Aufgabenüberprüfung als wesentliches Grundgerüst des Legislaturfinanzplans

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FinöV-Fonds mit schwindendem Handlungsspielraum

Auf der Grundlage zusätzlich erarbeiteter Unterlagen des Bundesamtes für Verkehr und der Eidg. Finanzverwaltung führte die Kommission die Beratung der Gesamtschau FinöV fort. Im Zentrum der Diskussion stand die Finanzierung von Projekten der angekündigten Folgebotschaft. Zu diesem Zweck wurden der Kommission in verschiedenen Szenarien die möglichen finanziellen Auswirkungen und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten für künftige Projekte dargelegt.

Die Kommission nimmt zum einen zur Kenntnis, dass mit einer weiteren Erhöhung der Bevorschussungslimite gleichzeitig auch der Handlungsspielraum für die Finanzierung künftiger Projekte eingeschränkt wird. Zum anderen nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass ein weiteres Erstrecken der Rückzahlungsfristen verfassungs- und finanzrechtliche Fragen bezüglich der Schuldenbremse aufwerfen dürfte.

Die Finanzkommission kommt zum Schluss, dass – aufgrund der gegenwärtigen Ausgangslage – für die Projekte einer Folgebotschaft vertieft alternative Finanzierungsformen zu prüfen sind. Dabei soll insbesondere auch die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit der Privatwirtschaft, im Sinne eines Public-Private-Partnership, Gegenstand von Abklärungen sein. Die Verwaltung wird beauftragt, im Hinblick auf die parlamentarische Beratung der Folgebotschaft, die entsprechenden Diskussionsgrundlagen bereitzustellen.

Legislaturfinanzplan und Rüstungsprogramm als weitere Mitberichtsgeschäfte

In einem weiteren Traktandum diskutierte die Kommission den Legislaturfinanzplan 2009 – 2011. Die Finanzkommission liess sich durch die Vertreter der Verwaltung über die dem Finanzplan zu Grunde gelegten Annahmen der volkswirtschaftlichen Entwicklung orientierten und liess sich vom Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements insbesondere über die Legislaturziele und das weitere Vorgehen bezüglich Aufgabenüberprüfung informieren. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundeshaushalt ohne konsequente Umsetzung des Projektes Aufgabenüberprüfung bereits mittelfristig wiederum vor grösseren finanzpolitischen Problemstellungen stehen dürfte. Die für das Geschäft zuständige Legislaturplanungskommission wird durch die gleichzeitig in der Finanzkommission vertretenen Doppelmitglieder über die Ergebnisse der Diskussion mündlich informiert.

In einem weiteren Mitberichtsgeschäft liess sich die Finanzkommission (FK) über die finanzpolitischen Implikationen des Rüstungsprogramms 2008 informieren. Die Kommission kommt zum Schluss, dass aus finanzpolitischen Gründen kein Anlass besteht, sich in schriftlicher Form an die für das Geschäft zuständige Sicherheitspolitische Kommission (SiK) zu wenden. Die SiK wird über die in der FK geführte Diskussion in mündlicher Form orientiert.

Die Kommission tagte am 28. Februar 2008, in teilweiser Anwesenheit von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz, in Bern unter Leitung ihres Präsidenten, Herrn Ständerat Philipp Stähelin (CVP, TG).

Quelle: Schweizerischer Parlament

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