Definitive Pensionskassenlösung für die Mitarbeitenden der Universität

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Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben auf Antrag des Universitätsrates die definitive Pensionskassenlösung der Universität Basel gutgeheissen. Die neue Lösung basiert auf dem Schlussbericht einer paritätischen Arbeitsgruppe, die der Universitätsrat eingesetzt hat. Dem Entscheid der beiden Regierungen liegt zugrunde, dass die künftigen Vorsorgepläne der Universität die finanziellen Vorgaben aus dem Staatsvertrag erfüllen. Für die befristet und unbefristet Angestellten der Universität hat dieser Entscheid hinsichtlich der Vorsorgepläne folgende Konsequenzen:

Vorsorgepläne
Die unbefristet Angestellten wechseln von der bisherigen Übergangslösung in den neuen Leistungsprimatsplan der PKBS mit folgenden zentralen Eckwerten:
– Pensionskassenversichert ab einem massgebenden Jahreslohn von 19’890 Franken (Stand 2008)
– Pensionierungsalter 65 für Frauen und Männer mit vorzeitiger Pensionierungsmöglichkeit ab Alter 60
– Altersrente 65% des letzten versicherten Gehalts (bei 40 Beitragsjahren)
– Kapitalbezug bis zur Höhe der minimalen AHV-Altersrente (derzeit 13’260 Franken)
– IV-Rente max. 65% des versicherten Gehalts
– Arbeitnehmerbeiträge 8,5% des versicherten Gehalts

Die befristet Angestellten verbleiben im bisherigen Beitragsprimatsplan der BLPK mit folgenden zentralen Eckwerten:
– Pensionskassenversichert ab einem massgebenden Jahreslohn von 9’000 Franken (Stand 2008)
– Pensionierungsalter 64 für Frauen und Männer mit vorzeitiger Pensionierungsmöglichkeit ab Alter 58
– Altersrente 6,4% des Sparkapitals (zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung)
– Kapitalbezug bis zu max. 50% des Sparkapitals
– IV-Rente 60% des versicherten Gehalts
– Altersabhängige Arbeitnehmerbeiträge, d.h. 4% Alter 20-34, 6% Alter 35-44, 9% Alter 45-54, 12% Alter 55-64 des versicherten Gehalts

Übergangsregelungen für die älteren Mitarbeitenden
Der Universität Basel stehen gemäss Staatsvertrag finanzielle Mittel für Übergangsregelungen zur Verfügung. Diese Gelder sollen als Abfederungsmassnahme für ältere, befristet und unbefristet angestellte Mitarbeitende verwendet werden, die nach Inkrafttreten der definitiven Pensionskassenlösung in Pension gehen, verwendet werden.

Es kann aber zum jetzigen Zeitpunkt schon festgestellt werden, dass für alle Mitarbeitenden im Leistungsprimatplan, die sich ordentlich im Alter von 65 Jahren pensionieren lassen, keine Leistungseinbussen zu erwarten sind. Mitarbeitende, die nach geltender Regelung mit 63 Jahren pensioniert werden, können grundsätzlich wegen der um zwei Jahre verlängerten Beitragspflicht sogar mit einer leichten Leistungsverbesserung rechnen. Dies gilt auch auch für Professorinnen und Professoren, die gemäss geltender Personalordnung bereits heute mit Alter 65 emeritiert werden. Allfällige individuelle Leistungseinbussen bei einem vorzeitigen Rücktritt nach dem 1. Januar 2009 sollen so weit als möglich durch die Übergangsregelungen abgefedert werden. Die Modalitäten für diese Übergangsregelungen werden in den nächsten Wochen festgelegt.

Quelle: Universität Basel

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