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„Zwillingsinitiative“ des HEV Schweiz ist zustande gekommen

Kategorie: Immobilien | Eingetragen am 23. Januar 2009 um 12:19 Uhr

Die „Zwillingsinitiative“ des Hauseigentümerverbands Schweiz ist zustande gekommen. Die beiden eidgenössischen Volksinitiativen wurden am 23. Januar 2009 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Eigenmietwert-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ haben 112’893 Personen unterschrieben, bei der Bauspar-Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ waren es 121’516.

Dr. Rudolf Steiner, Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz, freute sich über das Zustandekommen der Initiativen und hob deren Bedeutung hervor: „Die beiden Volksinitiativen fördern das Wohneigentum in der Schweiz auf nachhaltige Weise.“

Weshalb braucht es die Zwillingsinitiativen?
Nach der Ablehnung des Steuerpaktes im Jahre 2004 wurde auf Bundesebene zwar die Beseitigung vieler Missstände in Angriff genommen. Die berechtigten Anliegen der Hauseigentümer wurden jedoch nicht berücksichtigt. So kommt es, dass die Schweiz immer noch kein steuerbegünstigtes Bausparen kennt und die Wohneigentümer noch immer mit der ungerechten Eigenmietwertbesteuerung belastet werden. Obschon der Verfassungsauftrag die Wohneigentumsförderung ausdrücklich vorsieht, wird diesem Auftrag nicht Folge geleistet. Dies soll mit der Zwillingsinitiative des HEV Schweiz nun geändert werden.

Sicheres Wohnen im Alter
Die Zwillingsinitiative des Hauseigentümerverbandes besteht aus zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen. Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ will das schuldenfreie Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im Rentenalter ermöglicht werden.

Eigene vier Wände dank Bausparen
Die Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ will schweizweit ein Bausparmodell einführen. Heute hat die Schweiz eine sehr tiefe Wohneigentümerquote von lediglich 35%. Demgegenüber hat die grosse Mehrheit von 76% der Stimmberechtigten den Traum, eines Tages in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Mit der Einführung des Bausparmodells des HEV Schweiz soll dieser Traum Realität werden. Das Bausparmodell des HEV Schweiz sieht vor, dass die Bauspargelder und die aufgelaufenen Zinsen während maximal zehn Jahren von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit werden. Jede in der Schweiz steuerpflichtige Person soll während dieser Dauer für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum bis zu 10‘000 Franken jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen können (gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten: maximal 20’000 Franken).

Eckpunkte der Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“

  • Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen.
  • Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und Vermögenssteuer.
  • Abzug maximal 10‘000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen (für Ehepaare: 20’000 Franken jährlich).
  • Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren.
  • Sparziel: bis 100’000 Franken pro Person.
  • Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als selbst genutztes Wohneigentum erworben wird.

Eckpunkte der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“

  • Ab AHV-Alter: einmaliges Wahlrecht, sich dafür zu entscheiden, dass der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum entfällt.
  • Bei Ausübung des Wahlrechts: Eigenmietwert fällt weg. Gleichzeitig können die Schuldzinsen sowie die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung nicht mehr abgezogen werden.
  • Unterhaltskosten können bis maximal 4’000 Franken jährlich abgezogen werden.
  • Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der    Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Die Ausübung des Wahlrechtes ist jederzeit nach Erreichen des AHV-Alters möglich.
  • Die abgegebene Wahlerklärung ist für die Zukunft bindend.

Quelle: HEV Schweiz



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