Archiv für 25. April 2008

45. Ordentliche Generalversammlung der VP Bank

Freitag, 25. April 2008

Die 751 anwesenden Aktionäre haben alle Anträge des Verwaltungsrates der VP Bank angenommen und dem Verwaltungsrat, dem Group Executive Management und der Revisionsstelle Entlastung erteilt. Das ausgezeichnete Geschäftsjahr beschert den Aktionären der VP Bank auch dieses Jahr eine Erhöhung der Dividende. Dem Antrag des Verwaltungsrates auf Ausschüttung einer Dividende von CHF 11 je Inhaberaktie und CHF 1.10 je Namenaktie wurde zugestimmt.

Neues Mitglied des Verwaltungsrates
Die Aktionäre der VP Bank haben die Verwaltungsräte Prof. Dr. Beat Bernet und Walo Frischknecht für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren wiedergewählt. Nach zwölf Jahren im Verwaltungsrat hat Dr. Matthias Donhauser seinen Verzicht auf die Erneuerung seines Mandates erklärt. Die VP Bank dankt Dr. Matthias Donhauser für seine Tätigkeit, die von juristischer Kompetenz, breiter Erfahrung im Bereich der Finanzdienstleistungen und des internationalen Wirtschaftsrechts sowie von grossem Engagement für eine zukunftsorientierte Standortpolitik geprägt war. Die Generalversammlung hat den 51-jährigen Schweizer Dr. Daniel H. Sigg in den Verwaltungsrat gewählt. Dr. Daniel H. Sigg wohnt in New York und ist dort nach verschiedenen Stationen bei amerikanischen und schweizerischen Investment- und Asset-Management-Unternehmen seit 2006 als Principal der DHS International Advisors LLC tätig, einer Beratungsfirma in der Finanzdienstleistungsbranche. Der promovierte Jurist weist eine über 20-jährige internationale Bankkarriere mit Schwerpunkt im internationalen Asset Management auf und konnte in dieser Zeitspanne bei Aufbau, Reorganisation, Akquisition und Integration von Geschäftseinheiten anspruchsvolle Führungsaufgaben wahrnehmen. Er ist ein ausgezeichneter Kenner der Finanzzentren in den USA, Europa und Asien sowie Mitglied des Verwaltungsrates der Mattern Pharmaceuticals AG, Stans, und der Bellevue Group AG, Zürich.
Hans Brunhart, Präsident des Verwaltungsrates: «Wir schätzen uns glücklich, mit der Zuwahl von Dr. Sigg auch die zunehmende Bedeutung der neuen Märkte für die VP Bank zum Ausdruck zu bringen, welche auch die Tätigkeit des Verwaltungsrates verstärkt prägen wird.» Für ein weiteres Jahr wiedergewählt wurde auch Ernst & Young AG als Revisionsstelle sowie als Konzernprüfer der VP Bank.

Anhaltend grosse Dynamik
Die VP Bank hatte ein ausgezeichnetes Geschäftsjahr. Auch im 2007 wurden die Zielsetzungen
bezüglich betreuten Kundenvermögen, Wirtschaftlichkeit und Eigenmittelausstattung klar
übertroffen. Adolf E. Real, Chief Executive Officer der VP Bank Gruppe: «Wir halten auch in
Zukunft an unseren ambitiösen Zielen fest. Der Ausbau der betreuten Kundenvermögen, die hohe
Profitabilität, die Positionierung als eine der besten Schweizer und Liechtensteiner Privatbanken,
das restriktive Kostenmanagement und die Bewerbung für den Schweizer Qualitätspreis ESPRIX
2011 stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.»

Quelle: Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft

Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats mit deutlicher Mehrheit

Freitag, 25. April 2008

An der Generalversammlung der Forbo Holding AG haben 140 Aktionäre teilgenommen; sie vertraten 848 576 Namenaktien oder 31.23% des ausgegebenen Aktienkapitals.
Die Aktionäre genehmigten alle Anträge des Verwaltungsrats mit deutlicher Mehrheit.
Aufgrund des erfolgreichen Geschäftsjahres 2006 stimmten sie einer Barausschüttung von CHF 6 pro Aktie in Form einer Nennwertrückzahlung zu.
Ebenso wurde die vorgeschlagene generelle Statutenrevision genehmigt, um den heutigen Corporate Governance Standards gerecht zu werden.
Der Verwaltungsratspräsident, Dr. Albert Gnägi, sowie der Vizepräsident, Michael Pieper, wurden einstimmig für eine weitere Amtsdauer von 3 Jahren wiedergewählt.

Forbo ist ein führender Hersteller von Boden-belägen, chemischen Verbindungen und Klebstoffen sowie Antriebs- und Leichtförder-technik.
Das Unternehmen beschäftigt rund 5 800 Mit-arbeitende und verfügt über ein internationales Netz von 30 Gesellschaften mit Produktion und Vertrieb sowie 40 Vertriebsorganisationen in insgesamt 33 Ländern. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Baar im Kanton Zug/Schweiz.
Die Konzerngesellschaft Forbo Holding AG ist an der SWX Swiss Exchange kotiert (Valorennummer 354151, ISIN CH0003541510, Bloomberg FORN SW, Reuters FORN.s).

Quelle: Forbo Holding AG

Eine Partnerschaft zur Nutzung der Kleinwasserkraft

Freitag, 25. April 2008

Das Nutzungskonzept der Partner sieht vor, das Wasser aus dem Einzugsgebiet des Errbachs in zwei Stufen zu verwenden. Die Realisierung des Projekts erfolgt in zwei Etappen, wobei zuerst die untere Stufe namens „Mulegn“ und anschliessend die obere Stufe namens „Pensa“ gebaut wird. Zwecks Planung, Bau und Inbetriebnahme des Wasserkraftwerks wollen die Partner die neue Kraftwerksgesellschaft Kraftwerke Ragn d’Err AG gründen. Die installierte Leistung der gesamten Anlage wird nach der Erstellung der beiden Etappen 7.5 Megawatt betragen. Die Anlage wird eine voraussichtliche jährliche Gesamtproduktion von knapp 27 Gigawattstunden GWh aufweisen, was dem Bedarf von etwas mehr als 7’500 Haushalten entspricht. Die gesamten Investitionskosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 26 Mio. CHF.

Quelle: BKW FMB Energie AG

Revision des Vormundschaftsrechts angenommen

Freitag, 25. April 2008

Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Vormundschaftsrechtes ( 06.063 ZGB. Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) mit 16 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Änderung des Zivilgesetzbuches bezweckt, das über 100-jährige geltende Vormundschaftsrecht grundlegend zu erneuern. Zentrale Anliegen der Revision sind unter anderen die Förderung des Selbstbestimmungsrechts, die Stärkung der Solidarität in der Familie und der bessere Schutz urteilsunfähiger Personen, die in Einrichtungen leben. Weiter sollen alle Entscheide des Erwachsenen- und Kindesschutzes bei einer Fachbehörde konzentriert werden. Wesentliche Verfahrensgrundsätze sollen im Sinn eines bundesrechtlich vereinheitlichten Standards im Zivilgesetzbuch verankert werden. Der Ständerat hatte die Vorlage in der vergangenen Herbstsession mit wenigen Änderungen verabschiedet. Die Kommission schliesst sich weitgehend dem Ständerat an, beantragt jedoch einige Änderungen. Zu erwähnen sind insbesondere die Folgenden:

Mit 20 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, den Grundsatz, dass vor einer fürsorgerischen Unterbringung eine ärztliche Untersuchung und Anhörung stattfinden muss (Art. 430 Abs. 1 E-ZGB), nicht anzutasten. Der Ständerat schuf die Möglichkeit, bei besonderer Dringlichkeit von diesem Grundsatz abzuweichen (Art. 430 Abs. 6 (neu) E-ZGB).

Im Bereich der Behördenorganisation beantragt die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen, die Kantone ausdrücklich dazu zu verpflichten, für geeignete Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Behördenmitglieder sowie der Personen, die Massnahmen des Erwachsenenschutzes durchführen, zu sorgen (Art. 441a (neu) E-ZGB). Eine starke Minderheit möchte auf diese Ergänzung des Entwurfes verzichten.

Weiter beantragt die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Gericht, welches über Beschwerden gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung entscheidet, eine Frist von fünf Arbeitstagen seit Eingang der Beschwerde zu setzen (Art. 450e Abs. 5 E-ZGB). Eine Minderheit möchte an der Formulierung des Bundesrates festhalten, welche das Gericht verpflichtet „ohne Verzug“ zu entscheiden.

Im Übrigen fordert eine Minderheit, dass den Kantonen mehr Freiheiten bei der Behördenorganisation belassen werden (Art. 440 bis 442 E-ZGB). Weitere Minderheiten fordern verschiedene zusätzliche Änderungen des Entwurfes.

Die Kommission hat zum Thema Sterbehilfe Anhörungen mit Vertretern der Justizbehörden, der Kirchen und der Nationalen Ethikkommission sowie von Sterbehilfeorganisationen durchgeführt. Sie wird sich an ihrer nächsten Sitzung zu verschiedenen hängigen Geschäften dieser Thematik äussern.

Im Weitern beschloss die Kommission, mit der Vorprüfung der Zürcher Standesinitiative 06.304 Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts (welche das Verbandsbeschwerderecht nicht aufheben, sondern lediglich umgestalten will) zuzuwarten, bis die Ergebnisse der Arbeiten vorliegen, welche die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates auf der Grundlage der Standesinitiative des Kantons Aargau zur selben Thematik ( 04.310 ) zurzeit unternimmt.

Die Kommission hat am 24. und 25. April 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP/UR) und teils in Gegenwart von Bundesrätin Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Bern, 25. April 2008, Parlamentsdiente

Quelle: Das Schweizer Parlament

Knapper Entscheid für Raucherbetriebe

Freitag, 25. April 2008

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative „Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen“ ( 04.476 n; Gutzwiller) die vom Ständerat geschaffenen Differenzen beraten. In Übereinstimmung mit dem Ständerat beantragt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass eine Bedienung in Raucherräumen (Fumoirs) möglich sein soll, präzisiert aber die Bestimmung des Ständerates dahingehend, dass dafür ein ausdrückliches Einverständnis der Arbeitnehmenden im Rahmen des Arbeitsvertrags zu erfolgen hat. Entgegen dem Ständerat hält die Kommission jedoch – ebenfalls mit 12 zu 11 Stimmen – daran fest, dass Gastbetriebe und Nachtlokale auf Bewilligung hin als Raucherbetriebe geführt werden können. Der Ständerat hatte explizit im Gesetz verankert, dass die Kantone strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen können. Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt die SGK-N, diese Bestimmung zu streichen. Mit 13 zu 11 Stimmen hält sie zudem daran fest, dass für Gastbetriebe und Nachtlokale eine spezielle Übergangsfrist von zwei Jahren gelten soll.

Am 15. Februar 2008 beschloss die Kommission, zum vom Ständerat in der Wintersession 2007 angenommenen Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ ( 06.066 n) eine kleine Vernehmlassung bei den Kantonen durchzuführen. Während die Volksinitiative die „umfassende“ Berücksichtigung der Komplementärmedizin durch Bund und Kantone verlangt, streicht der Gegenvorschlag das Wort „umfassend“. Zur Volksinitiative haben beide Räte bereits ablehnend Stellung genommen. Die Kommission beschloss nun mit 16 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen einen indirekten Gegenvorschlag, dies in Form einer Kommissionsinitiative auf der Basis der Motion Wehrli ( 07.3274 ). Für die Weiterarbeit benötigt sie noch die Zustimmung der Schwesterkommission. Zum direkten Gegenvorschlag hat sie noch keinen Beschluss gefasst.

Bei der Vorlage zur Medikamentenpreisbildung ( 04.061 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Teil 2), behandelte die Kommission die letzte verbliebene Differenz zum Ständerat. Während der Nationalrat in Art. 52a1 Abs. 3 die Umschreibung, was preisgünstige Arzneimittel sind, im Gesetz ausformulieren will, beschloss der Ständerat, die Umschreibung an den Bundesrat zu delegieren. Die Kommission beschloss mit 10 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen an der Fassung des Nationalrates festzuhalten.

Ferner befasste sich die Kommission mit der Vorprüfung von parlamentarischen Initiativen:

Die von der sozialdemokratischen Fraktion am 20. September 2007 eingereichte Pa.Iv. Prämienbelastung höchstens 8 Prozent des Haushaltseinkommens ( 07.465 n) zielt insbesondere auf eine Entlastung der mittleren Einkommen ab. Haushalte, die durch die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung mit mehr als 8 Prozent des Einkommens belastet werden, sollen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben. Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben.

Mit 11 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen gab die SGK-NR der von Nationalrätin Marianne Huguenin am 24. März 2006 eingereichten Pa.Iv. Verbot der Tabakwerbung und des Verkaufs von Tabakprodukten an Minderjährige ( 06.420 n) keine Folge. Die Initiative verlangt ein gesamtschweizerisches Verbot der Tabakwerbung und des Verkaufs von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren. Die Kommissionsmehrheit will das Thema später breiter im Rahmen eines Antrages für eine Kommissionsmotion angehen.

Der Pa.Iv. Menétrey-Savary. Anspruch auf Pflegeleistungen für fremdsprachige Patientinnen und Patienten ( 06.428 n) hatte die Kommission bereits zu einem früheren Zeitpunkt Folge gegeben, musste sich aber noch einmal damit befassen, weil die SGK des Ständerates diesem Beschluss nicht zustimmte. Nach erneuter Beratung beantragt die SGK-NR dem Nationalrat mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, auch dieser Initiative keine Folge zu geben.

Einstimmig beantragt die Kommission, von der Petition „Für unjodierte Grundnahrungsmittel“ der Selbsthilfegruppe „Jod macht krankt“ Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben. Auch von den Petitionen des Vereins „Sag Nein zu Drogen“ ( 07.3018 s und 07.2019 ) nahm sie ohne Gegenstimme Kenntnis, ohne ihnen Folge zu geben

Schliesslich lehnt die SGK-NR die Motion „Pandemiebekämpfung. Einbezug der nichtärztlichen Therapeuten“ ( 07.3417 ) mit 9 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen ab, da sie der Auffassung ist, dass das heutige Dispositiv zur Bekämpfung von Pandemien ausreichend und die Motion deshalb unnötig sei und zudem mit der Formulierung neue Unklarheiten geschaffen würden.

Die Kommission tagte am 24./25. April 2008 in Bern unter dem Vorsitz von Jürg Stahl (SVP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin.

Bern, 25. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Feierliche Jubiläums-Generalversammlung der Helvetia Holding AG

Freitag, 25. April 2008

St.Gallen, 25. April 2008 / Die Aktionärinnen und Aktionäre der europaweit tätigen Helvetia Gruppe konnten an ihrer 12. Generalversammlung von einem überzeugenden Gruppenergebnis 2007 Kenntnis nehmen: Mit einem Jahresgewinn von CHF 402 Mio. erzielte die Helvetia Gruppe das zweitbeste Ergebnis ihrer Geschichte. Aufgrund dieses erfreulichen Resultates wurde eine Erhöhung der Dividende um 11 Prozent auf CHF 15.00 pro Aktie beschlossen. Weiter wurde eine Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung mit der Auszahlung des Betrages von CHF 9.90 pro Aktie beschlossen. Somit partizipieren Aktionärinnen und Aktionäre im Jubiläumsjahr in besonderem Masse am Erfolg der Helvetia. Zur Erweiterung der finanziellen Handlungsfähigkeit wurde die Umwandlung von übrigen gesetzlichen Reserven in der Höhe von CHF 250 Mio. in freie Reserven beschlossen. Auch den weiteren Anträgen des Verwaltungsrates stimmten die 1’521 stimm-berechtigten GV-Teilnehmer, die 69 Prozent des Aktienkapitals vertraten, mit überwältigender Mehrheit zu.

Wahlen in den Verwaltungsrat
Während Ueli Forster, Vizepräsident und seit 1984 Mitglied des Verwaltungsrates, und Olivier Vodoz, seit 2001 Mitglied des Verwaltungsrates, auf eine Wiederwahl verzichteten, wurde Prof. Dr. Silvio Borner für eine weitere Amtsperiode von drei Jahren wiedergewählt. Neu in den Verwaltungsrat wählte die Generalversammlung Frau Paola Ghillani und Frau Doris Russi Schurter für eine Amtszeit von jeweils drei Jahren.

Eine halbe Million für die Jugend
Im Rahmen einer Jubiläumsansprache überreichte der Präsident der Stiftung Helvetia Patria Jeunesse, Prof. Dr. Silvio Borner, einen Check im Wert von CHF 500’000 an das Bundeslager der Pfadibewegung Schweiz Contura08. Die Contura08 versammelt während zwei Wochen vom 21. Juli bis am 3. August 2008 rund 20’000 Pfadfinder in der Linthebene. Das Bundeslager der Pfadi findet alle 14 Jahre statt. Die Stiftung Helvetia Patria Jeunesse unterstreicht mit dieser Donation ihr Engagement für die Jugend.

Festlich im Jubiläumsjahr
Im Jubiläumsjahr der Helvetia, die 2008 ihr 150jähriges Bestehen feiert, wurde die Generalversammlung besonders festlich gestaltet. Musikalisch umrahmt von Musikern des Sinfonieorchesters St.Gallen boten die Jubiläumsadresse von Erich Walser sowie die Festansprache von Bundesrat Hans-Rudolf Merz zum 150-Jahr-Jubiläum der Helvetia einen würdigen Rahmen zur Generalversammlung. Die Helvetia sieht sich heute erfolgreich positioniert und in bester Verfassung, ihre Erfolgsgeschichte weiter zu schreiben.

Quelle: Helvetia Holding AG

Atomenergie: Zivile und militärische Nutzung auch in Zukunft nicht trennbar

Freitag, 25. April 2008

Heute beginnt im Genfer UNO-Gebäude das zweiwöchige Vorbereitungstreffen des Atomwaffensperrvertrags
(Nuclear Non-Proliferation Treaty Preparatory Committee 2008). Der Vertrag ist seit 1970 in
Kraft und von der Schweiz ratifiziert. Er soll die Verbreitung von Atomwaffen verhindern, aber gleichzeitig
die zivile Nutzung von Atomenergie fördern.

Militärische und zivile Nutzung sind ineinander verflochten
Der Ursprung der Atomenergie war die Bombe. Aber noch heute gilt: Weil Akteure und Anlagen für die
zivile und die militärische Nutzung die selben sind, ist die Produktion von Atomstrom von der Waffenherstellung
nicht zu trennen (vgl. Infographik im Dossier). Uran-Anreicherungsanlagen werden sowohl für die
Brennstabherstellung, wie für die Bereitstellung von waffenfähigem Material benötigt. Reaktoren des Typ
Tschernobyl wurden für die Produktion von Plutonium optimiert. Auch die Wiederaufbereitungsanlagen
dienen der Produktion von waffenfähigem Plutonium.

Geopolitisches Risiko
Mit dem geplanten Export von französischen AKW nach Lybien, Marokko und Algerien verbreitet sich die
waffenfähige Technologie in politisch instabile Länder. Die geopolitischen Gefahren nehmen damit zu.
Am aktuellen Beispiel Iran wird klar, dass die „zivile“ Nutzung der Atomenergie nicht von der militärischen
zu trennen ist.

Schweiz ist mitverantwortlich
Wer Brennstäbe für zivile AKW bestellt oder wiederaufbereitet, heizt den Kreislauf mit waffenfähigen
Spaltprodukten und damit die Verbreitung von Atomwaffen an. Auch das zivile Atomprogramm der
Schweiz führte bis heute zu mindestens 1’334 kg Plutonium, welches im Ausland lagert (BFE, 22.04.08).
Damit liessen sich gegen 100 Atombomben herstellen (“Strahlende Schweiz“, Susan Boos,1999).

Schweiz muss Atompfad verlassen
Die weltweite Verbreitung von Atomwaffen ist eine untragbare Gefahr für den Weltfrieden. Daran wird
auch in Zukunft der Atomsperrvertrag nichts ändern. Wer im eigenen Land AKW betreibt, wer auf den
Bau neuer spekuliert, ist mindestens indirekt an der Verbreitung dieser Waffen mitschuldig. Nur mit dem
Atomausstieg kann sich die Schweiz aus dieser Mitschuld befreien.

Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung SES

WTO-Verhandlungen: Die WAK-S unterstützt die Anpassung des bundesrätlichen Verhandlungsmandats

Freitag, 25. April 2008

1. WTO: Anpassung des Verhandlungsmandats
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen innerhalb der WTO und einem möglichen Abschluss der Doha-Runde ist eine Anpassung des Verhandlungsmandats der Schweizer WTO-Delegation unerlässlich, dies vor allem in den Bereichen der Landwirtschaft, der Industriegüter sowie der Offenlegung der Quelle genetischer Ressourcen im TRIPS-Kontext. Ebenfalls vorgesehen ist, die Dienstleistungsofferte der Schweiz zu revidieren.

Die Kommission hat sich in ihrer Sitzung mit der Anpassung dieses Verhandlungsmandats befasst und dabei ihr Vertrauen gegenüber dem Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er diese schwierigen Verhandlungen zu einem guten Ende zu führen vermag. Die Kommission hat unter anderem von den geplanten beträchtlichen Senkungen der Zölle auf Agrarprodukte Kenntnis genommen. Sie wünscht, dass die diesbezüglichen Zugeständnisse der Schweizer Seite begrenzt bleiben und dass das Resultat der Doha-Runde in der Gesamtbetrachtung (Agrarbereich, Industriegüter und Dienstleistungen) möglichst ausgewogen ausfallen möge. Weiter unterstreicht die Kommission die zentrale Bedeutung der WTO-Abkommen für die Schweizer Wirtschaft und vertritt die Auffassung, dass die Schweiz daher keinesfalls eine Haltung einnehmen dürfe, welche die Verhandlungen blockieren oder deren Abschluss gefährden könnte.

Anders als ihre Schwesterkommission hat die WAK-S davon abgesehen, über die Anpassung des Verhandlungsmandats abzustimmen. Da die Verhandlungsführung in der Zuständigkeit des Bundesrates liegt, ist sie der Auffassung, dass eine Abstimmung, die in jedem Fall lediglich konsultativen Charakter hätte, nicht angebracht ist.

2. Pa.Iv. Müller Philipp. Einschränkung der «Dumont-Praxis» ( 04.457 n)
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (der so genannten «Dumont-Praxis») kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen. Im Rahmen einer von Nationalrat Philipp Müller eingereichten parlamentarischen Initiative, beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer sowie auf der Ebene der kantonalen Steuern abzuschaffen. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat die Änderung des Entwurfs mit 127 zu 56 Stimmen gutgeheissen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist mit 8 zu 2 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Sie anerkennt, dass die Dumont-Praxis der Wohneigentumsförderung nicht zugute kommt. Mit 6 zu 5 Stimmen sprach sie sich dafür aus, die Möglichkeit zu prüfen, die Dumont-Praxis nur bei Instandstellungen abzuschaffen, welche die Einhaltung von Energiestandards (z.B. Minergie) gewährleisten. Die Kommission forderte von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie zu einer solchen Regelung an und wird ihre Beratung dieses Geschäfts nach der Sommersession weiterführen, wenn dieser Bericht vorliegt.

Die Kommission hat die Behandlung der Motion 07.3385 . Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften verschoben und wird bei der Beratung der Initiative zur Abschaffung der Dumont-Praxis darauf zurückkommen.

3. Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Bundesgesetz ( 04.074 s)
Die Kommission hat die Beratung des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ( 04.074 ), welche vor über zwei Jahren sistiert wurde, wieder aufgenommen und befasste sich mit der Differenzbereinigung dieser Vorlage. Mit diesem Gesetz soll hauptsächlich die Rechtssicherheit bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen wiederhergestellt werden. Die Frage der Besteuerung von Mitarbeiteraktien, die einer Verfügungssperre unterliegen, war bereits vor zwei Jahren geregelt worden. Bei der Besteuerung gesperrter Mitarbeiteroptionen hingegen besteht eine Differenz zwischen den beiden Räten. Die WAK-S beantragt ihrem Rat, an seiner Position festzuhalten und der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen. Demnach sollen diese Optionen im Zeitpunkt der Ausübung besteuert werden; der dabei erzielte geldwerte Vorteil für die Steuerbemessung soll pro Sperrjahr um 10 Prozent, höchstens aber um 50 Prozent vermindert werden. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Verminderung dieser steuerbaren Leistung zu streichen. Bei der letzten Differenz, dem Steuersatz für Beteiligungen von im Ausland wohnhaften Mitarbeitern, beantragt die Kommission, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen und damit die Differenz zum Nationalrat zu beseitigen. Dieses Geschäft wird im Ständerat in der kommenden Sommersession behandelt.

4. Pa.Iv. Frick. Finanzierung von Konzerngesellschaften (07.448s)
Die parlamentarische Initiative von Ständerat Bruno Frick (C, SZ) verlangt, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben und das Verrechnungssteuergesetz so zu ändern, dass einerseits konzerninterne Finanzierungen von der Emissions- und Umsatzabgabe sowie von der Verrechnungsteuer befreit sind und andererseits Anleihen, die zu diesem Zweck im Ausland begeben werden, in der Schweiz nicht in schweizerische Anleihen umqualifiziert werden können. Mehrere wichtige europäische Länder, die mit der Schweiz in einem Standortwettbewerb stehen, verzichten auf diese Besteuerung.

Aufgrund der Komplexität der Materie möchte die Kommission allerdings auf das Instrument der parlamentarischen Initiative verzichten und hat deshalb beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls die geeigneten Massnahmen zur Erfüllung der Initiativanliegen zu treffen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 24. April 2008 in Bern getagt.

Bern, 25. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

ZKB lanciert neue Sicherheitsgeneration im Onlinebanking

Freitag, 25. April 2008

Dank der Funktion „Transaktionsbestätigung“ können ausgehende Zahlungen vor der Ausführung noch einmal überprüft werden. Die Prüfung umfasst die Elemente „Währung“ und „Betrag“ sowie einen Teil der Kontonummer des Empfängers. Dank dem mTANVerfahren können Kunden der ZKB Onlinebank die Zahlungsdaten der Originalrechnung mit der erhaltenen SMS überprüfen. Stimmen diese Daten überein, wird die mitgelieferte mTAN eingegeben. Erst dann wird die Zahlung ausgeführt.

Die neue Sicherheitsgeneration im Onlinebanking wird von der ZKB nach ausführlichen Tests ab dem 28. April 2008 stufenweise eingeführt. Die Kosten für die SMSÜbermittlungen werden vollumfänglich von der ZKB getragen.

Quelle: Zürcher Kantonalbank

Beschlüsse der Generalversammlung 2008

Freitag, 25. April 2008

Folgende Beschlüsse wurden mit wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen gefasst:

Traktandum 3
Die Generalversammlung genehmigte den Jahresbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2007.

Traktandum 4
Die Generalversammlung nahm die Ausschüttung einer Dividende von 0,90 CHF je Aktie zur Kenntnis. Die Dividende wird am 30. April 2008 ausbezahlt.

Traktandum 5
Die Generalversammlung wählte die Herren Dr. Roland Brönnimann und Robert Bland sowie Frau Amy Wyss für eine Amtszeit von drei Jahren als Mitglieder der Kategorie III in den Verwaltungsrat.

Traktandum 6
Die Generalversammlung bestätigte die Wahl von Ernst & Young als Wirtschaftsprüfer der Synthes, Inc. für das Geschäftsjahr 2008.

Die Versammlung wurde um 17.15 Uhr geschlossen.

Synthes: Ein führendes Unternehmen im Bereich der orthopädischen Traumatologie Synthes ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Medizintechnik. Wir entwickeln, produzieren und vermarkten Instrumente, Implantate und Biomaterialien für die chirurgische Behandlung von Knochenfrakturen und für Korrekturen und Rekonstruktionen des menschlichen Skeletts und seiner Weichteile.

Quelle: Synthes