Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien findet Zustimmung in der Vernehmlassung

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Die rechtliche Ausgangslage bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien ist heute in der Schweiz alles andere als klar. Gewisse Kantone sehen solche Abzugsmöglichkeiten in ihren Steuergesetzen vor. Andere Kantone kennen keine solchen Abzugsmöglichkeiten. In einem Urteil vom 7. Juni 2007 kritisiert das Bundesgericht die Kantone, welche solche Abzüge vorsehen, und beurteilt die Abzüge als bundesrechtswidrig.

Die Vorlage der SPK des Ständerates, welche eine parlamentarische Initiative von Ständerat Maximilian Reimann (SVP, AG) umsetzt, kommt also gerade zum richtigen Zeitpunkt, damit der Bundesgesetzgeber hier Klarheit schaffen kann ( 06.463 pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien). Sie wurde denn auch entsprechend gut in der Vernehmlassung aufgenommen, welche vom 1. Februar bis zum 30. April 2008 dauerte. Sämtliche 26 Kantonsregierungen haben Stellung genommen, wobei nur vier (AI, NE, OW, VD) die Vorlage grundsätzlich ablehnen. Die Vorlage der SPK-S wird auch von sämtlichen acht Parteien, die Stellung genommen haben, begrüsst. Grundsätzliche Zustimmung findet das Projekt auch bei der überwiegenden Mehrheit der Verbände und Organisationen.

Die Kommission sieht sich durch die positive Beurteilung durch die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer in ihrem Vorhaben bekräftigt. Sie versteht grundsätzlich die von einigen Vernehmlassern angebrachte Kritik, wonach die Vorlage eigentlich den allgemeinen Bestrebungen zur Vereinfachung des Steuersystems widerspreche. Betreffend den vorliegenden Fall ist jedoch festzuhalten, dass Abzüge von Parteispenden in fünfzehn Kantonen bereits Praxis sind und somit keine Neuerung darstellen. Die staatspolitische Bedeutung der Parteien rechtfertigt zudem diesen Abzug.

Bezüglich der Höhe des Betrags, welcher bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden kann, gehen die Meinungen auseinander, wobei jedoch der von der Kommission vorgeschlagene Höchstbetrag von 10’000 Franken von der Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt wird. Die SPK beschloss deshalb, an ihrem Betrag festzuhalten. Der Betrag, welcher von den Kantons- und Gemeindesteuern abgezogen werden kann, wird von den Kantonen festzulegen sein.

Der von einer Minderheit der Kommission eingebrachte Antrag, wonach der Abzug an die Voraussetzung der öffentlichen Bekanntgabe der Zuwendungen geknüpft werden soll, wurde nur von sechs Vernehmlassungsteilnehmern (GE, SP, Grüne, CSP, SGB, Städteverband) befürwortet.

Die Vorlage wurde von der Kommission mit 8:0 Stimmen bei drei Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedet. Sie geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat und wird vom Ständerat voraussichtlich in der Herbstsession behandelt werden.

Der Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse sowie die definitive Vorlage sind auf dem Internet greifbar.

Bern, 19. Juni 2008, Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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