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Arbeitsgruppe IT-Bundesgericht hat Arbeit beendet

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Als das Parlament das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht errichtete, äusserten die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen die Erwartung, dass die drei Bundesgerichte im Bereich der Informatik sinnvoll zusammenarbeiten. Das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht schlossen in Interpretation dieser Erwartung eine Vereinbarung ab, welche vorsieht, dass das Bundesgericht die Informatik des Bundesverwaltungsgerichts betreibt. Das Bundesstrafgericht arbeitet eng mit dem Bundesamt für Informatik (BIT) zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgericht, dessen Informatik auf einem Open-Source-Ansatz aufbaut, und dem Bundesverwaltungsgericht, welches aus den ehemaligen Rekurskommissionen hervorging, deren Informatik auf Microsoftprodukten basiert hatte, erwies sich in der Folge als schwierig. Das Bundesverwaltungsgericht übte Kritik an den Informatikleistungen des Bundesgerichtes und äusserte den Wunsch, seine Informatik nicht mehr durch das Bundesgericht betreiben zu lassen. Es wollte insbesondere wieder zu Microsoft-Produkten zurückkehren. Das Bundesgericht wies die Kritik zurück und hielt an der Zusammenarbeit fest.

Diese Schwierigkeit in der Zusammenarbeit beschäftigt seit längerer Zeit die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte. Die vier Oberaufsichtskommissionen setzten mit Zustimmung der Gerichte eine Arbeitsgruppe ein. Deren Auftrag besteht darin, die Gerichte bei der Lösung der Probleme zu begleiten und zu unterstützen.

Die Arbeitsgruppe hat drei Sitzungen mit den Gerichten abgehalten und eine Studie über die Informatik der Gerichte erstellen lassen. Die Arbeiten sind nun abgeschlossen und die Arbeitsgruppe kann Antrag an die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen stellen.

Die Arbeitsgruppe weist in ihrem Antrag darauf hin, dass der Entscheid in Bezug auf die Organisation der Informatik in den Kompetenzbereich der Gerichte fällt. Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen können und dürfen ihnen diesen Entscheid nicht abnehmen. Insbesondere das Bundesgericht fühlt sich aber durch deren frühere Aussage gebunden. Es hat deshalb um eine Präzisierung ersucht in dem Sinne, dass die Zusammenarbeitsauforderung nicht bedeutet, dass das Bundesgericht die Informatik des Bundesverwaltungs- und des Bundesstrafgerichts betreiben muss. Diesem Wunsch kommt die Arbeitsgruppe nach, indem sie den Kommissionen genau dies beantragt. Sinnvolle Zusammenarbeitsformen sind für sie auch bei einer getrennten Informatik möglich

Die Arbeitsgruppe beantragt den Kommissionen aber auch, dass sie an der Grundsatzforderung einer sinnvollen Zusammenarbeit festhalten. Wo eine solche möglich und sinnvoll ist, haben die Gerichte zu entscheiden.

In Bezug auf die Kosten der Informatik wird den Finanzkommissionen beantragt, ihrer Erwartung Ausdruck zu geben, dass die Ausgaben für die Informatik in den Zusatzdokumentationen zu Budget und Rechnung transparent und detailliert dargelegt werden müssen. Zudem sollen die Finanzkommissionen darauf bestehen, dass die Informatikausgaben den Forderungen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit nachkommen. Die ungefähre Höhe dieser Ausgaben ergibt sich aus der Studie, welche die Arbeitsgruppe hat erstellen lassen. Diese wird den Finanzkommissionen in den nächsten Jahren als einer der Anhaltspunkte für die Kreditbewilligung dienen.

Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen werden an den nächsten Sitzungen über den Antrag der Arbeitsgruppe entscheiden. Bis Mitte Mai werden alle Kommissionen sich ausgesprochen haben, ob sie dem Antrag folgen. Die gemeinsame Meinungsäusserung kommt nur zustande und gilt als solche, wenn alle 4 Kommissionen dem Antrag der Arbeitsgruppe zustimmen.

Weitere Auskünfte erteilt gemäss Abmachung zwischen Arbeitsgruppe und den Gerichten nur der Vorsitzende der Arbeitsgruppe. Über den Entscheid der einzelnen Kommission orientieren deren Präsidenten. Die Kommissionen werden über die entsprechenden Sitzungen auch eine Medienmitteilung veröffentlichen, in welcher das Ergebnis dieses Traktandums dargestellt wird.

Bern, 30. April 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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