zur Personenfreizügigkeit festzuhalten, dass heisst die beiden Bundesbeschlüsse zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien dem Volk getrennt zu unterbreiten. Des Weiteren hat sie mit 12 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, welcher sieben Jahre nach der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens vom Bundesrat einen Bericht über die Auswirkungen auf die Schweiz und gleichzeitig die Unterbreitung eines referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Weiterführung oder Kündigung des Abkommens verlangt.
Quelle: Schweizerische Parlament