Büro-N: Das Büro spricht Verweise gegen fünf Ratsmitglieder aus

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Das Parlamentsgesetz unterstellt die Beratungen in den parlamentarischen Kommissionen der Vertraulichkeit, von dieser Regelung ist keine Ausnahme möglich. Nachdem das Büro des Nationalrates festgestellt hat, dass aus einer Sitzung der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) im Februar dieses Jahres detaillierte Informationen durch Ratsmitglieder in die Öffentlichkeit getragen wurden, hat es sich an seiner Sitzung vom 15.2.2008 entschieden, Disziplinarmassnahmen in Erwägung zu ziehen.

Das Büro gelangt nun zum Schluss, dass es sich bei diesen Indiskretionen um eine Verletzung des Sitzungsgeheimnisses und damit um Amtsgeheimnisverletzungen handelte. Nach Anhörung der Betroffenen hat das Büro an seiner heutigen Sitzung deshalb beschlossen, dass gegen folgende Ratsmitglieder eine Disziplinarmassnahme in Form eines Verweises auszusprechen sei (gemäss Art. 13 Parlamentsgesetz): Oskar Freysinger, Lieni Füglistaller, Christoph Mörgeli, Jacques Neirynck und Kathy Riklin.
Die betroffenen Ratsmitglieder werden ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass im Wiederholungsfall ein temporärer Ausschluss aus der Kommission möglich ist.

Da die ursprüngliche Indiskretion aus der WBK anonym erfolgte, wird das Büro wegen Amtsgeheimnisverletzung Anzeige gegen Unbekannt und gegen den Journalisten, der diese erste Indiskretion publizierte, bei der Bundesanwaltschaft einreichen.

Quelle: Schweizerisches Parlament

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