Fluglärm

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Der Ständerat lehnte heute entschieden Eintreten auf den Gesetzesentwurf des Nationalrates ab. Damit lässt eine konkrete Lösung für eine Klärung der Rechtslage von Fluglärmbetroffenen weiter auf sich warten. Die heutige Situation ist unbefriedigend, was auch weit herum anerkannt ist. Mit dem Gesetzesentwurf – basierend auf dem Gesetzesvorschlag des Nationalrates auf Basis der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler ‚Fluglärm.Verfahrensgarantien.’ – hätte eine Lösung vorgelegen, welche den fluglärmbetroffenen Hauseigentümern ein einfaches und rasches Verfahren für die Geltendmachung ihrer Entschädigungsansprüche garantiert hätte. Heute herrscht eine grosse Rechtsunsicherheit. Speziell im Bereich von Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen sollten aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness endlich klare Regelungen getroffen werden. Denn die Hauseigentümer können nicht einschätzen, wann die Lärmimmissionen im rechtlichen Sinne als übermässig gelten und somit Entschädigungsansprüche auslösen. Leider ist der Ständerat dem Nationalrat nicht gefolgt. Der HEV Schweiz begrüsst es aber, dass sowohl der Ständerat als auch der Bundesrat den notwendigen Handlungsbedarf in diesem Bereich erkannt haben. Aus diesem Grunde beauftragte der Ständerat heute den Bundesrat, mittels einer Motion der UREKS eine neue Vorlage für diese Problematik auszuarbeiten. Der Bundesrat ist nun dringend gefordert, diesen Auftrag möglichst rasch umzusetzen.

Lösung des Problems
Die Rechtslage für die Geltendmachung von Entschädigungen nachbarrechtlicher Abwehransprüche bei Enteignungen in Folge Fluglärm ist heute unbestrittenermassen sehr unbefriedigend. Die vom Ständerat abgewiesene Gesetzesvorlage hätte eine konkrete Lösung für dieses Problem enthalten. Der Bundesrat hatte sich zuvor ebenfalls zu dieser Vorlage geäussert und entsprechende Eventualanträge unterbreitet. Diese Eventualanträge des Bundesrates hätten auch den Kritikpunkten der ständerätlichen UREK, dass die Vorlage zu weit gehe, vollständig Rechnung getragen. Sie sahen vor, die Gesetzesänderungen nur auf die Fluglärmproblematik (insbesondere Betriebsreglementsänderungen) zu beschränken. Somit hätte auf die Vorlage zusammen mit den Eventualanträgen ohne Weiteres eingetreten werden können.

Quelle: HEV Schweiz

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