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WTO-Verhandlungen: Die WAK-S unterstützt die Anpassung des bundesrätlichen Verhandlungsmandats

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1. WTO: Anpassung des Verhandlungsmandats
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen innerhalb der WTO und einem möglichen Abschluss der Doha-Runde ist eine Anpassung des Verhandlungsmandats der Schweizer WTO-Delegation unerlässlich, dies vor allem in den Bereichen der Landwirtschaft, der Industriegüter sowie der Offenlegung der Quelle genetischer Ressourcen im TRIPS-Kontext. Ebenfalls vorgesehen ist, die Dienstleistungsofferte der Schweiz zu revidieren.

Die Kommission hat sich in ihrer Sitzung mit der Anpassung dieses Verhandlungsmandats befasst und dabei ihr Vertrauen gegenüber dem Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er diese schwierigen Verhandlungen zu einem guten Ende zu führen vermag. Die Kommission hat unter anderem von den geplanten beträchtlichen Senkungen der Zölle auf Agrarprodukte Kenntnis genommen. Sie wünscht, dass die diesbezüglichen Zugeständnisse der Schweizer Seite begrenzt bleiben und dass das Resultat der Doha-Runde in der Gesamtbetrachtung (Agrarbereich, Industriegüter und Dienstleistungen) möglichst ausgewogen ausfallen möge. Weiter unterstreicht die Kommission die zentrale Bedeutung der WTO-Abkommen für die Schweizer Wirtschaft und vertritt die Auffassung, dass die Schweiz daher keinesfalls eine Haltung einnehmen dürfe, welche die Verhandlungen blockieren oder deren Abschluss gefährden könnte.

Anders als ihre Schwesterkommission hat die WAK-S davon abgesehen, über die Anpassung des Verhandlungsmandats abzustimmen. Da die Verhandlungsführung in der Zuständigkeit des Bundesrates liegt, ist sie der Auffassung, dass eine Abstimmung, die in jedem Fall lediglich konsultativen Charakter hätte, nicht angebracht ist.

2. Pa.Iv. Müller Philipp. Einschränkung der «Dumont-Praxis» ( 04.457 n)
Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (der so genannten «Dumont-Praxis») kann, wer eine vernachlässigte Liegenschaft erwirbt und vom früheren Eigentümer unterlassene Unterhaltsarbeiten während der ersten fünf Jahre seit dem Erwerb ausführt, deren Kosten steuerlich nicht in Abzug bringen. Im Rahmen einer von Nationalrat Philipp Müller eingereichten parlamentarischen Initiative, beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, die Dumont-Praxis bei der direkten Bundessteuer sowie auf der Ebene der kantonalen Steuern abzuschaffen. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat die Änderung des Entwurfs mit 127 zu 56 Stimmen gutgeheissen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist mit 8 zu 2 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Sie anerkennt, dass die Dumont-Praxis der Wohneigentumsförderung nicht zugute kommt. Mit 6 zu 5 Stimmen sprach sie sich dafür aus, die Möglichkeit zu prüfen, die Dumont-Praxis nur bei Instandstellungen abzuschaffen, welche die Einhaltung von Energiestandards (z.B. Minergie) gewährleisten. Die Kommission forderte von der Verwaltung eine Machbarkeitsstudie zu einer solchen Regelung an und wird ihre Beratung dieses Geschäfts nach der Sommersession weiterführen, wenn dieser Bericht vorliegt.

Die Kommission hat die Behandlung der Motion 07.3385 . Anreize für umfassende energetische Sanierungen bei Privatliegenschaften verschoben und wird bei der Beratung der Initiative zur Abschaffung der Dumont-Praxis darauf zurückkommen.

3. Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Bundesgesetz ( 04.074 s)
Die Kommission hat die Beratung des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ( 04.074 ), welche vor über zwei Jahren sistiert wurde, wieder aufgenommen und befasste sich mit der Differenzbereinigung dieser Vorlage. Mit diesem Gesetz soll hauptsächlich die Rechtssicherheit bei der Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen wiederhergestellt werden. Die Frage der Besteuerung von Mitarbeiteraktien, die einer Verfügungssperre unterliegen, war bereits vor zwei Jahren geregelt worden. Bei der Besteuerung gesperrter Mitarbeiteroptionen hingegen besteht eine Differenz zwischen den beiden Räten. Die WAK-S beantragt ihrem Rat, an seiner Position festzuhalten und der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen. Demnach sollen diese Optionen im Zeitpunkt der Ausübung besteuert werden; der dabei erzielte geldwerte Vorteil für die Steuerbemessung soll pro Sperrjahr um 10 Prozent, höchstens aber um 50 Prozent vermindert werden. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Verminderung dieser steuerbaren Leistung zu streichen. Bei der letzten Differenz, dem Steuersatz für Beteiligungen von im Ausland wohnhaften Mitarbeitern, beantragt die Kommission, der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen und damit die Differenz zum Nationalrat zu beseitigen. Dieses Geschäft wird im Ständerat in der kommenden Sommersession behandelt.

4. Pa.Iv. Frick. Finanzierung von Konzerngesellschaften (07.448s)
Die parlamentarische Initiative von Ständerat Bruno Frick (C, SZ) verlangt, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben und das Verrechnungssteuergesetz so zu ändern, dass einerseits konzerninterne Finanzierungen von der Emissions- und Umsatzabgabe sowie von der Verrechnungsteuer befreit sind und andererseits Anleihen, die zu diesem Zweck im Ausland begeben werden, in der Schweiz nicht in schweizerische Anleihen umqualifiziert werden können. Mehrere wichtige europäische Länder, die mit der Schweiz in einem Standortwettbewerb stehen, verzichten auf diese Besteuerung.

Aufgrund der Komplexität der Materie möchte die Kommission allerdings auf das Instrument der parlamentarischen Initiative verzichten und hat deshalb beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls die geeigneten Massnahmen zur Erfüllung der Initiativanliegen zu treffen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 24. April 2008 in Bern getagt.

Bern, 25. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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