Schärfere Massnahmen gegen Scheinehen und Zwangsheiraten

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Nach der mehrheitlichen Zustimmung durch die Vernehmlasser hat die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ihre Vorlage (Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt) zuhanden ihres Rats verabschiedet. Der auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Toni Brunner ( 05.463 n Scheinehen unterbinden) zurückgehende Gesetzesentwurf sieht vor, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) festzuschreiben, dass ausländische Brautleute im Vorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen. Zudem sollen die Zivilstandsämter die zuständigen Ausländerbehörden ins Bild setzen müssen, wenn sich Heiratswillige illegal im Land aufhalten.

Auf Wunsch verschiedener Kantone ergänzte die Kommission in der Folge der Vernehmlassung ihre Vorlage durch eine weitere Bestimmung im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich, wonach das Bundesamt für Migration die im Informationssystem erfassten relevanten Personendaten den Zivilstandsbehörden und ihren Aufsichtsbehörden zugänglich machen kann. Mit ihrer Gesetzesvorlage will die Kommission sicherstellen, dass bezüglich des ausländerrechtlichen Status von Verlobten in jedem Fall Klarheit geschaffen und dadurch die Zahl der Scheinehen verringert wird.

Die Kommissionsminderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die vorgeschlagene Gesetzesrevision sei eine Scheinlösung, da sie nur bei einem kleinen Teil der effektiv geschlossenen Scheinehen wirksam werde. Die Zivilstandsbehörden verfügten durch die im Rahmen des neuen Ausländergesetzes im ZGB verankerten Regelungen bereits über genügend neue Sanktionsmöglichkeiten gegen Scheinehen. Vor der Einführung neuer Bestimmungen gelte es, zur Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erste Erfahrungen zu sammeln.

Die Gesetzesvorlage wird voraussichtlich in der Sommersession 2008 durch den Nationalrat beraten.
(http://www.parlament.ch/D/dokumentation/ed-berichte-parl-org/Seiten/ed-spk-05463.aspx)

06.3658 s Mo.SR [Heberlein]. Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten

Ohne Gegenstimme unterstützt die Kommission eine Motion des Ständerates, welche den Bundesrat verpflichtet, eine Gesetzesvorlage gegen Zwangsheiraten vorzulegen. Entgegen dem Motionstext des Ständerates will die Kommission auf die explizite Erwähnung der arrangierten Heiraten verzichten, da die vorgeschlagene Formulierung letztlich auch unter Zwang geschlossene arrangierte Heiraten betrifft. Der Motionstext verlangt vom Bundesrat, alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen im Straf-, Zivil- und Ausländerrecht auszuarbeiten und gleichzeitig für eine wirksame Unterstützung der Opfer und den Schutz ihrer Grundrechte zu sorgen. Die Kommission fällte ihren Entscheid in Kenntnis des kürzlich veröffentlichten Berichtes des Bundesrates in Erfüllung eines Postulates (05.3477), das der Nationalrat auf Antrag der SPK im Rahmen der Beratungen zum Ausländergesetz überwiesen hatte.

Die Kommission tagte am 31. Januar/1. Februar 2008 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Gerhard Pfister (CVP/ZG).

Quelle: Schweizer Parlament

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