Wer finanziert ZEB 2?

2 mins read

Ohne zu übertreiben oder gar überschwänglich zu werden, lasse sich heute sagen, dass sich der Klimarappen auf der ganzen Linie bewährt, hielt Niklaus Zürcher, Präsident von strasseschweiz, fest. „Damit weist der Klimarappen für die schweizerische Klimapolitik exemplarisch den richtigen Weg, der nach Abschluss der ersten Kyoto- Verpflichtungsperiode zu beschreiten ist.“ In Zukunft müsse die hiesige Klimapolitik vermehrt auf wirksame Massnahmen im Ausland setzen. Diesbezüglich garantiere der Klimarappen weiterhin Erfolg. Er sei mit Blick auf die langfristige Zielsetzung einer klimaneutralen Schweiz entsprechend auszubauen. Hingegen müsse auf die wirkungslose CO2-Abgabe auf Treibstoffen auch nach 2012 verzichtet werden.

Im Weiteren geisselte Niklaus Zürcher die geplante Einführung eines Bonus-Malus-Systems bei der Automobilsteuer des Bundes sowie die in Erarbeitung befindliche Umweltetikette für Personenwagen (PW), die als Grundlage für dieses System dienen soll und die im Endeffekt einzig hohe Kosten verursache, jedoch keine wesentlich neuen Erkenntnisse bringe, als die gut akzeptierte und praxiserprobte Energieetikette heute bereits liefert. Anstelle einer neuerlichen Bestrafung verlangte der Präsident von strasseschweiz Fördermassnahmen, um einen beschleunigten Wechsel der Flotte hin zu Fahrzeugen mit neuester Spar-Technologie zu erreichen.

Keine neuen Steuern und Abgaben für den privaten Strassenverkehr
Hinsichtlich der Finanzierung von ZEB bzw. ZEB 2 stehen laut Niklaus Zürcher zur Hauptsache drei Punkte im Vordergrund: Erstens seien keine neuen Steuern und Abgaben – insbesondere nicht zulasten des privaten Strassenverkehr zu kreieren und zu erheben. Zweitens sollen die Bahnbenützer – etwa in Form von Tariferhöhungen – für den zusätzlichen Nutzen ebenfalls einen Beitrag an die Investitionen leisten. Und drittens müssten für den Ausbau des Eisenbahnnetzes die gleichen Massstäbe angewendet werden, die auch für den Ausbau des Nationalstrassennetzes gelten. Konkret bedeute dies: Alle Projekte und Forderungen seien durch den Bund einer umfassenden Analyse zu unterziehen, wie er es auch für neue Strasseninfrastrukturen verlangt.

Es gehe im Weiteren nicht an, dass im vom Ständerat genehmigten ZEB-Gesetz ein Passus stehe, wonach dem FinöV-Fonds zusätzliche Finanzmittel zuzuführen sind, der sich aber gleichzeitig darüber ausschweige, wem diese milliardenschwere Finanzlast aufgebürdet werden soll. Diesbezüglich seien die Karten bereits zum heutigen Zeitpunkt – und nicht erst in etwa zwei Jahren – offen auf den Tisch zu legen.

In Bezug auf die Streichung von Road-Pricing-Versuchen aus der Legislaturplanung des Bundesrats durch die eidgenössischen Räte erachtete es der Präsident von strasseschweiz als völlig unverständlich, dass das UVEK offenbar am Vorhaben trotzdem festhalten will. „Wir erwarten, dass der Bundesrat das klare Verdikt des Parlaments respektiert und die Vorarbeiten für ein befristetes Bundesgesetz zur Durchführung von Road-Pricing-Versuchen in Städten und Agglomerationen unverzüglich einstellt“, sagte Niklaus Zürcher.

Gastreferat zu den aktuellen Herausforderungen beim Astra
In seinem Gastreferat „Aktuelle Herausforderungen beim Bundesamt für Strassen“ informierte Dr. Rudolf Dieterle, Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra), aktuell und umfassend über die neue Bundeszuständigkeit seit Anfang des laufenden Jahres, über das Verkehrsmanagement Schweiz, über die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes sowie über die Strassenverkehrssicherheit (u.a. das Handlungsprogramm „Via sicura“).

Dabei setzte der Astra-Direktor einen besonderen Akzent auf den neuen Netzbeschluss (NEB). Dieser definiert Verbindungen, für die der Bund zuständig ist und für die er die Klassierung festlegt. Mit dem NEB werde das Strassennetz einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen und in der Folge eine neue Netzzuteilung vorgenommen. Ebenfalls soll im NEB die Finanzierung dieses neuen Netzes geregelt werden. Betreffend das Vorgehen punkto Engpassbeseitigung sei beabsichtigt, eine Kapazitätsanalyse für das Jahr 2030 zu erstellen und darin allfällige Ausbaumassnahmen festzulegen.+

Quelle: strasseschweiz

Write your comment

Previous Story

RE-Tochtergesellschaft SEI S.p.A. projektiert zusammen mit Partnern Kohlekraftwerk in Italien

Next Story

Post übernimmt Prevag, Presse-Vertriebs AG Basel

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…