Züblin-Aktionäre stimmen den beiden Anträgen an der ausserordentlichen Generalversammlung zu; Entschädigungsmodell kommt vor die ordentliche Generalversammlung

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„Wir sind der Überzeugung, dass dieser Schritt im Sinne einer Verstärkung der Corporate Governance ist“, sagte Pierre N. Rossier, Vizepräsident des Verwaltungsrats der Züblin Immobilien Holding AG. „Mit unserem Bekenntnis zu einer uneingeschränkten Transparenz schaffen wir zusätzliches Vertrauen bei den Investoren und tragen längerfristig zur Wertsteigerung unseres Unternehmens bei.“

Christian Bubb neuer Verwaltungsrat ab 1. Februar 2009

Christian Bubb wurde als Ersatz für den zurückgetretenen Dr. Heinz Hackl gewählt. Christian Bubb ist zur Zeit CEO bei der Implenia und wird diese Funktion Ende Januar 2009 abgeben. Er wird sein Amt als neues Verwaltungsratsmitglied am 1. Februar 2009 antreten.

Kapitalherabsetzung durch Nennwertreduktion mit Sachausschüttung

Die Aktionäre haben weiter die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung beschlossen. Die Nennwertreduktion beträgt 10 Rappen pro Züblin-Aktie. Deren Nennwert wird sich nach Durchführung der Kapitalherabsetzung neu auf CHF 7.15 pro Aktie belaufen. Die Nennwertreduktion erfolgt in Form einer Ausschüttung von ZIF-Aktien, welche zwischen dem 4. und 17. Dezember 2008 einen durchschnittlichen Börsenkurs von EUR 3.83 aufwiesen. Das Zuteilungsverhältnis betrug aufgrund dieser Parameter pro Züblin-Aktie 0.016778. Die Züblin Immobilien Holding AG wird nach dieser Transaktion mit ca. 59% an der ZIF beteiligt sein und damit die neue gesetzliche Höchstgrenze von maximal 60% pro Aktionär nicht mehr überschreiten.

Verstärkung der Corporate Governance

Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung wurde auch bekannt gegeben, dass in Zukunft das Entschädigungsmodell für den Verwaltungsrat und das Management anlässlich der ordentlichen Generalversammlung einer Konsultativabstimmung unterworfen wird. Zu diesem Entschädigungsmodell machte die Gesellschaft die folgenden Angaben:

  • Der Verwaltungsrat erhält ab diesem Geschäftsjahr keinen Bonus mehr, sondern nur noch ein fixes Verwaltungsratshonorar, welches zusätzlich noch gekürzt wurde.
  • Die Bonusregelung für das Management wurde überarbeitet. Der Bonus beträgt wie bis anhin im Maximum die Höhe des Grundsalärs und bleibt somit limitiert. Der Bonus wird noch stärker an die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft gebunden.

Quelle: Züblin Immobilien Holding AG

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