Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit auf 0,5% des BNE: Kommission folgt dem Ständerat

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Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen. Weiterführung. Differenzen
Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2008-2011. Weiterführung. Differenzen

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich mit zwei Differenzen befasst, welche der Ständerat bei der Beratung der Rahmenkredite für die Finanzierung der Tätigkeiten der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in der Herbstsession geschaffen hat.

In der Frage des Volumens der zukünftigen Entwicklungshilfe ist die APK-N mit 13 zu 12 Stimmen dem Ständerat gefolgt und will, dass der Bundesrat dem Parlament im nächsten Jahr eine Botschaft betreffend einen zusätzlichen Rahmenkredit unterbreitet. Diese Botschaft soll namentlich aufzeigen, welche Finanzmittel nötig sind, um bis 2015 den Anteil der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Die Kommissionsmehrheit erachtet den Vorschlag des Ständerates als eine finanzpolitisch pragmatische Kompromisslösung zwischen der Position des Bundesrates (0,4%) und der Zielvorgabe der UNO (0,7%). Ein Engagement in der Höhe von 0.5% des BNE würde es der Schweiz nach Ansicht der Mehrheit ermöglichen, ihre internationale Position zu festigen und gleichzeitig ein Zeichen der Solidarität gegenüber den ärmsten Ländern zu setzen. Die Minderheit der Kommission hegt Bedenken gegenüber einem zusätzlichen Rahmenkredit aufgrund der zu befürchtenden Folgen der globalen Finanzkrise auf den Bundeshaushalt.

Mit dieser Lösung wird zudem aus Sicht der Kommissionsmehrheit dem Anliegen der Petition „0,7% – Gemeinsam gegen die Armut; für eine Erhöhung der Schweizer Entwicklungshilfe“ Rechnung getragen. Die APK-N hatte bereits im Januar 2007 mit 9 zu 7 Stimmen ein Postulat (07.3002) angenommen, das die Stossrichtung der Petition unterstützt.

Was die zweite Differenz betrifft, hielt die APK-N am Entschluss des Nationalrates fest. So bestätigte sie mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung einen neuen Artikel im Bundesbeschluss 08.030, welcher vorsieht, dass der Anteil der multilateralen Hilfe auf 40% des gesamten Rahmenkredits zugunsten der DEZA begrenzt werden soll. Die Mehrheit der Kommission erachtet diese Massnahme nach wie vor als notwendig, um zu verhindern, dass sich die Aufteilung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit auf Kosten der bilateralen Hilfe entwickelt. Aus Sicht der Kommissionsminderheit ist es gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise nötig, dass die Schweiz sich in multilateralen Organisationen wie der Weltbank oder dem Internationalen Währungsfonds weiterhin angemessen engagieren kann.

Neuer Anlauf für den Beitritt zur Europäischen Union. Vorprüfung
Diese parlamentarische Initiative verlangt, alle Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Prozess des Beitritts der Schweiz zur Europäischen Union voranzubringen. Zu diesen Massnahmen gehören aus Sicht des Initianten insbesondere die vollständige Übernahme des Acquis communautaire im sozialpolitischen Bereich, der langfristige Wechsel auf einen Mehrwertsteuersatz von 15 Prozent, die Bekämpfung des Sozial- und Lohndumpings, das die Personenfreizügigkeit mit sich bringen kann, sowie die Beibehaltung der Schweizer Umweltnormen und die Bewahrung des föderalistischen Systems und der direkten Demokratie.
Die Kommission beschloss mit 16 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass der Weg der bilateralen Abkommen hinsichtlich der europäischen Integration der Schweiz und der Förderung des Wirtschaftsstandortes erfolgreich ist. Vorderhand besteht deshalb kein Anlass, von diesem Weg abzurücken, dies umso mehr, als dies die einzige Option ist, welche in der Schweizer Bevölkerung mehrheitlich Unterstützung findet. Ein Beitritt zur Europäischen Union würde in den Augen der Kommissionsmehrheit der Schweiz keine wirtschafts- und sozialpolitischen Vorteile bringen. Zudem würde damit die Schweiz vor grosse Probleme, vor allem in Bezug auf die direkte Demokratie, die Neutralität oder die Mehrwertsteuer, gestellt. Ausserdem ist die Mehrheit der Auffassung, dass es im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit nicht sinnvoll wäre, die Beitrittsfrage erneut zur Sprache zu bringen.

Für die Minderheit der Kommission ist der bilaterale Weg mit Risiken behaftet, so beispielsweise bei einem negativen Ausgang bei Abstimmungen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Ausserdem kritisiert sie, dass Beschlüsse der EU von der Schweiz oft unverändert übernommen werden müssten. Damit gehe ein Souveränitätsverlust einher. Auch fragt sich die Minderheit, wie lange die EU noch bereit sei, den bilateralen Ansatz zu akzeptieren. Aus diesen Gründen ist es in den Augen der Minderheit nötig, die Option eines Schweizer Beitritts zur Europäischen Union wieder ins Auge zu fassen.

Weitere Geschäfte
Die Kommission nahm zudem Kenntnis vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 07.3000 „Tätigkeiten der NGO in den palästinensischen Gebieten und in Israel“, welches die APK-N am 9. Januar 2007 im Rahmen der Vorberatung der Parlamentarischen Initiative Freysinger ( 06.411 n „Neutralitätskonforme Finanzhilfe an die palästinensischen Gebiete“) eingereicht hatte. Diese parlamentarische Initiative erhob den Vorwurf, die DEZA unterstütze terroristische Gruppierungen. Die APK-N begrüsste den Bericht und zeigte sich sehr zufrieden mit den vorgelegten Informationen zu den von der DEZA unterstützten NGO in den besetzten Gebieten und in Israel. Die Kommission konnte sich überzeugen, dass keine Gelder gewalttätigen Organisationen zukommen.

Ferner diskutierte die Kommission den Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 05.3747 Gadient „Kinder als Zielgruppe der schweizerischen Entwicklungspolitik“ und nahm ihn zur Kenntnis.

Schliesslich hat sich die Kommission vertieft mit dem Thema „Zugang zu Wasser“ und der diesbezüglichen Politik der Schweiz auseinander gesetzt. Dabei hat sie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verwaltung angehört. Die Kommission zeigte sich weitgehend überzeugt von der durch die Schweiz geleisteten Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Wasser und lobte ausserdem die wirkungsorientierte Kontrolle der Programme.

Die Kommission hat am 30./31. Oktober 2008 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.

Bern, 31. Oktober 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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