Grünes Licht für die Konkretisierung des Integrationsbegriffs im Ausländerrecht

2 mins read

Mit jeweils 7 zu 3 Stimmen stimmt die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates den Beschlüssen der Nationalratskommission zu, den parlamentarischen Initiativen von Nationalrat Gerhard Pfister ( 08.420 Integration gesetzlich konkretisieren) und Nationalrat Philipp Müller ( 08.406 Rückstufung eines niedergelassenen, integrationsunwilligen Ausländers zum Jahresaufenthalter) Folge zu geben und die gesetzlichen Grundlagen im Ausländergesetz (AuG) entsprechend anzupassen.

Die erste Initiative verlangt, das AuG so zu ändern, dass eine Niederlassungsbewilligung nur nach erfolgreicher Integration erteilt werden kann, namentlich wenn die betreffende Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt. Die zweite Initiative fordert, das Gesetz so zu ändern, dass Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung auf den Status von Jahresaufenthaltern zurückgestuft werden und damit in letzter Konsequenz bei unzulänglicher Integration aus der Schweiz ausgewiesen werden können.

Die SPK teilt die Einschätzung der Nationalratskommission, dass die geltenden Rechtsgrundlagen zu wenig konkret sind und unterstützt deshalb die beabsichtigte Konkretisierung der Integrationsstandards und –kriterien. Sie erachtet eine Gesetzesrevision in diesen Bereichen auch für nötig, um der bereits eingereichten Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ der Schweizerischen Volkspartei einen Gegenentwurf der Bundesversammlung entgegenstellen zu können. Die Kommissionsminderheit lehnt die parlamentarischen Initiativen ab, weil sie die geltenden Bestimmungen im neuen Ausländergesetz zur Integration und zum Widerruf von Niederlassungsbewilligungen für ausreichend erachtet (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 27. Juni 2008).

06.485 Pa.Iv. Fraktion V. Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung

Die Kommission sieht auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf betreffend die Definition der Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechts. Mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gibt sie der Schwesterkommission „grünes Licht“ für die Ausarbeitung einer Vorlage. Die Kommission macht allerdings deutlich, dass sie die in der Initiative zu eng formulierte Voraussetzung ausweiten möchte: Nicht nur Bewerber mit einer Niederlassungsbewilligung (Status C), sondern auch solche mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung (Status B) sollen zum Einbürgerungsverfahren zugelassen werden können. Asylsuchende sollen hingegen von einem Verfahren ausgeschlossen werden (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 11. April 2008).

06.463 s Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien

In seiner Stellungnahme vom 20. August 2008 zu der von der SPK des Ständerates ausgearbeiteten Vorlage ( 06.463 Pa.Iv. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien) vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass Spenden an politische Parteien nicht von den Steuern sollen abgezogen werden können. Die Kommission hält jedoch an ihrer Vorlage fest: Nach verschiedenen sich widersprechenden Gerichtsurteilen erwarten die Kantone eine Klärung durch den Bundesgesetzgeber. Nach Ansicht der SPK rechtfertigt es die staatspolitische Bedeutung der politischen Parteien, dass Spenden von den Steuern abgezogen werden können. Die Kommission lehnt auch die Eventualanträge des Bundesrates ab: Mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung hält die Kommission daran fest, dass Beiträge bis zu Fr. 10’000 von den direkten Bundessteuern abgezogen werden können und dass auch juristische Personen die Abzüge geltend machen können. Eine Kommissionsminderheit spricht sich wie der Bundesrat dafür aus, dass nur Beiträge bis zu 4’000 Franken (für Ehepaare) bzw. bis zu 2’000 Franken (übrige Steuerpflichtige) abgezogen werden können.

08.447 n Pa.Iv. SPK-NR. Schutz der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen

Wie die SPK des Nationalrates ist auch die SPK des Ständerates der Ansicht, dass der Einhaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen betreffend Kommissionsberatungen Nachachtung verschafft werden muss. Ohne Gegenstimme hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dass die Nationalratskommission eine Vorlage zur Verbesserung des Verfahrens bei Disziplinarmassnahmen ausarbeitet (siehe auch Pressemitteilung der SPK-N vom 27. Juni 2008).

07.400 n Pa.Iv. Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen

Die SPK des Ständerates stimmt mit einer Ausnahme den Beschlüssen des Nationalrates für verschiedene Änderungen des Parlamentsgesetzes zu: Anders als der Nationalrat sieht die Kommission kein Bedürfnis, dass ein Vorstoss oder eine parlamentarische Initiative nicht nur von einem einzelnen Ratsmitglied, sondern auch von zwei oder drei Ratsmitgliedern eingereicht werden können.

08.401 n Pa.Iv. Fraktion V. Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Nachdem die SPK des Nationalrates dieser Initiative mit knapper Mehrheit Folge gegeben hatte (siehe Pressemitteilung der SPK-N vom 27. Juni 2008), verweigert die ständerätliche SPK mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung die Zustimmung für die Ausarbeitung einer Vorlage.

Die Kommission tagte am 28. August 2008 in Bern unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hansheiri Inderkum (CEg, UR).

Bern, 29. August 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Teilnahme der Schweiz am Kernfusionsprojekt ITER beschlossen

Next Story

Nationalratspräsidium 2013 für Grüne vorgesehen

Latest News

Tarak Mehta verlässt ABB

ABB gab heute bekannt, dass Tarak Mehta, Leiter des Geschäftsbereichs Antriebstechnik und Mitglied der Konzernleitung, beschlossen…