Fluglärm – Lösung für unbefriedigende Rechtslage von Fluglärmbetroffenen in Sicht!

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Bei Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen besteht im Bereich der Verfahrensregelung unbestrittenerweise ein Handlungsbedarf. Die heutige rechtliche Situation ist unbefriedend und hat massive Rechtsunsicherheiten für fluglärmbetroffene Hauseigentümer zur Folge: ‚Ob, wann und wie kann eine Entschädigung infolge von Fluglärm geltend gemacht werden?’ Die Klärung dieser Rechtsfragen ist dringend notwendig, die heute bestehende Rechtsunsicherheit ist nicht länger zumutbar. Mit der Vorlage würden deshalb endlich die entsprechenden längst notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen: Die von übermässigen Lärmemissionen betroffenen Personen sollen ihren Anspruch auf Entschädigungszahlungen in einem enteignungsrechtlichen Verfahren geltend machen können. Die nationalrätliche Gesetzesvorlage stellt damit eine konkrete, umsetzbare Lösung für die Schaffung von Verfahrenssicherheit bei Betriebsreglementsänderungen dar. Der Ständerat hatte in der Sommersession 2008 Nichteintreten auf diese wichtige Gesetzesvorlage entschieden. Der vom Ständerat und Bundesrat vorgebrachten Kritik an der Gesetzesvorlage kann der Ständerat nun anlässlich des Differenzbereinigungsverfahrens durch konkrete Änderungsanträge Rechnung tragen, namentlich durch eine Beschränkung der Vorlage auf die Fluglärmproblematik.

Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid der nationalrätlichen Kommission sehr; die Lösung des Problems darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Speziell im Bereich von Betriebsreglementsänderungen von Flughäfen müssen aus Gründen der Gleichbehandlung und Fairness endlich klare Regelungen getroffen werden. Der Nationalrat ist nun dringend aufgefordert, ebenfalls auf die Gesetzesvorlage einzutreten.

Quelle: HEV Schweiz

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