APK-N genehmigt UNO-Seerechtsübereinkommen

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1. Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
Die Kommission prüfte die Botschaft des Bundesrates zur Ratifikation des UNO-Seerechts-übereinkommens vom 10. Dezember 1982 und des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens. Das UNO-Seerechtsüberein-kommen ist ein Eckpfeiler des geltenden Völkerrechts und stärkt auch das internationale Umweltrecht. Die Kommission beantragt mit 23 Stimmen bei 1 Enthaltung die Genehmigung der beiden Übereinkommen. Im gleichen Zuge folgte sie dem Antrag des Bundesrates die Motion 02.3786 Wyss. Unverzügliche Ratifikation der Internationalen Seerechtskonvention abzuschreiben.

2. Finanzhilfen an das IKRK
Die APK-N hat die Botschaft über die Gewährung eines zinslosen Darlehens von 26 Millio-nen Franken zugunsten der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung des Baus einer Logistikhalle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), das seit 1863 in Genf ansässig ist, vorberaten. Aufgrund der Mitberich-te der Finanzkommission und der Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates, rich-tete die APK-N ihr Augenmerk speziell auf Fragen wie die Baukosten, die Unentgeltlichkeit des Baurechts sowie die Projektvergabe. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Dar-lehen sich insofern in die schweizerische Gaststaatpolitik einreiht, als das IKRK eine für die Schweiz sehr bedeutende Institution darstellt sowie zum guten internationalen Ruf der Schweiz beiträgt. Die APK-N hat die Vorlage mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen ange-nommen.

3. Solidarität mit 200 Millionen verfolgten Christen
Die Petition fordert das Parlament auf, sich vermehrt für die Respektierung der Glaubens- und Gewissensfreiheit einzusetzen und der Tatsache mehr Aufmerksamkeit zu schenken, dass ein wesentlicher Teil der Weltbevölkerung aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit von Diskriminierung und Verfolgung betroffen ist. Zudem verlangt die Petition, dass nach Mitteln und Wegen gesucht wird, um den Millionen von Christen, welche heute in vielen Ländern diskriminiert, verfolgt und mit dem Tod bedroht werden, zu helfen.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, von der Petition ohne weitere Folge Kennt-nis zu nehmen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Grundlage für die Religi-onsfreiheit das säkulare Staatsverständnis bildet. Ausserdem zielt gemäss Kommissions-mehrheit die als sehr gut und unterstützenswert beurteilte Arbeit im Bereich der Mensch-rechte der Politischen Abteilung IV des Eidgenössischen Departements für auswärtige An-gelegenheiten in die richtige Richtung. Die Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Meinung, dass die christlichen Werte der Schweiz besser geschützt werden sollten.

4. Bericht über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechts-förderung 2007 und weitere Aktualitäten
Nebst verschiedenen welt- und europapolitischen Aktualitäten – insbesondere die dramati-sche Situation im Kongo/RDC und die Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens durch die Schweiz –, hat sich die Kommission im Rahmen eines Seminars mit den Instru-menten und Methoden der Friedensförderung und Konfliktmediation vertieft auseinanderge-setzt. Dieses Seminar hatte zum Ziel, die rechtlichen, politischen und technischen Grundla-gen der Konfliktmediation und der Friedensförderung der Kommission darzulegen und grundlegend zu erörtern. Im Anschluss an dieses Seminar, nahm die Kommission vom Be-richt über die Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung 2007 Kenntnis. Die zahlreichen Tätigkeiten und die Prioritäten der Schweiz im Bereich der Friedenspolitik und der Konfliktvermittlung standen im Mittelpunkt der Debatte.

Die Kommission hat am 17./18. November 2008 unter dem Vorsitz von Geri Müller (GPS/AG) und im Beisein von den Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard in Bern getagt.

Bern, 18. November 2008 Parlamentsdienste

Quelle: Das Schweizer Parlament

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