Kernkraftwerk Mühleberg: Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung

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Das KKM leistet seit der Inbetriebnahme Ende 1972 einen entscheidenden Beitrag zu einer sicheren, zuverlässigen und umweltschonenden Stromversorgung der West- und Nordwestschweiz. Das KKM ist auch im Hinblick auf das immer knapper werdende Stromangebot in Europa und angesichts der grossen Zeiträume für die Realisierung neuer Produktionsanlagen in der Schweiz von einer ausserordentlichen Bedeutung. Für die Bevölkerung und die Wirtschaft der West- und Nordwestschweiz ist es daher von grosser Wichtigkeit, dass für den Weiterbetrieb der Anlage rasch Rechtssicherheit geschaffen und die Befristung aufgehoben wird.

Dank ständiger Instandhaltung und Modernisierungsinvestitionen verfügt die Anlage über die technischen Voraussetzungen für einen sicheren Weiterbetrieb in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernkraftwerke attestiert der BKW, dass im KKM ein hohes Mass an technischer und organisatorischer Sicherheitsvorsorge erreicht ist. In allen sicherheitstechnisch relevanten Bereichen entspricht die Anlage den Anforderungen von Wissenschaft und Technik.

Bei der Aufhebung der Befristung geht es allerdings nicht um Fragen der Sicherheit, sondern um die Beseitigung der politisch begründeten, heute weder in sachlicher noch in rechtlicher Hinsicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung des KKM gegenüber anderen Kernkraftwerken.

Die Gesuchunterlagen werden vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 in den betroffenen Kantonen (Bern, Freiburg, Neuenburg, Waadt und Solothurn) und Gemeinden öffentlich aufgelegt.

Quelle: BKW FMB Energie AG

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