Tätigkeitsbericht 2007 der Finanzdelegation: Die Stärken der mitschreitenden Oberaufsicht

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Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes. Sie erstattet den Finanzkommissionen Bericht über ihre Tätigkeit. Die Finanzdelegation setzt sich aus je drei Mitgliedern der national- und der ständerätlichen Finanzkommissionen zusammen.

Die Finanzdelegation hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: Sie behandelt die Revisionsberichte der EFK; sie nimmt die mitschreitende Aufsicht über die bundesrätliche Finanzpolitik wahr; sie hat ihre Zustimmung zur Einstufung der höchsten Kaderpositionen des Bundes zu geben; schliesslich bewilligt sie dringliche Kredite, die ihr im Dringlichkeitsverfahren übermittelt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügt die Finanzdelegation über umfassende Informationsrechte. Insbesondere erhält sie sämtliche Berichte und Unterlagen im Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit der Eidg. Finanzkontrolle und sämtliche Beschlüsse des Bundesrates einschliesslich der Mitberichte. Zudem können ihr keine Geheimhaltungspflichten entgegen gehalten werden.

Auf einige wichtige Geschäfte sei zusammenfassend hingewiesen:

  • Abgabe von Hörgeräten durch IV und AHV: Die Eidg. Finanzkontrolle hatte in einem Evaluationsbericht auf eine Verdoppelung der Ausgaben in diesem Bereich innert zehn Jahren hingewiesen. Die Finanzdelegation erörterte mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Empfehlungen der EFK und deren Umsetzung. Das BSV ortet angesichts der im Ausland deutlich günstigeren Preise für Hörgeräte grosses Potenzial und will deshalb diese Geräte im Wettbewerb ausschreiben. Später sollen auch die Dienstleistungen der Akustiker und Ärzte überprüft werden.
  • Genehmigung dringlicher Kredite: Im Rechnungsjahr 2007 bewilligte die Finanzdelegation neun dringliche Zahlungskredite (rund 7,3 Milliarden Franken, davon 7 Milliarden für die Überweisung des Golderlöses an die AHV). Die Vorschussbegehren beschränkten sich auf das absolut Notwendige. In vereinzelten Fällen war jedoch die Dringlichkeit nur ungenügend begründet und es war erst auf Rückfrage erkennbar, weshalb der Weg über den normalen Nachtragskredit nicht beschritten werden konnte.
  • Oberaufsicht über EURO 08: Auch im vergangenen Jahr liess sich die Finanzdelegation regelmässig über den Projektfortschritt orientieren. Im Vordergrund standen dabei Fragen der Quellensteuerpflicht und des Mehraufwandes bei den Sicherheitskosten.
  • Geheimbereiche des VBS: Die letztes Jahr durch eine Vereinbarung verstärkte Zusammenarbeit der Geschäftsprüfungsdelegation und der Finanzdelegation hat sich bisher bewährt. Die Finanzdelegation wird den Bereich des Staatsschutzes der Nachrichtendienste angesichts des hohen Finanzbedarfs weiterhin eng überwachen.
  • Neues Rechnungsmodell des Bundes (NRM): Bei dem auf den 1. Januar 2007 eingeführten NRM stellen sich bezüglich der Einführung, der Eröffnungsbilanz und dem Konsolidierungskreis einige gewichtige Fragen. Der erste Rechnungsabschluss des Bundes nach NRM (Staatsrechnung 2007) wird Gelegenheit bieten, diese Aspekten zu klären.
  • Neuer Finanzausgleich (NFA): Für die Finanzdelegation stellte sich angesichts der teilweise erheblichen Änderungen in verschiedenen Aufgabenbereichen des Bundes die Frage der parlamentarischen Begleitung der Umsetzung des NFA. Gewisse Probleme zeigen sich beispielsweise in jenen Bereichen, wo Bund und Kantone die Aufgaben weiterhin im Verbund wahrnehmen. Die Finanzdelegation wird sich deshalb laufend über die Umsetzung des NFA orientieren lassen.
  • Entlöhnung des obersten Kaders: Es zeigte sich, dass die 2002 zwischen der Finanzdelegation und dem Bundesrat abgeschlossene Vereinbarung betreffend Aufsicht und Reporting bei den Personalmassnahmen beim obersten Kader des Bundes bzw. der bundesnahen Unternehmen aufgrund verschiedener Änderungen einer Anpassung bedarf. Die Notwendigkeit einer klareren Regelung zeigte sich namentlich in den Diskussionen um die Zuständigkeit der Finanzdelegation bei der Ausrichtung von Abgangsentschädigungen.

Im Weiteren prüfte die Finanzdelegation – oft in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle – zahlreiche weitere Geschäfte und liess sich im Rahmen von Besuchen durch einzelne Verwaltungsabteilungen vor Ort über deren Geschäftsgang informieren.

Bern, 10. April 2008, Finanzdelegation der eidgenössischen Räte

Quelle: Das Schweizer Parlament

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