Zustimmung zur Erhöhung der Wasserzinse

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08.445 s Pa. Iv. UREK-S. Angemessene Wasserzinsen

Die Kommission unterstützte mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Beschluss der Schwesterkommission, eine Kommissionsinitiative einzureichen. Die parlamentarische Initiative verlangt, unter Berücksichtigung des energie- und umweltpolitischen Umfeldes das Wasserrechtsgesetz (WRG) so zu ändern, dass die Obergrenze für die Wasserzinsen (das sogenannte Wasserzinsmaximum) angemessen erhöht wird. Es soll insbesondere der Teuerung sowie dem Wert der Speicherenergie Rechnung getragen werden. Die Erhöhung soll innerhalb eines bestimmten Zeitraums gestaffelt erfolgen, nach dessen Ablauf das Wasserzinsmaximum erneut zu überprüfen ist.

Die parlamentarische Initiative wird nun in der Schwesterkommission des Ständerates ausgearbeitet.

02.418 n Pa. Iv. Fluglärm. Verfahrensgarantien (Hegetschweiler)

Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und auf ihren Entwurf zur im Titel erwähnten parlamentarischen Initiative einzutreten. Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit von übermässigen Lärmemissionen betroffene Personen einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen in einem enteignungsrechtlichen Verfahren geltend machen können. Der Ständerat ist in der Sommersession 2008 auf den Entwurf nicht eingetreten, insbesondere weil er den Anwendungsbereich der Revision als zu umfassend erachtete. Obwohl sich die Kommission nur zur Eintretensfrage zu äussern hatte, unterstreicht sie ihren Willen, einen Kompromiss mit dem Ständerat zu suchen und insbesondere die Vorlage auf die Verfahrensgarantien für Fluglärm zu begrenzen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, sich dem Ständerat anzuschliessen und auf die Vorlage nicht einzutreten. Dies weil eine umfassendere Revision des Enteignungsrechtes im UVEK in Vorbereitung ist und damit aus Sicht der Kommissionsminderheit eine bessere Lösung gefunden werden könnte.

08.046 ns Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken. Verlängerung des Bundesbeschlusses

Die Kommission beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss vom 23. März 2007 über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken zu verlängern, bis die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken im CO2-Gesetz verankert ist, längstens aber bis zum 31. Dezember 2010. Nach Ansicht der Kommission muss die inhaltliche Diskussion zur Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken im Rahmen dieser kommenden Revision geführt werden. Die Vorlage wird in der Herbstsession 2008 in beiden Räten behandelt.

UREK 08-21 Zweitwohnungen. Massnahmen

Die Kommission hat anhand einer Präsentation des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) über mögliche Massnahmen zur Begrenzung der Zweitwohnungen diskutiert. Sie wird an einer der nächsten Sitzungen die Detailberatung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Entwurfs zur Zweitwohnungsproblematik führen (s.°Botschaft 07.062 RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG).

Die Kommission hat in Böttstein getagt und nutzte die Gelegenheit für die Besichtigung der Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG), des Paul Scherrer Instituts (PSI) sowie des Kernkraftwerkes Beznau. Sie liess sich in diesem Rahmen ausführlich Forschungs- und Energiefragen, insbesondere über die unterschiedlichen Schritte bei der Produktion von Kernenergie, informieren.

Die Kommission hat am 18. und 19. August 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger getagt.

Bern, 19. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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