Keine Wahlfreiheit für Identitätskarten mit oder ohne biometrische Daten

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Ab Sommer 2009 müssen alle Schengen-Staaten die Pässe ihrer Bürgerinnen und Bürger mit biometrischen Daten, d.h. insbesondere mit Fingerabdrücken versehen. Der Bundesrat sieht in seinem Entwurf für die nötigen Anpassungen der schweizerischen Gesetzgebung an das neue internationale Recht ( 07.039 s Biometrische Pässe und Reisedokumente. Bundesbeschluss) vor, dass auch die Identitätskarten mit biometrischen Daten ausgestattet werden müssen. Weil die dazu nötige Infrastruktur aufwendig ist, sollen die Identitätskarten wie die Pässe nur noch an wenigen zentralen, von den Kantonen bestimmten Orten bezogen werden können.

Während der Ständerat in seiner ersten Beratung diesem Konzept des Bundesrates gefolgt ist, hat es der Nationalrat in der Weise ergänzt, dass nach wie vor auch nicht-biometrische Identitätskarten herausgegeben werden sollen, und zwar wie bisher in den Wohnsitzgemeinden, sofern die Kantone dies vorsehen. Viele Bürgerinnen und Bürger würden die Identitätskarte vorwiegend im Inland benötigen.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates lehnt diese Ergänzung nach Anhörung eines Vertreters der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) einstimmig ab. Diese Lösung führt zu erheblichen Mehrkosten, weil eine doppelte Infrastruktur aufrecht erhalten werden müsste. Nicht-biometrische Identitätskarten sind auch für ihre Benützer unpraktisch, wenn sie damit nicht mehr ins benachbarte Ausland reisen dürfen, was aufgrund der Entwicklungen im Schengen-Raum mittelfristig erwartet werden muss.

Die SPK des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 6 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine Motion des Nationalrates anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen nationalen „Aktionsplan Integration“ zu erarbeiten (06. 3765 Mo. Nationalrat [Fraktion S]. Aktionsplan Integration). Insbesondere sollen die schulischen und sprachlichen Defizite der Kinder mit Integrationshintergrund bekämpft und auch für die Eltern bedarfsgerechte Sprachausbildungen angeboten werden.

Die vom Ständerat angenommene Motion Heberlein, welche Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten verlangt, ist vom Nationalrat abgeändert worden, indem die „arrangierten Heiraten“ aus dem Motionstext gestrichen wurden ( 06.3658 Mo. Ständerat [Heberlein]. Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten). Die SPK des Ständerates stimmt dieser Änderung zu, obwohl keine klare Abgrenzung zwischen Zwangsheirat und arrangierter Heirat möglich ist. Für die Kommission hat aber Vorrang, dass der Bundesrat nun ohne Verzug den Auftrag erhält, die nötigen Änderungen der Gesetzgebung dem Parlament zu unterbreiten.

Die Kommission hat die Beratung einer weiteren Motion des Nationalrates ( 07.3289 Mo. Nationalrat (FK-NR). Änderung des Bundespersonalrechtes. Beschleunigung des Verfahrens bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zwar begonnen, wird sie aber aufgrund verschiedener zurzeit noch nicht geklärter Fragen an einer späteren Sitzung weiterführen.

Die Kommission tagte am 4. April 2008 in Bern unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hansheiri Inderkum (CEg, UR).

Bern, 7. April 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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