UBS: Ethos erhält die Forderung auf Sonderprüfung aufrecht

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Die Antworten von UBS lassen zu diesem Zeitpunkt namentlich folgende Fragen offen:

Die Trennung der Funktionen der Risikobewirtschaftung und -kontrolle, wie sie von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) in ihrem Rundschreiben vom 27.9.2006 gefordert wird, wird nicht überzeugend dargelegt (Antworten 1.2 und 1.3). Insbesondere scheint, dass das Risk Subcommittee (via den Delegierten der Präsidentschaft in diesem Ausschuss) gemäss UBS Einfluss auf Entscheidungen genommen oder gar an Entscheidungsprozessen teilgenommen hat, die sowohl der Risikokontrolle wie der Bewirtschaftung zuzurechnen sind (Antworten 2.1 und 2.2).

Das Rundschreiben der EBK vom 27.9.2006 präzisiert klar, dass Vergütungssysteme für die Mitarbeitenden der Risikokontrolle keine Elemente enthalten dürfen, die zu Interessenskonflikten führen könnten. UBS räumt aber ein, dass der variable Teil der Vergütungen für solche Mitarbeitenden – auch wenn er nicht direkt vom Einflussbereich dieser Beschäftigten abhängt – mit der finanziellen Performance der Bank verbunden ist. Diese Performance wurde naturgemäss indirekt von den Ergebnissen der Subprime-Transaktionen in den USA beeinflusst (Antwort 5).

Schliesslich lässt sich anhand der Antworten von UBS nicht klären, ob ihr System für Risikobewirtschaftung und -kontrolle versagt hat oder nicht. So wird einerseits versichert: «Trotz der 2007 erlittenen Verluste sind wir der Ansicht, dass unser Kontrollrahmen für die Risikobewirtschaftung und Risikokontrolle in seinen Grundsätzen angemessen war und dies weiterhin ist» (Antwort 1.3). Andererseits präsentierte das Group Internal Audit bereits im Juni 2007 die Resultate einer internen Prüfung. Diese zeigten, dass «(i) Verbesserungen bei der Analyse, der Messung und dem Reporting der mit dem Subprime-Geschäft verbundenen Risiken erforderlich seien und (ii) die Unsicherheiten in Bezug auf die Bewertung der Investment-Bank- und Dillon-Read-Capital-Management-Portfolios nicht ausreichend transparent und die inhärenten Risiken nicht angemessen analysiert worden seien» (Antwort 3.2). Der offensichtliche Gegensatz zwischen diesen beiden Antworten gibt den legitimen Fragen und Befürchtungen von Aktionärinnen und Aktionären über die Funktionsweise des UBS-internen Kontrollsystems sowie über die Wirksamkeit der organisatorischen Massnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zusätzliche Nahrung.

Angesichts dieser Auskünfte von UBS will Ethos am Antrag auf Sonderprüfung an der Generalversammlung vom 27. Februar 2008 festhalten. Ethos ist der Auffassung, dass ein unabhängiger Experte zu den Fragen in ihrem Auskunftsbegehren vom 18. Dezember 2007 Stellung nehmen soll. Klare Antworten sind notwendige Grundlage, damit die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte ausüben können. Im Übrigen weist Ethos darauf hin, dass sich die gestellten Fragen mit dem Gegenstand der separaten Untersuchung der EBK teilweise decken. Die Schlüsse dieser Untersuchung werden jedoch im Prinzip nicht vollständig veröffentlicht, da sich UBS nur zur Veröffentlichung der wichtigsten Resultate verpflichtet hat.

Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen ruft Ethos alle Aktionärinnen und Aktionäre auf, an dieser ausserordentlichen Generalversammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen und dem Antrag auf Sonderprüfung gemäss Punkt 1 der Traktandenliste zuzustimmen.

Quelle: Ethos Stiftung

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