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Wettbewerb im Breitbandmarkt spielt

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Der Antrag an die Wettbewerbskommission (Weko) sieht eine Sanktion in Höhe von rund CHF 237 Mio. wegen angeblich zu hoch angesetzter Preise für ADSL-Vorleistungsangebote vor. Swisscom weist die Vorwürfe zurück und hält eine Sanktion für ungerechtfertigt. Zum einem setzt die Verfügung eine Marktbeherrschung von Swisscom bei ADSL Diensten voraus. Die Beurteilung genau dieser Frage ist jedoch beim Bundesverwaltungsgericht hängig und sollte in naher Zukunft geklärt werden.
Zum anderen wird ebenfalls zur Zeit vom Bundesverwaltungsgericht geklärt, ob gegen die Preisgestaltung eines Unternehmens Sanktionen verhängt werden dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Preisfestse! tzung keine Marktbeherrschung rechtsgültig festgestellt war und die von der WEKO als zulässig erachteten Preise gar nicht bekannt waren.

Deshalb ist Swisscom befremdet, dass dieser Antrag zu einem Zeitpunkt gestellt wird, während diese Grundsatzfragen bei der Oberinstanz der Weko hängig sind. Bis in diesen Fragen Rechtssicherheit gegeben ist, wird Swisscom keine Rückstellungen vornehmen. Swisscom wird den vorliegenden Verfügungsentwurf prüfen und die Gelegenheit wahrnehmen, ihre Position zu begründen. Die anschliessend folgende Verfügung der Weko kann beim Bundesverwaltungsgericht und letztinstanzlich vor Bundesgericht angefochten werden.

Swisscom sieht keine Marktbeherrschung

In der Schweiz herrscht Infrastrukturwettbewerb, denn auch die Kabelnetzbetreiber haben in eigene Infrastrukturen investiert. Mehr als 80% der Haushalte in der Schweiz haben die Wahl zwischen Kabel-Internet und ADSL. Das Sekretariat der Weko berücksichtigt nicht, dass Kabelnetzbetre! iber ebenfalls Breitband-Vorleistungen anbieten könnten, sondern wertet die Markstellung von Swisscom als beherrschend, weil die Kabelnetzbetreiber sich entschieden haben, selber solche Vorleistungen nicht anzubieten. Kleinere Kabelanbieter haben in ihrem lokalen Markt teilweise höhere Marktanteile als Swisscom.

Quelle: Swisscom AG

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