UBS: Ja zum Antrag von Ethos auf Sonderprüfung und zur von Profond vorgeschlagenen Kapitalerhöhung

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Am 20. Dezember 2007 stellte Ethos ein Auskunftsbegehren und einen Antrag auf Sonderprüfung bei UBS. Diese sollen allfällige Mängel in der Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle der Bank aufzeigen. Verfolgt werden damit zwei Ziele. Einerseits soll abgeklärt werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Andererseits dient das Verfahren auch zur Verbesserung der Risikobewirtschaftung und -kontrolle in der Zukunft.

Das Auskunftsbegehren von Ethos ist sowohl an den Verwaltungsrat von UBS als auch an die Revisionsstelle der Bank gerichtet. Die an alle Aktionärinnen und Aktionären gerichteten Antworten wurden von UBS für spätestens den 18. Februar 2008 in Aussicht gestellt.

Ausführliche Auskünfte auf das erwähnte Begehren sind unerlässlich, um das Vertrauen der Investoren und Kunden der Bank zu behalten. Sie sollen zudem detailliert darlegen, welche Ursachen zu diesem massiven Einschnitt führen konnten und welche Massnahmen künftig ergriffen werden müssen. Aus diesem Grund wird Ethos an der Generalversammlung beantragen, eine Sonderprüfung durch einen unabhängigen Experten einzuleiten. Dieser soll die von UBS gegebenen Antworten ergänzen und die im Auskunftsbegehren erwähnten Sachverhalte abklären.

Kapitalerhöhung

Wegen kürzlich vorgenommenen hohen Abschreibungen muss UBS seine Kapitalbasis stärken. Der Verwaltungsrat von UBS schlägt dafür die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von «Mandatory Convertible Notes (MCN)» vor. Diese MCN sind ausschliesslich für die Government of Singapore Investment Corporation (GIC) und einen unbekannten Investor aus dem Mittleren Osten zur Zeichnung reserviert. Diese Operation schliesst folglich das Vorwegzeichnungsrecht für bestehende Aktionärinnen und Aktionäre aus. Letztere stellen jedoch die legitime Forderung für ein Zeichnungsrecht, damit ihre Aktionärsrechte nicht verwässert werden. Aus diesem Grund lehnt Ethos die vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Kapitalerhöhung ab.

Die im Gegenzug von der Schweizer Vorsorgestiftung Profond vorgeschlagene ordentliche Kapitalerhöhung respektiert dieses Zeichnungsrecht. Daher schützt diese Alternative die Rechte bestehender Aktionärinnen und Aktionäre. Ethos empfiehlt diesen Vorschlag zur Annahme.

Stimmempfehlungen von Ethos

1. Antrag auf Sonderprüfung von Ethos: JA
2. Aktiendividende: JA
3. Kapitalerhöhung
– Antrag des Verwaltungsrats (ohne Vorwegzeichnungsrechte): NEIN
– Alternativantrag von Profond (mit Vorwegzeichnungsrechten): JA

Ethos Stiftung

Die Ethos Stiftung wurde 1997 von zwei Genfer Pensionskassen gegründet und zählt heute 79 Mitglieder. Zweck der Stiftung ist es, bei den Anlagetätigkeiten die Berücksichtigung von Grundsätzen für nachhaltige Entwicklung und die Best-Practice-Regeln im Bereich der Corporate Governance zu fördern.

Die Stiftung ist Eigentümerin der Firma „Ethos Services“, die für die Anlage- und Beratungstätigkeit zuständig ist. Insbesondere bietet sie die Möglichkeit, Investitionen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien zu tätigen, die Stimmrechte von Aktionären aktiv auszuüben und den Dialog mit den Unternehmen zu pflegen. Die verschiedenen Fonds und Aufträge von Ethos entsprechen derzeit einem verwalteten Vermögen von CHF 2,5 Mrd.

Ethos berät namentlich folgende Anlagefonds:

– Ethos Institutional Investment Fund (nur für institutionelle Anleger)

– Pictet-Ethos (CH) Swiss Sustainable Equities, ein nach Schweizer Recht gegründeter Anlagefonds, der allen Anlegerkategorien offen steht.

Ferner ist Ethos Mitglied verschiedener internationaler Gruppen von institutionellen Anlegern, die sich aktiv am Dialog mit grossen Konzernen und Gruppierungen wie Carbon Disclosure Project (CDP), Institutional Investors Group on Climate Change (IIGCC), Pharma Shareowners Group (PSG) und Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) beteiligen.

Quelle: Ethos Stiftung

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