WAK-S: keine Emissionsabgabe auf Eigenkapital mehr und keine Einführung des Bausparabzugs

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1. Mo. Nationalrat (Bührer). Beseitigung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital (04.3736)

Die Motion 04.3736 zielt darauf ab, die bei der Begründung und Erhöhung des Nennwertes von Beteiligungsrechten an inländischen Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften geschuldete Emissionsabgabe aufzuheben.

Die Kommission ist sich bewusst, dass die Nutzniesser vor allem multinationale Unternehmen, Banken, Versicherungen und Holdinggesellschaften wären. Die Aufhebung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital führt beim Bund zu Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken. Die Emissionsabgabe wird voraussichtlich bis 2012 auch im gesamten EU-Raum abgeschafft.

Die WAK-S beschloss mit 8 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und die Motion anzunehmen. Damit würde nach Auffassung der Kommission die Emissionsabgabe auf Eigenkapital gleichzeitig wie in der EU beseitigt und so käme es auf internationaler Ebene zu keiner Benachteiligung der Schweiz. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist eine solche Abgabe ohnehin nicht optimal, da sie nur für Investitionen und nicht für Gewinne gilt.

Bei dieser Gelegenheit machte die Kommission deutlich, dass die nächste Steuerreform den Familien zugute kommen müsse. Bevor in diesem Bereich Massnahmen getroffen wurden, kommen für die Kommissionsmitglieder keine weiteren Steuererleichterungen für Grossunternehmen mehr in Betracht.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass bei den heutigen Konjunkturprognosen mehr Vorsicht geboten ist und die angekündigten Finanzierungsprobleme des Bundes nur schwer mit weiteren Steuereinbussen vereinbar sind.

Die Beratung der parlamentarischen Initiative 07.448 von Ständerat Bruno Frick (C, SZ), wonach konzerninterne Finanzierungen von der Emissionsabgabe zu befreien sind, wird an der nächsten Kommissionssitzung weitergeführt.

2. Parlamentarische Initiativen zum Bausparen ( 04.446 , 04.448 , 04.475 )

Im Weiteren befasste sich die Kommission mit drei Initiativen, welche verlangen, dass die Kantone ein steuerbegünstigtes Bausparmodell nach Vorbild des Kantons Basel-Landschaft einführen können ( 04.446 Pa. Iv. Fraktion V. Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen; 04.448 Pa. Iv. Gysin Hans Rudolf. Bausparmöglichkeit für die Kantone. Änderung des StHG; 04.475 Pa. Iv. Jermann. Fakultative Einführung eines steuerbegünstigten Bausparmodells für die Kantone).

Der Nationalrat gab diesen Initiativen im September 2007 Folge, der Ständerat hingegen lehnte sie in der Wintersession 2007 ab. In der vergangenen Frühjahrssession hielt der Nationalrat an seinem ersten Beschluss fest, den Initiativen Folge zu geben.

Mit 6 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission an ihrer Position festzuhalten und diesen Initiativen keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine solche Regelung der in der Verfassung vorgesehenen formellen Steuerharmonisierung (Art. 129 BV) entgegenlaufen würde. Auch weist die Mehrheit darauf hin, dass die Kantone sich einer solchen Regelung deutlich widersetzt haben. Die Mehrheit weist zudem darauf hin, dass dieser neue Abzug der notwendigen Vereinfachung des Steuersystems völlig zuwiderliefe. Eine Minderheit beantragt, diesen Initiativen Folge zu geben, da das basellandschaftliche Modell sich insbesondere für junge Familien bewährt habe.

3. Agrarfreihandelsabkommen mit der EU. Verhandlungsmandat

Der Bundesrat hat am 14. März 2008 ein Verhandlungsmandat für ein Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) und im Gesundheitsbereich verabschiedet.

Ein FHAL zwischen der Schweiz und der EU soll die Märkte für Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel gegenseitig öffnen. Das Abkommen würde sowohl tarifäre Handelshemmnisse (wie Zölle und Kontingente) als auch nicht-tarifäre Hürden (wie unterschiedliche Produktvorschriften und Zulassungsbestimmungen) abbauen. Neben der landwirtschaftlichen Produktion sollen auch die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Stufen der Produktionskette einbezogen werden.

Die Kommission wurde gemäss Parlamentsgesetz zum Verhandlungsmandat konsultiert. Um den Standpunkt der betroffenen Kreise zu erfahren, hörte die Kommission Vertreter der Landwirtschaft, und der Nahrungsmittelindustrie, Grossverteiler sowie Konsumentinnen und Konsumenten an.

Die Kommissionsmehrheit begrüsst die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU. In ihren Augen bietet ein Freihandelsabkommen der Schweizer Landwirtschaft die Möglichkeit, ihre Produkte hindernisfrei auf einem riesigen Markt abzusetzen. Die Kommission ist sich durchaus bewusst, dass dieses Abkommen für die Landwirtschaft eine grosse Herausforderung darstellt, und betont, wie wichtig deshalb flankierende Massnahmen seien. Mehrmals wurde in der Kommission darauf hingewiesen, dass diese Massnahmen sowie die konkreten Verhandlungsresultate schliesslich den Ausschlag dafür geben werden, ob ein Freihandelsabkommen zweckmässig ist.

Im Weiteren befasste sich die Kommission mit der Anpassung des WTO-Verhandlungsmandats. Aus Zeitgründen konnte sie dieses Geschäft jedoch nicht abschliessend behandeln, weshalb sie die Beratung an ihrer Sitzung vom 24. April 2008 fortsetzen wird.

4. Vereinfachung des Schweizer Steuersystems; Kt.Iv. SO. Einführung einer Einheitssteuer (Flat Tax) ( 05.307 ); Kt.Iv. AG. Einführung eines neuen Steuersystems ( 05.310 )

In der politischen Diskussion spielt die Komplexität unseres gegenwärtigen Steuersystems eine immer grössere Rolle. Von den Steuerzahlenden wird es als kompliziert, wenig transparent und aufwendig empfunden; aufgrund der zahlreichen Steueroptimierungsmöglichkeiten steht es zudem in der Kritik, zu Ungerechtigkeiten zu führen. Seit einigen Jahren stehen verschiedene Vorschläge für eine grundlegende Steuerreform zur Diskussion (z.B. „EasySwiss-Tax“, Flat Rate-Tax, duale Einkommensbesteuerung). Einige Kantone (namentlich OW, BS und UR) haben ihr Steuersystem bereits reformiert (Vereinfachung der Steuertarife, Einführung der Einheitssteuer) und bringen erste entsprechende Erfahrungen in die Debatte ein. Darüber hinaus sind in der WAK-S zwei Standesinitiativen hängig, die eine Vereinfachung des Schweizer Steuersystems fordern (Kt.Iv. SO 05.307 Einführung einer Einheitssteuer; Kt.Iv. AG 05.310 Einführung eines neuen Steuersystems).
In einem Seminar hat sich die WAK-S nun eingehend mit den wichtigsten Vorschlägen für eine umfassende Vereinfachung der Besteuerung natürlicher Personen auseinandergesetzt. Dabei widmete sich die Kommission auch dem Bericht zu einer Interpellation von Ständerätin Simonetta Sommaruga zur Umverteilungswirkung der Steuerabzüge in der Schweiz (04.3429). In Anwesenheit namhafter Experten aus der Wissenschaft (U. Behnisch, B. Dafflon, C. Keuschnigg), der Steuerberatung (P. Athanas), des Initiativkomitees „EasySwiss-Tax“ (H.-P. Portmann) sowie von kantonalen Steuerverwaltungen (B. Knüsel, P. Schwendener) widmete sich die Kommission der Analyse verschiedener Modelle, die auf der Ebene der Ausweitung der Bemessungsgrundlage, der Pauschalierung bzw. der Abschaffung von Abzügen, der Vereinfachung der Tarifstruktur sowie der Umgestaltung der Vermögenssteuer grundlegendes Veränderungspotenzial im Hinblick auf eine umfassende Steuerreform orten. Nach eingehender Diskussion hat die Kommission entschieden, ihre Arbeiten zu dieser Thematik weiterzuführen und von der Verwaltung einen Bericht zu verlangen, der Möglichkeiten der Vereinfachung im Bereich der Abzüge (Pauschalierung bzw. Streichung einzelner Abzüge bei gleichzeitiger Ausweitung der Bemessungsgrundlage und Reduktion der Tarife) aufzeigt. Nach Erhalt des Berichts im Frühherbst wird die Kommission sich auch erneut mit den beiden Standesinitiativen Solothurn und Aargau befassen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 7. und 8. April 2008 in Bern getagt.

Bern, 9. April 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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