Zuerst Erfahrungen sammeln mit dem Wachtdienst mit durchgeladener Waffe

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Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) liess sich vom Chef VBS im Detail über die auf Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Neuerung betreffend den Wachtdienst mit durchgeladener Waffe informieren. Die Kommission legt dabei Wert auf die Feststellung, dass bereits bisher mit geladener Waffe – aber ausser in Ausnahmefällen noch ohne erfolgte Ladebewegung – Wache geschoben wurde. Der durch die neue Regelung ermöglichte Wachtdienst mit durchgeladener Waffe entspricht dem neu erreichten Ausbildungsstand der Truppe und trägt der Bedrohungslage Rechnung. Dass diese neue Vorschrift – wie in der Öffentlichkeit verschiedentlich kritisiert – ausgerechnet nicht bei den subsidiären Echteinsätzen der Armee zum Tragen kommen kann, liegt daran, dass in diesen Situationen jeweils die zivile Seite und nicht die Armee die Befehlsgewalt inne hat. Einhellig ist die Kommission jedoch der Meinung, dass die Einführung der neuen Verordnung – in Form und Zeitpunkt – denkbar schlecht kommuniziert wurde und dass dabei zu sehr juristischen und zuwenig sicherheits- aber auch gesellschaftspolitischen Aspekten Rechnung getragen wurde. Ohne sich zu diesem Zeitpunkt in die operativen Angelegenheiten des zuständigen Departement (VBS) einmischen zu wollen, verlangt die Kommission vom VBS in dieser Angelegenheit einen umfassenden Erfahrungsbericht nach sechs Monaten; danach will sie, wenn nötig, die Frage nochmals neu diskutieren.

Die SiK-S hatte sich in den vergangenen Monaten schon wiederholt intensiv mit der Frage der Ordonnanzwaffe sowie der Taschenmunition befasst. Zu Beginn der neuen Legislatur und mit mehr als der Hälfte neuer Mitglieder – und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des tragischen Vorfalls vom 23. November 2007 in Höngg – nahm die Kommission in diesem heiklen Sachbereich erneut eine Auslegeordnung vor, ohne dass ein formeller Entscheid angestanden hätte. Die Kommission begrüsst es, dass der Chef VBS eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, welche sämtliche militärischen, juristischen, institutionellen und soziologischen Faktoren dieser Problematik bis spätestens Ende dieses Jahres durchleuchten soll. Die Kommission legt insbesondere Wert darauf, dass dabei auch technische Lösungsmöglichkeiten eingehend geprüft werden. Des weiteren stellte sie sich gegen sofortige weitere gesetzgeberische Aktivitäten in diesem Bereich: Zuerst sollen beispielsweise erst die Auswirkungen der (noch nicht in Kraft getretenen) Revision des Waffengesetzes sowie der Unterbindung der Heimabgabe der Taschenmunition abgewartet und analysiert werden.

Einen weiteren Schwerpunkt setzte die SiK-S bei der Luftwaffe; sie liess sich vom VBS über das den Tätigkeiten der Luftwaffe zugrunde liegende Konzept informieren und nahm von den Vorbereitungen zur Beschaffung eines Ersatzes für die F-5-“Tiger“-Kampfflugzeuge Kenntnis. Die Kommission begrüsste dabei die Tatsache, dass die mögliche Fähigkeit der Erdzielbekämpfung bei den anstehenden Evaluationen des “Tiger-“ Ersatzes mit einbezogen wird, sozusagen im Sinne einer Aufwuchsfähigkeit der künftigen neuen Kampfflugzeuge. Die Kommission wird diese Frage im Laufe des Jahres weiter und vertieft diskutieren. Die Kommission beantragt ferner einstimmig, das Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge ( 07.070 n) zu genehmigen. Das Abkommen sieht einen Informationsaustausch aller sicherheitsrelevanten Daten bei nichtmilitärischen Bedrohungen aus der Luft vor, allerdings ohne dass grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze möglich sein werden. Die Kommission begrüsst die Tatsache, dass nach ähnlichen Abkommen mit den drei anderen direkten Nachbarstaaten nun auch mit Österreich ein derartiger Vertrag abgeschlossen wird. Sie nahm ebenfalls vom Ziel des Bundesrates Kenntnis, mit Österreich in einem weiteren Schritt eine Ausweitung der Zusammenarbeit auf grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze anzustreben. Der Nationalrat hat das Abkommen bereits in der Wintersession 2007 genehmigt.

Die SiK-S nahm zudem von den aktuellen Entwicklungen im Kosovo und den daraus resultierenden möglichen Konsequenzen für die dort stationierten Schweizer Truppen (Swisscoy) Kenntnis. Die Kommission wird den Entscheid zur Verlängerung des Einsatzes der Swisscoy im Kosovo allerdings erst im zweiten Quartal dieses Jahres zu fällen haben.

Des weiteren behandelte die Kommission die Petition Locatelli ( 07.2014 s) betreffend den Verkauf des Zeughauses Biasca durch den Bund. Die Petition verlangt von der Bundesversammlung zu bewirken, dass armasuisse das Zeughaus Biasca zu Vorzugskonditionen an die Gemeinde Biasca verkauft, dies unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gemeinde der Armee seinerzeit das entsprechende Areal geschenkt hatte und zudem verschiedene Leistungen (u.a. Bau einer Zufahrtsstrasse sowie Wasserversorgung) kostenlos erbracht hat. Die Kommission beschloss einstimmig, von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen; sie anerkennt einerseits die Nützlichkeit der Anwendung einheitlicher Kriterien durch das VBS, gibt andererseits gegenüber der zuständigen armasuisse (VBS) jedoch auch ihrer Erwartungshaltung Ausdruck, dass in derartigen Fällen verstärkt Flexibilität und Pragmatismus zum Tragen kommen, damit insbesondere frühere Schenkungen potentieller Käufer (in der Regel Gemeinden oder Kantone) bei der Preisbildung berücksichtigt werden können.

Einstimmig angenommen hat die SiK-S die Motion von Nationalrat Mario Fehr ( 07.3529 n), welche den Bundesrat beauftragen möchte, Verhandlungen mit der Türkei zu führen mit dem Ziel, türkisch-schweizerischen Doppelbürgern zu ermöglichen, den Militärdienst nur in einem der beiden Länder leisten zu müssen.

Die Kommission diskutierte zudem die Themenschwerpunkte, welche sie für die kommenden zwei Jahre setzen will. Neben den bereits absehbaren Bundesratsgeschäften (Rüstungsprogramm, Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes, Revision Zivildienstgesetz, Bericht zu den privaten Schutzräumen etc.) möchte die Kommission insbesondere die Umsetzung der Logistik der Armee XXI, die Personalsituation in der Armee (insbesondere bei den Berufsmilitär und in den Stäben) sowie die Entwicklung des GWK näher begleiten.

Schliesslich liess sich die Kommission über den gemäss Bundesbeschluss vom 13. Dezember 2006 zur Zeit laufenden Einsatz der Armee am Jahrestreffen des WEF 2008 in Davos informieren.

Die Kommission hat am 17. und 18. Januar 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP, AR) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Samuel Schmid, Chef des VBS, in Bern getagt.

Auskünfte:
Hans Altherr, Präsident der SiK-S, Tel. 079 / 635 60 33
Martin Hasler-Jäggi, stv. Kommissionssekretär, Tel. 031 / 324 13 20

Quelle: Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates

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