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Schutz der Menschenwürde und Wahrung der Forschungsfreiheit

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Zum zweiten Mal hat sich die WBK-N in ihrer Sitzung mit dem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen ( 07.072 n) befasst, den der Bundesrat im Auftrag beider Kammern ausgearbeitet hat. Die Verfassungsbestimmung bildet die Grundlage für eine schweizweit einheitliche Regelung der Forschung am Menschen. Entsprechend formuliert der Entwurf, den der Bundesrat dem Parlament vorlegt, die leitenden Prinzipien, denen die Forschung in diesem Bereich Genüge zu tun hat und auf denen das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen, welches dem Parlament gemäss gegenwärtiger Planung im Herbst 2008 unterbreitet werden soll, aufbauen wird.

Die Kommission hat den Entwurf des Bundesrates in einer im Anschluss an die letzte Sitzung leicht modifizierten Version mit 13 zu 10 Stimmen ohne Enthaltung gutgeheissen. Der Verfassungsartikel hält fest, dass die Vorschriften über die Forschung am Menschen dann – und nur dann – zum Tragen kommen, wenn diese Forschung mit dem Schutz der Würde des Menschen in Spannung geraten kann (eine explizite Beschränkung des Geltungsbereichs auf die biomedizinische Forschung erscheint der Kommission hingegen nicht sachgerecht). Daneben unterstreicht der von der Kommission gutgeheissene Text die Verpflichtung, die Forschungsfreiheit zu wahren und unterstreicht die Wichtigkeit der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft. Damit würdigt die Kommission nicht zuletzt die eminente Bedeutung, die der forschenden Industrie in der Schweiz sowohl auf der Ebene der Grossunternehmen als auch auf jener der KMU zukommt. Neu und in Abweichung zum bundesrätlichen Entwurf wird die Möglichkeit der stellvertretenden Zustimmung zu einem Forschungsprojekt durch einen gesetzlichen Vertreter explizit erwähnt.

Mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag, der die Verfassungsbestimmung auf eine blosse Kompetenznorm beschränken will, die gemäss Absatz 1 des bundesrätlichen Entwurfs dem Bund lediglich die Ermächtigung gibt, Bestimmungen über die Forschung am Menschen zu erlassen, die – unter Wahrung der Forschungsfreiheit – dem Schutz der Menschenwürde dienen sollen. Die eigentlichen Grundsätze der Forschung am Menschen hingegen sollen laut diesem Antrag im Gesetz geregelt werden. Die Kommission hat sich mit 16 zu 7 Stimmen auch gegen einen Vorschlag ausgesprochen, der die Forschung mit urteilsunfähigen Personen grundsätzlich verbieten und auf Gesetzesstufe Ausnahmen vorsehen will. Die Mehrheit unterstreicht die Unverzichtbarkeit der Forschung mit Nichteinwilligungsfähigen (beispielsweise mit Kindern oder demenzkranken Menschen), ohne die gerade diese besonders schützenswerten Personengruppen lediglich in stark vermindertem Mass vom medizinischen Fortschritt profitieren könnten. Allerdings hält auch die Kommissionsmehrheit im Verfassungstext fest, dass die Risiken und Belastungen solcher Forschungsprojekte nur minimal sein dürfen. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession 2008 im Nationalrat behandelt.

Am 22.2. 2008 hat sich die WBK-N ein erstes Mal mit dem Bundesgesetz über die Kulturförderung (KFG) ( 07.043 n ) befasst und entschieden, auf die Vorlage einzutreten. Die Mitglieder der WBK-N beschlossen heute mit 12 gegen 11 Stimmen, das KFG und das Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia (PHG) ( 07.044 n) in einem Bundesgesetz zu vereinen. Die Mehrheit der Kommission will mit diesem Entscheid eine Verzettelung der Kulturakteure innerhalb des Bundes vermeiden, aber auch die Effizienz der einzelnen Kulturförderer des Bundes garantieren. Im Zentrum der Detailberatung standen Fragen der Zielsetzungen des Gesetzes, insbesondere die Regelung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass das KFG nicht die passende gesetzliche Grundlage darstellt um die berufliche Vorsorge von atypischen Arbeitnehmende wie jene der Kulturschaffenden zu regeln. Die WBK-N wird die Beratungen an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Bundesrätin Doris Leuthard orientierte die Kommission über die Bilanz, die der Bundesrat zehn Jahre nach der Gründung der Schweizer Fachhochschulen gezogen hat. Die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements unterstrich die grundsätzlich positive Entwicklung, die der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat, hielt aber zugleich fest, dass die Effizienz des Fachhochschulsystems weiter verbessert werden soll und namentlich Studiengänge mit zu geringen Studierendenzahlen keine Unterstützung seitens des Bundes erhalten sollen. Überdies erwarte der Bundesrat von zwei Fachhochschulen, dass sie ihre Organisationsstrukturen verbessern und den Vorgaben anpassen.

Die Kommission tagte am 10./11. April unter dem Vorsitz von Nationalrätin Josiane Aubert (SP/VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin sowie von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Bern, 11. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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