Archiv für 12. September 2008

Immobiliarsachenrecht: Kommission nimmt Vorlage an

Freitag, 12. September 2008

Diese Vorlage trägt den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen zum Schuldbrief- und Bauhandwerkerpfandrecht Rechnung. Ein wichtiges Ziel der Vorlage besteht darin, die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Immobiliarsachenrechts nachhaltig zu verbessern und das Grundbuch noch vermehrt zu einem zeitgemässen Bodeninformationssystem zu machen.

Die Kommission beantragt verschiedene Änderungen und schafft somit mehrere Differenzen zu den Ständeratsbeschlüssen der vergangenen Sommersession. So möchte sie: die Bestimmung streichen, wonach die Kantone Leitungskatastern den öffentlichen Glauben des Grundbuchs zuerkennen können (Art. 676 Abs. 4 des Entwurfs); die Gültigkeit der Errichtung einer Grunddienstbarkeit von der öffentlichen Beurkundung abhängig machen (Art. 732 Abs. 1); in Artikel 818 (Abs. 1 Ziff. 3) auf die Version des Bundesrates zurückkommen, gemäss welcher beim Schuldbrief nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen pfandgesichert sind; an der heutigen Frist von drei Monaten (und nicht von vier Monaten wie in der Version des Ständerates) für die Eintragung des Pfandrechts der Handwerker und Unternehmer festhalten (Art. 839 Abs. 2); den Eigentümer eines Grundstückes im Verwaltungsvermögen bei unbezahlten Forderungen von Subunternehmern nach den Bestimmungen der einfachen Bürgschaft haftbar machen (Art. 839 Abs. 4 und 5).

Die Kommission diskutierte ausführlich über das gesetzliche Grundpfandrecht von Handwerkern und Unternehmern (Anwendbarkeit auf Subunternehmer, betroffene Arbeiten, Aufträge von Mieterseite, Grundstücke im Verwaltungsvermögen usw.). Abgesehen von den beiden erwähnten Anträgen (Frist von drei Monaten, Grundstücke im Verwaltungsvermögen) folgt die Mehrheit den Beschlüssen des Ständerates; es wurden verschiedene Minderheitsanträge eingereicht.

Die Kommission hat sich ausserdem mit mehreren parlamentarischen Initiativen befasst.

Mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hat sie beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative Schelbert ( 06.460. Datenschutz. Vom Schutz vor Missbrauch zum Recht auf Selbstbestimmung) keine Folge zu geben. Diese verlangt eine Ergänzung der Bundesverfassung, so dass der Datenschutz nicht mehr nur den Schutz vor Missbrauch (Art. 13 Abs. 2 BV), sondern auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das heisst das umfassende Verfügungsrecht des Einzelnen über seine persönlichen Daten, als Grundrecht umfasst. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass diese Ergänzung der Bundesverfassung keinen Mehrwert bringt, da die heutigen verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen und deshalb kein Handlungsbedarf auf Verfassungsebene besteht. Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Ihrer Meinung nach ist es wichtig, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung explizit in der Bundesverfassung zu verankern, da dies auch ein Zeichen für den Gesetzgeber ist, dieses Grundrecht auf Gesetzesebene befriedigend umzusetzen.

Im Weitern beantragt die Kommission mit 8 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, einer von der früheren Nationalrätin Anne-Catherine Menétrey-Savary eingereichten parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben ( 06.465 n Aufhebung des Kindesverhältnisses im Fall der Aufhebung einer sogenannten Scheinehe. Vereinbarkeit des Ausländergesetzes mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes). Gemäss dieser Initiative soll der mit dem neuen Ausländergesetz angenommene Absatz 3 von Artikel 109 des Zivilgesetzbuches, wonach «die Vaterschaftsvermutung entfällt, wenn die Ehe für ungültig erklärt worden ist», gestrichen werden, weil diese Bestimmung nicht mit dem Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes vereinbar sei. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich die Vaterschaftsvermutung im Falle einer Scheinehe nicht rechtfertigt, da davon ausgegangen werden kann, dass Kinder, die während einer solchen Ehe geboren worden sind, nicht von beiden Ehegatten abstammen. Für den seltenen Fall, dass dies doch der Fall sein sollte, kann das Kindesverhältnis nachträglich durch die Anerkennung (Art. 260 Abs. 1 ZGB) oder durch eine Vaterschaftsklage (Art. 261 ZGB) begründet werden. Auch ist sie der Meinung, dass diese Bestimmung nicht gegen das oben genannte Übereinkommen verstösst. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben, da sie befürchtet, dass das Kind in vielen Fällen vaterlos bleiben wird. Sollte die Vaterschaft nicht gerechtfertigt sein, ist es dem vermeintlichen Vater möglich, die Vaterschaft anzufechten (Art. 256 ZGB).

Schliesslich hat die Kommission eine parlamentarische Initiative von Frau Simoneschi-Cortesi ( 04.469 n. Obligatorischer Strafregisterauszug für Personen, die mit Kindern arbeiten) und eine parlamentarische Initiative von Herrn Darbellay ( 04.473 n. Pädophile Straftäter. Verbot der Ausübung von Berufen mit Kindern) nochmals diskutiert. Im Januar 2008 beantragte die Kommissionsmehrheit ihrem Rat, den beiden Initiativen keine Folge zu geben. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht oder nur mit gravierenden Mängeln umgesetzt werden könnten und die Auswirkungen unverhältnismässig wären. Im März 2008 gab der Nationalrat diesen Initiativen Folge, der Ständerat hingegen beschloss im Juni dieses Jahres, ihnen keine Folge zu geben. Die Kommission möchte im Rahmen der Differenzbereinigung das Zeichen, das der Nationalrat zugunsten einer verstärkten Prävention pädosexueller Straftaten setzte, nicht unberücksichtigt lassen und sprach sich mit 12 zu 8 Stimmen dafür aus, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass das Gericht einem pädosexuellen Straftäter jede berufliche Tätigkeit und organisierte Freizeitaktivität mit Kindern unter 16 Jahren verbieten kann. Ein einmal auferlegtes Verbot wäre regelmässig zu überprüfen und müsste gegebenenfalls wieder aufgehoben werden können. Zudem wären Bestimmungen zur Durchsetzung des Berufsverbots zu erlassen. Die vorgesehenen Massnahmen sind flexibler ausgestaltet und wahren die Verhältnismässigkeit besser als die Initiativen Simoneschi-Cortesi und Darbellay. Dieser Beschluss bedarf noch der Zustimmung der ständerätlichen Schwesterkommission. Sobald diese sich dazu ausgesprochen hat, wird die Kommission über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Initiativen Simoneschi-Cortesi und Darbellay entscheiden.

Die Kommission hat am 11. und 12. September 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP, UR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

Quelle: Das Schweizer Parlament

Atomstrom ist teurer als die Stromwirtschaft behauptet

Freitag, 12. September 2008

An der Fachtagung der Schweizerischen Energiestiftung haben sich 350 Leute über die ökonomischen Herausforderungen eines AKW-Neubaus in der Schweiz unterhalten. Referenten aus Stromwirtschaft, Bankwesen und Wissenschaft haben ihre divergierende Sicht dargelegt.

Grundsätzlich gibt es zwei Betrachtungsweisen die Kosten von Atomstrom betreffend: eine langfristig kritische und eine kurzfristig betriebswirtschaftliche. Für die Gesellschaft und die SES relevant ist die langfristige Betrachtung, zu der ebenfalls Externalitäten und spätere Kostenfolgen gehören. Drei Aussagen sind zentral:

Drei Erkenntnisse aus der Tagung sind zentral: 1. Die Kilowattstunde Atomstrom wird uns viel teurer zu stehen kommen, als heute von der Stromwirtschaft und den Herstellern behauptet. In welcher Höhe ist jedoch schwer vorauszusagen, weil die Rückbau- und Entsorgungskosten noch nicht bekannt sind.

2. Ohne staatliche Unterstützung in Form von finanziellen Garantien und anderen indirekten Subventionen können keine neuen Atomkraftwerke gebaut werden.

3. Das Investitionsrisiko beim Neubau eines Atomkraftwerkes ist sehr hoch. 15 Jahre Planungs- und Bauzeit, sowie 60 Jahre Laufzeit sind für Investoren äusserst unattraktiv, insbesondere auch im Hinblick auf die sich liberalisierenden Strommärkte in Europa. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Bevölkerung sowie die Technik sind sehr labil und können leicht zu einer frühzeitigen und endgültigen Abschaltung und somit auch zu nicht amortisierbaren Kosten führen.

Die SES fordert die Verwaltungsräte von AXPO, BKW und ATEL auf, insbesondere die VertreterInnen der öffentlichen Hand, sich mit den realen Kosten dieser Technologie zu konfrontieren und von der Fehlinvestition in ein neues Atomkraftwerk abzusehen.

Quelle: Energiestiftung

Panalpina gewinnt Sven Hömmken als Leiter Supply Chain Management

Freitag, 12. September 2008

Mit Sven Hömmken stösst ein ausgewiesener Fachmann zu Panalpina, der über viele Jahre Erfahrung bei international tätigen Unternehmen und Beratungsfirmen verfügt. Zu Panalpina kommt er von der zur Deutsche Post World Net gehörenden DHL, bei der er zuletzt als Senior Vice President für den Bereich Global Business Intelligence verantwortlich war. Zuvor amtierte er beim Logistikkonzern Exel als Global Account Director, bis Exel mit DHL fusionierte. Vor seiner Karriere bei Exel bekleidete er eine leitende Funktion beim Beratungsunternehmen Cap Gemini Ernst & Young in Frankfurt, und zwischen 1996 und 2001 war er in Südkorea tätig, unter anderem als Geschäftsführer eines Handelsunternehmens. Als international anerkannter Experte geniesst er im Segment Supply Chain Management eine ausgezeichnete Reputation.

„Ich freue mich ausserordentlich, Sven Hömmken für Panalpina gewonnen zu haben“, betont Sandro Knecht, der als Mitglied der Panalpina-Konzernleitung für die Bereiche Marketing & Sales und Supply Chain Management verantwortlich ist. „Panalpina gehört bereits heute zu den führenden Anbietern von massgeschneiderten Logistikkonzepten und verfolgt im Segment Supply Chain Management eine progressive Wachstumsstrategie. Mit Sven Hömmkens Erfahrung und Expertise werden wir in Zukunft noch schneller wachsen und kundenfokussierte, qualitativ hochstehende neue Produkte entwickeln“, ist Sandro Knecht überzeugt.

Auch Sven Hömmken freut sich auf seine neue Aufgabe. „Panalpina ist ein dynamisches Unternehmen in einem sehr anspruchsvollen Marktumfeld. Die Geschäftsleitung ist entschlossen, Panalpina auf globaler Ebene noch klarer als bisher als führender Anbieter umfassender Supply-Chain-Management-Lösungen zu positionieren. Es ist eine grosse Herausforderung und Freude, diese Strategie in verantwortlicher Position aktiv mitgestalten und weiter entwickeln zu können“, erklärt er.

Quelle: Panalpina-Gruppe

Rechts- statt Richterstaat

Freitag, 12. September 2008

Obwohl die eidgenössischen Räte das Verbandsbeschwerderecht (VBR) bereits gestrafft und modernisiert haben, gehen die vorgenommenen Korrekturen betreffend die demokratisch gefällten Volks- und Parlamentsentscheide noch immer zu wenig weit: Nach wie vor fehlt eine Einschränkung, wie sie die Eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“ fordert. Aus diesem Grund befürwortet und unterstützt strasseschweiz das besagte Volksbegehren.

Tatsache ist, dass beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen heute mittels VBR in demokratische Entscheidungsmechanismen eingreifen. Diesen Organisationen kommt praktisch ein Vetorecht zu, wie es in ähnlicher Weise nur dem Präsidenten der USA zugestanden wird. Statt der demokratisch gewählten Behörden oder anstelle des Volkes entscheiden unter Anrufung der Gerichte Umweltschutzgruppierungen über Sein oder Nichtsein von Projekten und Vorhaben. Es ist aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich und stossend, dass Verbandsbeschwerden Entscheide demokratisch gewählter Behörden oder des Volkes ausser Kraft setzen können.
Es kommt immer wieder vor, dass beschwerdeberechtigte Organisationen mittels Verbandsbeschwerde versuchen, politische – unter Umständen ziemlich einseitige und ideologisch geprägte – Anliegen durchzusetzen. Wenn sie den Rechtsmittelweg beschreiten, machen sie mit ihren Eingaben die Realisierung und Ausgestaltung von Projekten von der Interessenabwägung der Gerichte abhängig. Diese Interessenabwägung durch die angerufenen Gerichte droht systembedingt – weil die Interessen anderer Gruppierungen mangels entsprechender Legitimation vor Gericht nicht direkt vertreten werden können – einseitig zugunsten der Interessen des Umweltschutzes auszufallen.

Je mehr die Gerichte über die Realisierung von Gemeinschaftsaufgaben in der Schweiz entscheiden, desto weniger ist unser Land ein Rechtsstaat und desto mehr wird es zum Richterstaat. Es kann und darf aber nicht Aufgabe der Rechtsprechung sein, darüber zu beschliessen, ob eine Fahrbahn – von der Nationalstrasse bis hin zum regionalen Radweg –, ob die fünfte Ausbauetappe des Flughafens oder ob das Eurogate über dem Zürcher Hauptbahnhof nun gebaut werden soll oder nicht.

Sollte die Eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“ verworfen werden, muss es das erklärte Ziel sein, auch den dem Umweltschutz gleichwertigen Aspekten der Nachhaltigkeit, die den Erhalt bzw. die Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrtsniveaus anstreben, im Rechtsmittelverfahren eine Stimme zu geben. Weil der private Strassenverkehr ein entscheidender Faktor für die ökonomische und gesellschaftliche Wohlfahrt in der Schweiz darstellt, ist den Strassenverkehrsverbänden deshalb analog zu den beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen eine entsprechende Legitimation zur Mitwirkung im Rechtsverfahren von Verkehrsbauten und -projekten zuzusprechen.

Quelle: strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS

Universität Basel mit über 2000 Neuimmatrikulierten

Freitag, 12. September 2008

Die Immatrikulation der neuen Studierenden für das Herbstsemester 2008 sind noch nicht abgeschlossen. Dennoch zeigen die bisher vorgenommen Einschreibungen, dass die Universität Basel auch im Studienjahr 2008/09 ihr Wachstum fortsetzen und 11’515 Studierende zählen wird (2007: 11’207; 2006: 10’639). Die bisher angemeldete Zahl von 1666 neuen Studienanfängerinnen und -anfänger wird noch leicht steigen, da zu erwarten ist, dass Personen, die im Militärdienst sind oder zu einem späten Zeitpunkt ihre Matura ablegen, sich noch in den ersten Semesterwochen einschreiben werden. Zum Vergleich: 2007 haben 1620 Personen ihr Studium in Basel aufgenommen, 2006 waren es 1602.

Trends bei der Studienwahl
Gemäss den provisorischen Zahlen weisen fast alle Fakultäten gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme an Studierenden auf. Bei den Studienanfängerinnen und -anfängern ist ein Studium in Psychologie, Wirtschaft, Gesellschaft- und Sozialwissenschaften besonderes beliebt. Die Anstrengungen des Departements Informatik, sein Ausbildungsangebot zu attraktivieren, scheinen zu fruchten, da zahlreiche Jugendliche sich für ein Informatikstudium in Basel eingeschrieben haben.

Mehr Frauen und mehr Studierende aus dem Ausland
58% der Studierenden, die im Herbstsemester 2008 ein Bachelor-Studium aufnehmen, sind Frauen. Von den bis zum Semesterbeginn neu immatrikulierten Studierenden kommen 21% aus dem Kanton Basel-Landschaft, 17% aus dem Kanton Basel-Stadt, 16% aus den Kantonen Aargau und Solothurn, 24% aus der übrigen Schweiz und 22% aus dem Ausland. Die Vorlesungen des Herbstsemesters dauern vom 15. September bis zum 22. Dezember 2008.

Uninacht vom 19. September 2008
Den Studierenden bietet sich in der ersten Semesterwoche beste Gelegenheit, die Universität, ihre Einrichtungen und Dienstleistungen sowie ihre Forschenden und Lehrenden besser kennenzulernen. Unter dem Motto «Ein Nachmittag der Entdeckungen – ein Abend der Wissenschaft – eine Nacht der Überraschungen» richten alle Fakultäten und Einheiten der Universität Basel, die Ehemaligenvereinigung AlumniBasel und die studentische Körperschaft Skuba gemeinsam eine Uninacht aus, die einen faszinierenden Einblick in die Welt der Wissenschaft und der Universität gibt. An über 25 Festorten wird ein spannendes und unterhaltsames Programm geboten.

Quelle: Universtität Basel

schaft in GrossbriGalenica geht neue Partnertannien und Irland ein

Freitag, 12. September 2008

SMPP wurde 1994 von Dipak Bhatti gegründet und ist insbesondere auf die Vermarktung von nephrologischen Medikamenten spezialisiert. Das Unternehmen vertreibt aber auch Präparate für andere, eng mit der Transfusionsvermeidung verbundene Indikationen wie die Gastroenterologie, Hämatologie und Gynäkologie. Seit 1994 ist SMPP Partner von Vifor Pharma für den Verkauf von Venofer® in Grossbritannien und Irland. Dank seiner profunden Marktkenntnisse spielte das Unternehmen eine Schlüsselrolle, als es darum ging, Venofer® schnellstmöglich im Dialysebereich zu etablieren. Bereits in den ersten Jahren gelang es SMPP, einen bedeutenden Markt für Venofer® zu erschliessen. Durch seine bemerkenswerte Expertise im gesamten Bereich des Anämiebehandlung sicherte sich das Unternehmen zudem breite Anerkennung in der medizinischen Fachwelt.

Seit Mai 2008 bereitet SMPP auch die Lancierung von Ferinject® in Grossbritannien und Irland vor. Derzeit werden wichtige Basisarbeiten durchgeführt, damit das neue Medikament auf allen Arzneimittellisten der Krankenhäuser aufgeführt wird. Dies mit dem Ziel, dass Ferinject® auch bei neuen Indikationen eingesetzt werden kann, so zum Beispiel bei Prädialyse- und vor allem bei nichthospitalisierten Patienten.

Die Leistungsvereinbarung zwischen Vifor Pharma UK und SMPP gilt für maximal fünf Jahre. Bis spätestens Ablauf dieser Frist werden alle vertraglich festgelegten Aktivitäten schrittweise an Vifor Pharma UK übertragen. Um unverzüglich Zugang zum britischen Markt zu erhalten, hat die Galenica AG die Syner-Medical (Pharma) Ltd. (SMPL), ein Schwesterunternehmen von SMPP übernommen. SMPL verfügt über wichtige Marktdaten, beispielsweise über Krankenhaus- und Patientensegmente. Die Leistungsvereinbarung mit SMPP und die Akquisition von SMPL werden es Vifor Pharma UK ermöglichen, eigene Markterfahrungen in den wichtigsten Indikationen zu sammeln, um innerhalb der vorgesehenen Frist die eigene Marktpräsenz aufzubauen.

Quelle: Galenica AG

Meyer Burger – Dynamisches Wachstum – Hervorragende Aussichten

Freitag, 12. September 2008

Dynamisches Wachstum und sehr gute Ertragslage
Meyer Burger Technology AG (SWX Swiss Exchange: MBTN) hat sich im ersten Halbjahr 2008 sehr dynamisch entwickelt. Die Gruppe erzielte in der Berichtsperiode einen Auftragseingang von CHF 235.4 Mio. (1. HJ 2007 CHF 386.9 Mio.). Nach Bilanzstichtag konnten bereits weitere Grossaufträge in einem Gesamtvolumen von über CHF 150 Mio. hinzugewonnen werden. Der Auftragsbestand per 30. Juni 2008 belief sich auf CHF 731.8 Mio. (31.12.2007: CHF 657.9 Mio.). Diese Auftragssituation bildet wiederum eine ausgezeichnete Ausgangslage für weiterhin sehr dynamisches Umsatzwachstum in der zweiten Jahreshälfte 2008 und in den kommenden Jahren.

Der Nettoumsatz konnte um 199% auf CHF 201.1 Mio. (1. HJ CHF 67.3 Mio.) erhöht werden. Dieser Anstieg wurde erwartungsgemäss in erster Linie durch organisches Wachstum erzielt. Im ersten Halbjahr 2008 wurden rund 81% des Nettoumsatzes mit Kunden in Asien erwirtschaftet, für Europa lag der Umsatzanteil bei etwas über 17%.

Der Bruttogewinn stieg um 160% auf CHF 74.6 Mio. (1. HJ 2007 CHF 28.7 Mio.). Aufgrund des kräftigen Wachstums wurde die konsequente Wertschöpfungsreduktion in der Fertigung planmässig fortgeführt, dadurch erhöhte sich der Material- und Warenaufwand, was im Berichtszeitraum eine Bruttomarge von 37.1% zur Folge hatte. Die Personalkosten stiegen im Vergleich zum Umsatzwachstum unterproportional auf CHF 29.1 Mio. an (1. HJ 2007 CHF 15.3 Mio.). Der Personalbestand erhöhte sich um 91 Vollzeitstellen auf weltweit 510 Personen (470 FTE) per 30. Juni 2008. In direktem Zusammenhang mit dem starken Wachstum stieg auch der Betriebsaufwand auf CHF 16.4 Mio. (1. HJ 2007 CHF 7.7 Mio.). Hier fielen insbesondere höhere Raumkosten für die erweiterten Montage- und Produktionsflächen sowie erhöhte Transportkosten als Folge des Umsatzanstiegs ins Gewicht.

Auf Stufe EBITDA, EBIT und Konzernergebnis entwickelte sich Meyer Burger ebenfalls sehr erfreulich. Der EBITDA verbesserte sich im ersten Halbjahr 2008 um substanzielle 416% auf CHF 29.0 Mio., entsprechend einer Marge von 14.4% (1. HJ 2007 CHF 5.6 Mio. und Marge 8.4%). Der nach Swiss GAAP FER ausgewiesene EBIT belief sich in der Berichtsperiode auf CHF 17.3 Mio. Darin enthalten sind Amortisationskosten auf Goodwill und immateriellen Werten der akquirierten Gesellschaften Hennecke und AMB in der Grössenordnung von CHF 9.3 Mio. Bereinigt um diese Amortisationseffekte wurde im ersten Halbjahr 2008 ein EBIT von CHF 26.7 Mio. erzielt, was einer EBIT Marge von 13.3% entspricht. Damit ist Meyer Burger bereits im ersten Halbjahr 2008 in die Bandbreite ihrer EBIT Zielmarge von 13-15%1 für das Gesamtjahr 2008 gerückt. Das Konzernergebnis nahm um 280% auf CHF 12.5 Mio. zu (1. HJ 2007 CHF 3.3 Mio.).

Solide finanziert
Die finanzielle Situation präsentiert sich weiterhin sehr solid. Die Bilanzsumme erreichte per 30. Juni 2008 einen Wert von CHF 378.3 Mio. (31.12.2007 CHF 207.8 Mio.). Das Eigenkapital belief sich per Bilanzstichtag auf CHF 124.8 Mio. (31.12.2007 CHF 69.9 Mio.). Die Eigenkapitalquote per 30. Juni 2008 beträgt 33%.

Weitere Entwicklung und Ausblick 2008
Mit dem sehr hohen Auftragbestand per Ende Juni 2008 erwarten Verwaltungsrat und Geschäftsleitung auch im zweiten Halbjahr 2008 ein äusserst dynamisches Umsatzwachstum. Der in der Umsatz-Guidance zu Jahresbeginn geäusserte Vorbehalt betreffend Infrastrukturbereitstellung bei den Kunden, erweist sich derzeit als realistische Einschätzung der Situation. Dennoch wird die Umsatzerwartung für das Gesamtjahr 2008 um CHF 50 Mio. auf CHF 450 Mio. angehoben. An dem Ziel, im Gesamtjahr 2008 eine EBIT Marge von 13-15%, ohne Effekte aus Amortisation von Goodwill und immateriellen Werten für die akquirierten Gesellschaften, zu erzielen wird festgehalten.

Mittelfristig erwartet Meyer Burger für die dynamische Weiterentwicklung des Unternehmens zusätzliche Impulse durch gezielte Akquisitionen und den Ausbau des Servicenetzwerks.

Quelle: Mayer Burger Technology AG