersten Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine Änderung des Rechtshilfegesetzes (IRSG) vorzubereiten, damit eine periodische gerichtliche Kontrolle der im Rahmen der Rechtshilfe angeordneten Vermögenssperren möglich ist (06.3240 Mo. Nationalrat [Baumann J. Alexander]. Rechtshilfe in Strafsachen. Gerichtliche Überprüfung von Sperrungen von Vermögenswerten). Die Kommission weist auf die Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts hin, welche das geltende Recht im Sinne der Motion auslegt (insbesondere Entscheid vom 29. Oktober 2007, „Salinas-Fall“, RR.2007.77).
– Die zweite Motion (06.3005 Mo. Nationalrat [WAK] (02.432). Amts- und Rechtshilfe. Anforderungen und Prinzip der doppelten Strafbarkeit) fordert den Bundesrat auf, Anpassungen in den Gesetzen über die Amts- und Rechtshilfe zugunsten eines besseren Schutzes vor rechtsmissbräuchlichen Gesuchen, namentlich aus Ländern mit fragwürdiger Justiz und Missachtung der Menschenrechte, vorzulegen. Die Kommission erachtet das geltende Recht als genügend: Art. 2 IRSG regelt, unter welchen Umständen einem Ersuchen um Zusammenarbeit in Strafsachen nicht entsprochen wird und Art. 64 IRSG enthält das Prinzip der doppelten Strafbarkeit.

Im Weiteren folgte die Kommission dem Nationalrat und beantragt ohne Gegenstimme, das Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (06.096) zu genehmigen.

Schliesslich beantragt sie einstimmig die Genehmigung des Abkommens mit Bosnien-Herzegowina über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität (07.080).

Die Kommission hat am 7. und 8. Januar 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Janiak (S, BL) und teils in Anwesenheit der Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.

Auskünfte:
Claude Janiak, Kommissionspräsident, Tel. 061 421 05 95 / 079 311 57 24
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10

Quelle: Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

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